Bestattungsreform: 95% wählen weiterhin traditionelle Friedhofsbestattung
Veröffentlicht am: 15.09.2026 um 17:30 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Seit September 2025 gilt in Rheinland-Pfalz das bundesweit als besonders liberal eingestufte Bestattungsrecht. Ein Jahr nach Inkrafttreten der Reform hat der Bestatterverband Rheinland-Pfalz eine erste Bilanz vorgelegt. Die Auswertung zeigt, dass die neuen Bestattungsformen zwar genutzt werden, die traditionelle Friedhofsbestattung jedoch weiterhin die dominierende Form der Beisetzung darstellt.
Moderate Nachfrage nach alternativen Beisetzungsformen
Laut den Daten des Bestatterverbands, der 218 Mitgliedsunternehmen vertritt, bleibt das Interesse an den neuen Möglichkeiten im Verhältnis zur Gesamtzahl der Sterbefälle gering. In einer Umfrage unter 49 Mitgliedsbetrieben wurden 173 Fälle gemeldet, in denen Urnen zu Hause aufbewahrt werden.
Zudem kam es zu 153 Aschebeisetzungen außerhalb von Friedhöfen. 52 Mal wurden Erinnerungsstücke aus Totenasche gefertigt, während 22 Flussbestattungen gemeldet wurden. Tuchbestattungen wurden in den befragten Betrieben überhaupt nicht nachgefragt.
Auf Basis dieser Umfrageergebnisse hat der Verband Hochrechnungen für das gesamte Bundesland erstellt, in dem jährlich mit rund 50.000 Sterbefällen gerechnet wird. Demnach entfallen etwa 838 Urnen auf die Aufbewahrung im privaten Raum und 741 Aschebeisetzungen auf Orte außerhalb von Friedhöfen. Dies entspricht einem Anteil von 1,7 beziehungsweise 1,5 Prozent aller Sterbefälle.
Über 95 Prozent der Beisetzungen finden somit weiterhin auf Friedhöfen statt. Der Verbandsvorsitzende Patrick Merscher erklärte dazu, dass die traditionelle Friedhofsbestattung die tragende Säule bleibe und aktuell kein Friedhofssterben zu verzeichnen sei.
Flussbestattungen und behördliche Genehmigungen
Seit September 2025 gilt in Rheinland-Pfalz das liberalste Bestattungsrecht der Republik — doch in der Praxis bleiben über 95 Prozent der Beisetzungen auf dem Friedhof, und viele Betriebe kämpfen mit uneinheitlichen Verfahren. Unser kostenloser Leitfaden zeigt in drei Schritten, wie Sie neue Bestattungsformen korrekt beantragen und welche Unterlagen die Behörden verlangen. Kostenlosen Leitfaden jetzt anfordern
Ein spezifischer Aspekt der Reform ist die Möglichkeit der Flussbestattung, die in Rhein, Mosel, Saar und Lahn durchgeführt werden kann. Die Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord gab an, bislang 42 solcher Beisetzungen genehmigt zu haben. Der Bestatterverband schätzt die Zahl der Flussbestattungen auf jährlich etwa 50 bis 60 Fälle, was einem Anteil von rund 0,1 Prozent der Sterbefälle entspricht.
Auch mit Blick auf die Zukunft deuten die Zahlen auf eine stabile, aber begrenzte Nachfrage hin. In den Vorsorgeverträgen der befragten 49 Betriebe finden sich 211 Vereinbarungen für eine Urnenaufbewahrung zu Hause sowie 184 Verträge für Aschebeisetzungen außerhalb von Friedhöfen. Für Flussbestattungen liegen 67 Vorsorgeverträge vor. Hochgerechnet auf das Bundesland entspräche dies 1.021, 891 beziehungsweise 324 Verträgen.
Verband kritisiert bürokratische Hürden
Trotz der Liberalisierung sieht der Bestatterverband Nachbesserungsbedarf bei der praktischen Umsetzung. Kritisiert wird insbesondere die bestehende Bürokratie bei den neuen Bestattungsformen. Der Verband fordert hier einheitliche Verfahren, um die Abläufe für Betriebe und Angehörige zu vereinfachen.
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Ein weiterer Kritikpunkt betrifft die Totenfürsorgeverfügung. Hier spricht sich der Verband für eine Beglaubigungspflicht aus, um rechtliche Sicherheit zu gewährleisten. Damit reagiert die Branche auf die komplexen Anforderungen, die mit der Ausweitung der Bestattungsmöglichkeiten einhergehen.
Während die gesetzlichen Rahmenbedingungen im September 2025 deutlich gelockert wurden, bleibt die operative Umsetzung laut Verbandsangaben durch uneinheitliche Regelungen erschwert.
