Bayern-Erbschaftsteuer, Millionen-Vermögen

Bayern-Erbschaftsteuer: 168-Prozent-Sprung bei Millionen-Vermögen

Veröffentlicht am: 16.09.2026 um 18:39 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Bayerns Steueraufkommen aus Erbschaften und Schenkungen wuchs 2025 um 168 Prozent, obwohl die Zahl steuerpflichtiger Fälle leicht sank.

Bayern: Erbschaftsteuer steigt 2025 auf 8,81 Milliarden Euro
Ein herrschaftliches Anwesen in Bayern mit weitläufiger Gartenanlage bei Tageslicht. Illustration mit AI erstellt.

Die Festsetzung der Erbschaft- und Schenkungsteuer im Freistaat Bayern hat im Veranlagungsjahr 2025 einen beispiellosen Sprung verzeichnet. Nach Angaben des Bayerischen Landesamts für Statistik, über die welt.de in einem Bericht vom 16. September 2026 berichtete, wurden für das Jahr 2025 insgesamt 8,81 Milliarden Euro an Erbschaft- und Schenkungsteuer festgesetzt. Dies entspricht einem Zuwachs von 168 Prozent im Vergleich zum Vorjahr 2024. In absoluten Zahlen beziffert sich das Plus gegenüber dem vorherigen Erhebungszeitraum auf 5,52 Milliarden Euro.

Rückläufige Fallzahlen bei verdoppeltem Vermögensvolumen

Ein genauerer Blick auf die statistischen Daten offenbart eine deutliche Diskrepanz zwischen der Entwicklung der Erwerbsvorgänge und dem steuerlichen Ertrag.

So registrierten die Behörden in Bayern für 2025 insgesamt 43.959 steuerpflichtige Erwerbsfälle. Das entspricht einem leichten Rückgang um 0,8 Prozent im Vergleich zu 2024. Dass das Steueraufkommen trotz dieser geringfügig gesunkenen Fallzahl drastisch stieg, verweist auf eine ausgeprägte Verschiebung hin zu deutlich werthaltigeren Übertragungen.

Das gesamte übertragene Vermögen belief sich im erfassten Zeitraum auf 42,52 Milliarden Euro. Auf ein steuerpflichtiges Vermögen von 36,03 Milliarden Euro wurde letztlich die Steuer festgesetzt. Gegenüber dem Jahr 2024 bedeutet dieser steuerpflichtige Wert ein Plus von 103,8 Prozent.

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Die in Bayern festgesetzte Erbschaft- und Schenkungsteuer ist 2025 auf 8,81 Milliarden Euro gestiegen — ein Plus von 168 Prozent gegenüber dem Vorjahr, getragen vor allem von Übertragungen ab fünf Millionen Euro steuerpflichtigem Erwerb. Wer rechtzeitig plant, kann Freibeträge und Verschonungsregeln gezielt nutzen. Kostenlosen Leitfaden zur Erbschaftsteuer-Planung anfordern

Die Differenz zwischen dem gesamten und dem tatsächlich steuerpflichtigen Vermögensvolumen verdeutlicht dabei den Einfluss von gesetzlichen Freibeträgen und Verschonungsregelungen bei den Vermögensübergängen.

Übertragungen ab fünf Millionen Euro als Haupttreiber

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Bei steuerpflichtigen Erwerben ab fünf Millionen Euro stieg die festgesetzte Steuer 2025 um 446,8 Prozent — und in Bayern wurden zwischen 2020 und Mitte 2026 rund 6,7 Milliarden Euro an Erbschaftsteuer erlassen. Ob und in welchem Umfang Verschonungsregeln greifen, ist umstritten und Gegenstand laufender Debatten. Unser Leitfaden zeigt, welche Stellschrauben Sie heute prüfen können. Leitfaden zur Nachlassplanung jetzt anfordern

Die treibende Kraft hinter der markanten Zunahme des Gesamtaufkommens liegt im Segment der besonders hohen Vermögen. Laut den statistischen Erhebungen stieg die festgesetzte Steuer bei Fällen mit einem steuerpflichtigen Erwerb ab 5 Millionen Euro um 446,8 Prozent an. Dieser überproportionale Anstieg im obersten Bereich erklärt, warum die Gesamtsumme der festgesetzten Abgaben trotz der leicht rückläufigen Fallzahlen massiv nach oben kletterte.

Parallel zu den gestiegenen Festsetzungen rückt auch das Thema der Steuerbefreiungen in den Fokus. Aus einer parlamentarischen Anfrage der SPD geht hervor, dass in Bayern in den Jahren 2020 bis Mitte 2026 insgesamt rund 6,7 Milliarden Euro an Erbschaftsteuer erlassen wurden. Diese Praxis im Umgang mit Verschonungsregeln und Erlassen bei großen Vermögenswerten bleibt ein wiederkehrender Gegenstand finanzpolitischer Debatten.

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