Beckenbodenphysiotherapie, Physioswiss

Beckenbodenphysiotherapie: Physioswiss verlangt eine Zusatzqualifikation

Veröffentlicht am: 02.10.2026 um 19:00 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Das Positionspapier verlangt eine Zusatzqualifikation und grenzt die rehabilitative Physiotherapie von der Rückbildung durch Hebammen ab.

Physioswiss definiert Anforderungen für Beckenbodenphysiotherapie neu
Ein heller, minimalistischer Behandlungsraum in einer Physiotherapiepraxis mit einer Liege und Tageslicht. Illustration mit AI erstellt.

Der Schweizer Berufsverband Physioswiss hat mit einem Positionspapier den Rahmen für die Beckenbodenphysiotherapie neu abgesteckt. Das Dokument ordnet diesen Bereich als spezialisierte rehabilitative Leistung innerhalb der Physiotherapie ein und formuliert verbindliche Qualitätsanforderungen sowie klare personelle Zuständigkeiten. Damit soll die Versorgung von Patientinnen und Patienten mit spezifischen Funktionsstörungen im Beckenbereich präzisiert und im interdisziplinären Gesundheitssystem geschärft werden.

Qualifikationsanforderungen für spezialisierte Behandlungen

Die Beckenbodenphysiotherapie umfasst anspruchsvolle therapeutische Interventionen, die fundierte Fachkenntnisse voraussetzen. Wie Physioswiss in dem Grundsatzpapier festhält, reicht eine allgemeine physiotherapeutische Ausbildung für diesen Schwerpunkt allein nicht aus. Für die Ausübung dieser Spezialisierung wird explizit eine entsprechende Zusatzqualifikation vorausgesetzt.

Ziel dieser Vorgabe ist es, die Behandlungsqualität bei komplexen Beschwerdebildern zu sichern. Therapeuten müssen vertiefte Kenntnisse über die funktionelle Anatomie des Beckenbodens, differenzierte Befunderhebungen sowie gezielte Übungs- und Therapiemethoden nachweisen, um diese spezialisierten Leistungen fachgerecht zu erbringen.

Abgrenzung zwischen Hebammenarbeit und Physiotherapie

Ein zentraler Bestandteil des Positionspapiers ist die Festlegung von Schnittstellen und Kompetenzen im Bereich der Frauengesundheit nach der Entbindung. Physioswiss zieht hierbei eine klare Grenze zwischen präventiv-begleitenden Angeboten und medizinischer Rehabilitation.

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Das Positionspapier ordnet Beckenbodenphysiotherapie als spezialisierte rehabilitative Leistung ein – und verlangt dafür ausdrücklich eine Zusatzqualifikation. Wer die Anforderungen kennt, kann sich gezielt weiterbilden und Patientinnen sicher zuweisen. Kostenlosen Praxis-Leitfaden zur Beckenbodenphysiotherapie anfordern

Laut dem Papier fällt die physiologische Rückbildung nach einer Schwangerschaft und Geburt originär in das Aufgabengebiet der Hebammen. Die Hebammenarbeit begleitet diesen natürlichen Prozess und fördert die primäre Stabilisierung im Wochenbett und in der Phase danach.

Dagegen wird die rehabilitative Behandlung manifester Funktionsstörungen eindeutig der spezialisierten Physiotherapie zugewiesen. Treten Beschwerden wie Harn- oder Stuhlinkontinenz, chronische Schmerzzustände im Beckenbereich oder Senkungsbeschwerden von Blase, Gebärmutter oder Darm auf, handelt es sich um pathologische Funktionseinschränkungen.

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Nach der Geburt ist oft unklar, wer zuständig ist: Hebammen begleiten die physiologische Rückbildung, die spezialisierte Physiotherapie übernimmt die Rehabilitation manifester Funktionsstörungen wie Inkontinenz oder Senkungsbeschwerden. Dieser Leitfaden zeigt die Schnittstellen und die konkrete Zuweisung. Leitfaden Schnittstellen Hebamme und Physio sichern

In diesen Fällen greift die rehabilitative Beckenbodenphysiotherapie, um betroffenen Patienten durch zielgerichtetes Training, Biofeedback oder manuelle Techniken eine gezielte Wiederherstellung der Funktionalität zu ermöglichen.

Die Klärung der Verantwortlichkeiten dient Ärzten, Therapeuten und Hebammen als Orientierung, um betroffene Patientinnen frühzeitig den jeweils zuständigen Fachdisziplinen zuzuweisen.

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