BAföG-Streit: Wohnpauschale auf 440 Euro umstritten
11.06.2026 - 08:52:23 | boerse-global.de
Während die Lebenshaltungskosten vielerorts explodieren, stellt Forschungsministerin Dorothee Bär die geplante BAföG-Erhöhung in Frage. Studierende und Oppositionsparteien reagieren empört.
Koalitionskrach um Wohnpauschale
Eigentlich war alles klar: Zum Wintersemester 2026/27 sollte die Wohnkostenpauschale im BAföG von 380 auf 440 Euro steigen. So steht es im Koalitionsvertrag. Doch jetzt kommt dicke Post aus dem Forschungsministerium.
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Dorothee Bär (parteilos) stellte die Erhöhung öffentlich infrage. Ihre Begründung: fehlende parlamentarische Mehrheiten. Noch heftiger wiegt ihr Vorwurf, Studierende seien eine „privilegierte Gruppe“. Die SPD und Hochschulvertreter reagierten scharf.
Die Grünen warnen vor einem Systemwechsel. Sie kritisieren geplante Einsparungen von 127 Millionen Euro im BAföG-Budget. Für den heutigen Donnerstag kündigten die Fraktionen der Linken und der Grünen Anträge an. Ihre Forderung: Die Bedarfssätze auf das Niveau der Grundsicherung von 563 Euro anheben.
Wen das BAföG wirklich erreicht
Die letzte Reform 2024 setzte den Grundbedarf auf 475 Euro und die Wohnpauschale auf 380 Euro fest. Klingt nach einer soliden Basis – doch die Realität sieht anders aus.
Bundesweit beziehen nur rund 11,5 Prozent der Studierenden BAföG. In Baden-Württemberg liegt die Quote unter zehn Prozent. Zum Vergleich: In Stuttgart betrug die durchschnittliche Förderung 2025 gerade einmal 400 Euro. WG-Zimmer kosten in der Stadt oft 500 bis 600 Euro.
In Kassel sieht es etwas besser aus: Hier liegt die Durchschnittsmiete für ein WG-Zimmer bei 375 Euro – immer noch nah an der Wohnpauschale.
Mensapreise explodieren
Der Druck auf die Studierenden wächst von mehreren Seiten. In Freiburg haben sich die Mensapreise seit 2018 um rund 60 Prozent erhöht. Die letzte Anpassung erfolgte im April 2026 – plus 35 Cent pro Essen.
Auch die Semesterbeiträge steigen: In Freiburg kletterten sie von 160 Euro (2022) auf 190 Euro (2026). Kein Wunder also, dass rund 63 Prozent der Studierenden jobben gehen. Im Schnitt arbeiten sie 15 Stunden pro Woche.
Hilfe in der Not – aber nicht überall
Viele Hochschulen haben längst reagiert. Die Universität Basel bietet eine spezialisierte Budgetberatung an. Studierende bekommen dort Hilfe bei Finanzplänen und Stipendienanträgen.
In Deutschland sieht es anders aus. Die Hochschulsozialarbeit an der Hochschule Nordhausen ist ein Erfolgsmodell: Seit 2021 führte sie über 1.000 Beratungen durch. Doch Ende 2026 läuft die Finanzierung aus. Besonders alarmierend: Nur neun Prozent der Anfragen betrafen finanzielle Sorgen. Die Hauptlast bildeten psychische Belastungen (33 Prozent) und studienbezogene Probleme.
Einen neuen Weg geht das Verbundprojekt „Resilient@Campus“. Die Hochschule Hannover, die FH Münster und die HNE Eberswalde starten im Juli 2026. Mit 2,55 Millionen Euro Förderung wollen sie bis Mitte 2030 eine Toolbox zur Stärkung der psychischen Resilienz entwickeln.
Selbstständig studieren – was erlaubt ist
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Wer sein Geld selbst verdienen will, muss 2026 einiges beachten. Der steuerliche Grundfreibetrag liegt bei 12.348 Euro pro Jahr. Für BAföG-Empfänger und familienversicherte Studierende gelten zusätzliche Grenzen.
Die monatliche Einkommensgrenze für die Familienversicherung beträgt 565 Euro. Wer einen Minijob hat, darf bis zu 603 Euro verdienen. Wichtig: Während der Vorlesungszeit sind maximal 20 Stunden Arbeit pro Woche erlaubt.
Wer sich selbstständig macht, kann von der Kleinunternehmerregelung profitieren – vorausgesetzt, der Vorjahresumsatz lag unter 25.000 Euro.
