BGH-Verhandlung, Urheberrecht

BGH-Verhandlung: Urheberrecht gegen KI-Training auf dem Prüfstand

Veröffentlicht am: 03.09.2026 um 23:03 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Im Streit um den Datensatz LAION-5B erwägt der BGH eine Vorlage an den EuGH, die Regeln für urheberrechtlich geschützte Trainingswerke klären könnte.

BGH prüft KI-Training mit geschützten Bildern und EuGH-Vorlage
Moderne industrielle Fertigungshalle mit automatisierten Maschinen in einer weitläufigen, schattigen Umgebung. Illustration mit AI erstellt.

Die rechtliche Grundlage für das Training künstlicher Intelligenz steht im Zentrum einer wegweisenden juristischen Prüfung. In der Verhandlung des Bundesgerichtshofs (BGH) am 3. September 2026 wurde die Klage des Fotografen Robert Kneschke gegen die Organisation Laion erörtert.

Die Analyse des Verfahrens verdeutlicht die Spannungen zwischen dem Urheberrecht und der rasanten Entwicklung datenbasierter Technologien, die als Grundlage für moderne Automatisierungsprozesse dienen.

Der Kern der Auseinandersetzung um Trainingsdaten

Gegenstand der juristischen Prüfung ist die Nutzung eines Werkes des Fotografen im Datensatz LAION-5B. Dieser umfasst insgesamt 5,85 Mrd. Bild-Text-Paare und stellt damit eine der umfangreichsten Ressourcen für das Training generativer KI-Systeme dar. In der industriellen Anwendung und der Prozessoptimierung bilden solche Datensätze das Rückgrat für die Entwicklung effizienter Algorithmen.

Die Klägerseite macht geltend, dass die ungefragte Einbeziehung urheberrechtlich geschützten Materials in einen solchen Massendatensatz die Rechte der Urheber verletze. Die beklagte Organisation Laion hingegen beruft sich auf Ausnahmeregelungen, die unter bestimmten Voraussetzungen die Analyse großer Datenmengen für Forschungszwecke erlauben.

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Vorinstanzliche Entscheidungen und die Tendenz des BGH

In der rechtshistorischen Betrachtung des Falls zeigt sich eine bisherige Bestätigung der Position von Laion durch die untergeordneten Instanzen. Die Vorinstanzen wiesen die Klage von Robert Kneschke ab und sahen in der Erstellung des Datensatzes keine unzulässige Urheberrechtsverletzung. Diese Entscheidungen stützten sich maßgeblich auf die Interpretation der Schrankenregelungen für das sogenannte Text- und Data-Mining.

Während der Verhandlung am 3. September 2026 deutete der Bundesgerichtshof jedoch an, dass die endgültige Klärung dieser komplexen Rechtsmaterie auf europäischer Ebene erfolgen könnte.

Der BGH tendiere laut Beobachtern zur Vorlage des Falls an den Europäischen Gerichtshof (EuGH). Damit würde die Entscheidung über die Zulässigkeit des KI-Trainings auf Basis geschützter Werke von den nationalen Gerichten an die höchste europäische Instanz übertragen.

Bedeutung für die internationale KI-Industrie

Die Tragweite dieses Verfahrens wird durch parallele Entwicklungen in der europäischen Rechtsprechung unterstrichen. Zeitgleich befasst sich der EuGH mit dem Fall Like Company gegen Google Ireland, der ähnliche Fragestellungen zur Verantwortlichkeit großer Technologiekonzerne bei der Datenverarbeitung aufwirft.

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Branchenanalysten sehen in einer möglichen Entscheidung des EuGH einen Richtungsweiser für die gesamte Digitalwirtschaft. Sollte die Rechtsprechung zu einer Verschärfung der Anforderungen an die Datengewinnung führen, müssten Unternehmen ihre Strategien zur Prozessoptimierung und Automatisierung grundlegend anpassen.

Die rechtliche Sicherheit im Umgang mit Milliarden von Datenpunkten, wie sie im Datensatz LAION-5B vorhanden sind, bleibt somit eine zentrale Herausforderung für die künftige industrielle Produktion und die personalisierte Technologieentwicklung. Eine höchstrichterliche Klärung wird als entscheidend für die Planungssicherheit von Softwareentwicklern und Inhalte-Erstellern gleichermaßen eingestuft.

Mehr zum Thema bei FAZ: „KI-Training und Urheberrecht: BGH verhandelt erstmals und tendiert zur Vorlage“

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