Barrierefreiheit: Banken müssen Apps für 7,9 Mio. Menschen anpassen
Veröffentlicht am: 11.09.2026 um 21:51 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Die Digitalisierung des Finanzwesens hat in den vergangenen Jahren zu grundlegenden Veränderungen in der Interaktion zwischen Kreditinstituten und Kunden geführt. Ein zentraler Aspekt dieser Transformation ist die Gewährleistung des gleichberechtigten Zugangs zu Finanzdienstleistungen.
Seit dem 28.06.2025 gelten in Deutschland verbindliche Barrierefreiheitsregeln für Bankdienstleistungen, die im Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) verankert sind. Diese gesetzlichen Vorgaben zielen darauf ab, bestehende Hürden in der digitalen Infrastruktur abzubauen und die Teilhabe am wirtschaftlichen Leben für alle Bevölkerungsgruppen sicherzustellen.
Die Relevanz dieser Regelungen wird durch statistische Erhebungen unterstrichen. Im Jahr 2023 lebten in Deutschland rund 7,9 Mio. Menschen mit einer anerkannten schweren Behinderung. Für diesen Personenkreis stellt die barrierefreie Gestaltung von Online-Banking-Portalen, mobilen Anwendungen und elektronischen Kommunikationswegen eine wesentliche Voraussetzung für eine eigenständige Finanzverwaltung dar.
Die Marktüberwachungsstelle der Länder in der aktiven Prüfphase
Zur Sicherstellung der gesetzlichen Anforderungen wurde eine spezialisierte Aufsichtsstruktur etabliert. Die Marktüberwachungsstelle der Länder hat ihren Sitz in Magdeburg und nahm ihre Tätigkeit bereits im September 2025 auf. Nach einer initialen Aufbau- und Vorbereitungsphase befindet sich die Behörde seit Januar 2026 in der aktiven Prüfphase.
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Die Aufgabe dieser Stelle umfasst die systematische Kontrolle der von Kreditinstituten angebotenen digitalen Produkte und Dienstleistungen. Dabei wird untersucht, ob die technischen Schnittstellen und Bedienoberflächen den Anforderungen des BFSG entsprechen. Die Überwachung erstreckt sich über das gesamte Bundesgebiet und soll sicherstellen, dass die gesetzlichen Standards einheitlich angewendet werden.
Fokus der Kontrollen: Apps, TAN-Verfahren und Kontoauszüge
Die inhaltlichen Schwerpunkte der Marktüberwachungsstelle liegen auf den zentralen Elementen des modernen Zahlungsverkehrs. Im Fokus stehen dabei insbesondere mobile Applikationen (Apps), die für das tägliche Banking genutzt werden.
Ebenso werden die verschiedenen TAN-Verfahren geprüft, die für die Autorisierung von Transaktionen unerlässlich sind. Hierbei spielt die Nutzbarkeit für Menschen mit Sehbehinderungen oder motorischen Einschränkungen eine entscheidende Rolle.
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Ein weiterer wesentlicher Prüfpunkt ist die Barrierefreiheit von Kontoauszügen in digitaler Form. Diese müssen so aufbereitet sein, dass sie von assistiven Technologien, wie beispielsweise Screenreadern, korrekt erfasst und wiedergegeben werden können.
Berichten zufolge werden für das Jahr 2026 die ersten förmlichen Bescheide der Marktüberwachungsstelle gegenüber Instituten erwartet, bei denen Mängel in der Umsetzung der Barrierefreiheit festgestellt wurden. Solche Bescheide können die Aufforderung zur Nachbesserung innerhalb definierter Fristen enthalten.
Rechtsschutz und Antragsmöglichkeiten für Betroffene
Neben der behördlichen Marktüberwachung sieht das BFSG auch Mechanismen für Nutzer vor, um ihre Rechte auf barrierefreien Zugang geltend zu machen. Gemäß § 32 BFSG besteht für Verbraucher die Möglichkeit, Anträge bei den zuständigen Stellen einzureichen, wenn sie Verstöße gegen die Barrierefreiheitsanforderungen feststellen.
Ein wesentliches Merkmal dieses Verfahrens ist die Kostenstruktur: Der Antrag nach § 32 BFSG ist für die Antragstellenden kostenfrei. Damit soll die Hürde für Menschen mit Behinderung gesenkt werden, Mängel in der digitalen Infrastruktur der Banken zu melden und eine Überprüfung durch die Aufsichtsbehörden zu initiieren. Diese individuellen Eingaben dienen der Marktüberwachungsstelle ergänzend zu ihren stichprobenartigen Prüfungen als wichtige Informationsquelle über die tatsächliche Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben im Marktalltag.
