BGH-Verhandlung: Urheberrecht beim KI-Training am Donnerstag
Veröffentlicht am: 02.09.2026 um 23:17 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Der Bundesgerichtshof (BGH) befasst sich am Donnerstag mit einer wegweisenden Entscheidung für die Technologiebranche und die Entwicklung Künstlicher Intelligenz (KI). Im Kern der Verhandlung steht die Frage, unter welchen Voraussetzungen urheberrechtlich geschützte Werke für das Training von KI-Modellen genutzt werden dürfen, ohne dass eine explizite Genehmigung der Urheber vorliegt.
Rechtsstreit um Trainingsdaten für KI-Systeme
Anlass der Verhandlung ist die Klage eines Berufsfotografen gegen den Anbieter Laion. Die Organisation stellt umfangreiche Datensätze bereit, die weltweit als Grundlage für das Training bildgenerierender KI-Modelle dienen.
Laut den vorliegenden Informationen umfasst der betreffende Datensatz insgesamt 5,85 Milliarden Text-Bild-Paare. Der Kläger sieht in der unautorisierten Nutzung und Bereitstellung seiner Fotografien innerhalb dieses massiven Datenbestands eine Verletzung seiner Urheberrechte.
Die juristische Auseinandersetzung konzentriert sich darauf, ob die automatisierte Erfassung und Speicherung von Bilddaten aus dem Internet durch geltende Ausnahmeregelungen gedeckt ist.
In der Branche wird intensiv diskutiert, inwieweit das sogenannte Text and Data Mining auch für die Entwicklung kommerzieller oder forschungsnaher KI-Anwendungen zulässig ist, wenn die betroffenen Urheber der Nutzung ihrer Werke nicht ausdrücklich zugestimmt haben.
Vorinstanzen wiesen die Klage ab
Wie aus Berichten von Anfang September hervorgeht, konnte sich der Berufsfotograf in den bisherigen Instanzen nicht gegen Laion durchsetzen. Die Vorinstanzen hatten die Klage abgewiesen und damit die Position gestützt, dass die Erstellung solcher Datensätze unter bestimmten Bedingungen rechtmäßig sein kann.
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Mit der nun anstehenden Verhandlung vor dem Bundesgerichtshof muss die höchste deutsche Zivilinstanz klären, ob diese Rechtsauffassung Bestand hat oder ob die Rechte von Urhebern gegenüber den technischen Anforderungen der KI-Entwicklung stärker gewichtet werden müssen.
Bedeutung für den Technologiestandort
Die Entscheidung des BGH wird von Experten und Branchenvertretern mit großer Aufmerksamkeit verfolgt. Viele Unternehmen im Bereich der Künstlichen Intelligenz sind auf den Zugriff auf umfangreiche, öffentlich zugängliche Datenmengen angewiesen, um ihre Algorithmen zu schulen.
Eine Einschränkung dieser Praxis durch das Gericht könnte weitreichende Folgen für die Verfügbarkeit von Trainingsdaten und damit für die Innovationsgeschwindigkeit in diesem Sektor haben.
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Gleichzeitig fordern Verbände und Urhebervertreter seit geraumer Zeit klare gesetzliche Grenzen und Vergütungsmodelle für die Nutzung ihrer Werke durch Technologieriesen und Forschungsorganisationen.
Der Ausgang dieses Verfahrens könnte somit einen entscheidenden Präzedenzfall schaffen, wie die Balance zwischen dem Schutz des geistigen Eigentums und den Interessen der KI-Industrie in Deutschland künftig austariert wird.
Da die Verhandlung für diesen Donnerstag angesetzt ist, wird in Kürze mit einer grundsätzlichen Positionierung der Karlsruher Richter zu dieser zentralen Zukunftsfrage gerechnet.
