Brustkrebs-Früherkennung: 2,5 Millionen Frauen erhalten neuen Anspruch
Veröffentlicht am: 17.10.2026 um 06:35 Uhr | Redaktion boerse-global.deDas bundesweite Mammographie-Screening-Programm zur Früherkennung von Brustkrebs wird für jüngere Jahrgänge geöffnet. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am 15. Oktober 2026 beschlossen, das qualitätsgesicherte Untersuchungsangebot künftig auch Frauen im Alter von 45 bis 49 Jahren zugänglich zu machen.
Die Kosten sollen als reguläre Leistung von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen werden. Die Neuregelung tritt voraussichtlich am 1. August 2027 in Kraft, sofern das Bundesministerium für Gesundheit keine rechtlichen Einwände erhebt.
Bislang richtet sich das Programm an anspruchsberechtigte Frauen im Alter von 50 bis 75 Jahren, was einer Gruppe von rund 14,5 Millionen Personen entspricht.
Die obere Altersgrenze war zuvor bereits von 69 auf 75 Jahre angehoben worden. Durch die Herabsetzung der Altersgrenze auf 45 Jahre erhalten künftig nochmals rund 2,5 Millionen Frauen Anspruch auf die Untersuchung.
Zweijährlicher Rhythmus und stufenweise Einführung
Für anspruchsberechtigte Frauen ab 45 Jahren wird die Mammographie künftig alle zwei Jahre kostenlos angeboten. Für den Start ist ein zweistufiges Verfahren vorgesehen: Ab dem 1. August 2027 soll zunächst eine Übergangslösung gelten, bei der sich Interessierte eigenständig über die regionalen Zentralen Stellen für einen Termin anmelden können. Die reguläre Versendung persönlicher schriftlicher Einladungen ist voraussichtlich ab Januar 2028 geplant.
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Mit der Entscheidung setzt der G-BA eine Rechtsverordnung des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUKN) um. Diese auf dem Strahlenschutzrecht basierende Verordnung war am 5. März 2026 in Kraft getreten und verpflichtete das Gremium, innerhalb von 18 Monaten über die Aufnahme in den Leistungskatalog der gesetzlichen Kassen zu befinden.
Bereits seit März 2026 stand die Mammographie für Frauen zwischen 45 und 49 Jahren als individuelle Gesundheitsleistung zur Verfügung. Der Beschluss geht auf Beratungen zurück, die der G-BA im März 2021 nach einer Aktualisierung der europäischen Brustkrebsleitlinien angestoßen hatte.
Nutzen, Risiken und logistische Anforderungen
Dr. Bernhard van Treeck vom G-BA betonte, eine effektive Früherkennung setze voraus, dass Krankheitsanzeichen verlässlich identifiziert und Fehlalarme weitgehend vermieden würden. Ziel des Gremiums sei es, mit dem Beschluss eine ausgewogene Regelung zu schaffen.
Nach Angaben des Ausschusses senkt die regelmäßige Teilnahme das Risiko, an einem Mammakarzinom zu versterben. Dem stehen potenzielle Risiken gegenüber, darunter die Strahlenbelastung bei dem dichteren und strahlensensibleren Drüsengewebe jüngerer Frauen sowie mögliche Überdiagnosen.
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Prof. Dr. Achim Wöckel vom Universitätsklinikum Würzburg unterstrich daher, wie wesentlich eine umfassende Aufklärung über die individuellen Vor- und Nachteile sei, damit Betroffene eine eigenständige Entscheidung treffen könnten.
Auf politischer Ebene stieß das Vorhaben auf Zuspruch. Die mecklenburg-vorpommersche Gesundheitsministerin Stefanie Drese begrüßte den Schritt und hob hervor, dass damit Millionen zusätzlicher Frauen ein wirksames Instrument zur Vorsorge bereitgestellt werde.
Brustkrebs gilt in Deutschland mit jährlich rund 75.000 Neuerkrankungen als häufigste Krebserkrankung bei Frauen; etwa jede sechste Patientin erhält den Befund vor Vollendung des 50. Lebensjahres. Für die Screening-Zentren zieht die Erweiterung der Zielgruppe organisatorische Herausforderungen nach sich, insbesondere bei Terminvergabe, technischer Auslastung und Personalbedarf.
