Betrug per KI: 518.000 Spam-Anrufe in Deutschland im Mai
10.06.2026 - 00:24:41 | boerse-global.de
Täter nutzen zunehmend Künstliche Intelligenz, um ihre Opfer zu täuschen. Behörden schlagen Alarm.
Berlin – Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat Anfang Juni mehrere Warnungen veröffentlicht. Im Fokus: die Protektus AG (ISIN: DE000A0JCXG4). Unbekannte Anrufer empfehlen massiv den Kauf der Aktien. Die BaFin vermutet Marktmanipulation durch irreführende Angaben. Die Papiere werden im Freiverkehr der Börse Hamburg gehandelt.
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Parallel warnt die Behörde vor gefälschten Jobangeboten der „Intervisa Unternehmensberatung Verwaltungs GmbH“. Dahinter steckt Identitätsdiebstahl. Die Täter rekrutieren Personen für Test-Kontoeröffnungen. Diese Konten dienen später der Abwicklung betrügerischer Zahlungen.
Aktion Mensch warnt vor „Notfall-Card“
Auch der Sozialverband Aktion Mensch meldet sich zu Wort. Ein angeblicher Kooperationspartner wirbt per Telefon für eine „Notfall-Card“ und fragt IBAN-Nummern ab. Der Verband betont: Es gibt keine Zusammenarbeit. Juristische Schritte sind bereits eingeleitet.
Die wirtschaftlichen Schäden sind enorm. Interpol beziffert die Verluste durch Identitätsbetrug für 2025 auf 370 Milliarden bis 442 Milliarden US-Dollar. Branchenanalysten schätzen, dass bereits 82 Prozent aller Phishing-E-Mails KI-generiert sind.
In Deutschland registrierte die Polizei allein im Mai 2026 rund 518.000 Spam-Anrufe. Die Folgen für Betroffene sind oft verheerend. Ein über 80-jähriger Mann aus Stuttgart verlor seit September 2025 rund 230.000 Euro an eine angebliche Krypto-Onlinebank. In München büßte eine Seniorin über 100.000 Euro ein.
Google und Apple rüsten auf
Die Tech-Konzerne reagieren. Google hat Anfang Juni die „Fake Call Detection“ für Android ab Version 12 gestartet. Das System prüft die Authentizität von Anrufern per Verschlüsselung. Apple kündigte auf der WWDC am 8. Juni eine überarbeitete Siri an. Ab Herbst 2026 soll die Sprachsteuerung unter anderem auf Google Gemini basieren.
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Auch die Gerichte ziehen mit. Der US Supreme Court stärkte Anfang Juni die Befugnisse der Kommunikationsbehörde FCC gegen unerwünschte Anrufe. In Deutschland präzisierte der Bundesgerichtshof (BGH) die Haftungsfragen: Bankkunden haften bei Phishing-Angriffen, wenn ihnen grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen wird.
Prävention wirkt – ein Fall aus Lippstadt
Die Polizei rät zur Vorsicht bei Schockanrufen, die Unfälle von Angehörigen vortäuschen. Niemals sollten sensible Daten wie PINs oder EC-Karten an Unbekannte übergeben werden. Ein Fall aus Lippstadt zeigt, dass Prävention wirkt: Eine Tochter verhinderte im letzten Moment die Übergabe von Bankdaten an einen falschen Sparkassen-Mitarbeiter.
Für Unternehmen kommen neue Pflichten. Das NIS2-Umsetzungsgesetz verlangt von Betrieben aus 18 Branchen strengere Meldepflichten bei Sicherheitsvorfällen. Die G DATA CyberDefense AG bietet hierzu Mitte Juni ein Informationsangebot zu Fristen und Datenaufbereitung für die Behörden.
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