Barrierefreiheit, Verkehr

Barrierefreiheit im Verkehr: VdK fordert Kopplung an 14-Mio-Förderung

Veröffentlicht am: 07.09.2026 um 12:10 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Der VdK verlangt verbindliche Zugänglichkeitsstandards für Fördermittel im autonomen Verkehr, während neue EU- und internationale Regeln greifen.

VdK fordert Barrierefreiheit als Bedingung für autonome Verkehrsprojekte
Moderne, barrierefreie Architektur einer öffentlichen Verkehrsanlage mit taktilen Bodenleitsystemen bei Dämmerung. Illustration mit AI erstellt.

Der Sozialverband VdK drängt angesichts neuer staatlicher Förderprogramme auf eine strikte Koppelung von Finanzmitteln an die Barrierefreiheit im autonomen Verkehr. Im Fokus stehen dabei insbesondere der öffentliche Personennahverkehr sowie der Güterkraftverkehr. Parallel dazu verschärfen sich international die regulatorischen Anforderungen für digitale und physische Zugänglichkeit.

Im Kontext eines aktuellen Förderaufrufs des Bundesministeriums für Verkehr (BMV), der ein Volumen von bis zu 14 Mio. Euro umfasst, hat der Sozialverband VdK eine klare Position zur technologischen Entwicklung im Verkehrssektor bezogen. Der Verband fordert, dass Barrierefreiheit zur verbindlichen Voraussetzung für den Erhalt von Fördermitteln für autonome Fahrzeuge werden müsse.

VdK-Präsidentin Verena Bentele unterstrich die Notwendigkeit dieser Maßnahme. Sie erklärte, dass eine inklusive Gestaltung des autonomen Fahrens zwingend voraussetze, Barrierefreiheit als Grundbedingung zu definieren. In diesem Zusammenhang äußerte der Verband zudem deutliche Kritik an Plänen, die im Personenbeförderungsgesetz (PBefG) verankerte Frist zur Herstellung einer vollständigen Barrierefreiheit zu streichen.

Neue Standards für digitale Barrierefreiheit in der EU

Zeitgleich rückt die Umsetzung des European Accessibility Act (EAA) näher in den Fokus der Industrie. Am 7. September 2026 thematisierte der Verein Sozialhelden e.V. im Rahmen einer Masterclass auf der IFA in Berlin die Anforderungen und Best Practices für Consumer-Technologien. Dabei wurden insbesondere die Auswirkungen auf den elektronischen Geschäftsverkehr beleuchtet.

Die technische Grundlage für diese Anforderungen wurde Anfang September 2026 durch das Europäische Institut für Telekommunikationsnormen (ETSI) konkretisiert.

Mit der Veröffentlichung der Norm EN 301 549 V4.1.1 erfolgte eine Angleichung an die Richtlinien der WCAG 2.2. Neu aufgenommen wurden sechs kriterien auf den Konformitätsstufen A und AA, die speziell Checkout-Prozesse im E-Commerce betreffen. Diese Regelungen gelten für alle Anbieter von E-Commerce-Diensten innerhalb der EU, unabhängig von ihrem Hauptsitz.

Während Kleinstunternehmen von den Regelungen ausgenommen sind, läuft die allgemeine Compliance-Frist am 28. Juni 2025 ab. Für bestehende Verträge sieht die Richtlinie eine Übergangsfrist bis zum Jahr 2030 vor.

Internationale Regulierungen im Verkehrs- und Gesundheitswesen

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Nicht nur in Deutschland, sondern weltweit verschärfen Regierungen die Vorschriften zur Inklusion. Der spanische Ministerrat verabschiedete Anfang September 2026 ein königliches Dekret zur Regelung der kognitiven Barrierefreiheit. Diese Vorschrift verpflichtet neun Sektoren, darunter das Gesundheitswesen, den Justizsektor und den Verkehr, Informationen verständlich und ohne Zusatzkosten aufzubereiten.

Auch im Luftverkehr werden die Rechte von Reisenden mit Behinderungen gestärkt. In Jordanien treten zum 1. Dezember 2026 neue Anweisungen (JCAR-PART 211) in Kraft. Diese verpflichten Fluggesellschaften zur kostenlosen Unterstützung und zum gebührenfreien Transport von bis zu zwei Rollstühlen oder Servicehunden.

Die Bedeutung dieses Thema unterstreichen auch internationale Organisationen wie ICAO, ACI und IATA, die für Mitte Oktober 2026 ein Symposium in Montréal angekündigt haben. Hintergrund ist unter anderem die Tatsache, dass weltweit über 1,3 Milliarden Menschen mit einer Behinderung leben, was etwa 16 % der Weltbevölkerung entspricht.

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In den USA hat das Gesundheitsministerium (HHS) hingegen die Fristen zur Umsetzung der Section-504-Compliance verlängert. Organisationen mit mindestens 15 Mitarbeitern haben nun bis zum 11. Mai 2027 Zeit, die Anforderungen der WCAG 2.1 AA zu erfüllen; für kleinere Organisationen gilt eine Frist bis zum 10. Mai 2028. Diese Verlängerung erfolgt vor dem Hintergrund aktueller Daten der WebAIM Million 2026, die einen Anstieg der Barrierefreiheitsfehler im Internet um 10 % im Vergleich zum Vorjahr verzeichneten.

Lokale Initiativen und technische Umsetzung

Neben großflächigen Regulierungen gewinnen lokale Pilotprojekte an Bedeutung. In Schweden wurden Anfang September 2026 im Rahmen eines Workshops im Tyresta-Nationalpark strategische Richtlinien entwickelt, um Barrierefreiheit fest in der Governance und im Besucherangebot zu verankern.

In Italien werden Ende September 2026 in der UNESCO-Stätte Sabbioneta taktile Karten und spezielle Leitfäden präsentiert, die in Zusammenarbeit mit der italienischen Blindenunion entstanden sind.

In Nordmazedonien wurde zudem eine App zur Bewertung der Zugänglichkeit öffentlicher Einrichtungen in der Stadt Veles aktualisiert, um Bürgern eine bessere Orientierung im öffentlichen Raum zu ermöglichen.

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