BAföG-Reform, Wohnpauschale

BAföG-Reform: Wohnpauschale steigt auf 440 Euro ab Wintersemester

02.06.2026 - 05:30:14 | boerse-global.de

Die geplante BAföG-Erhöhung der Wohnpauschale auf 440 Euro steht wegen Finanzierungsstreitigkeiten in der Koalition auf der Kippe.

BAföG-Reform: Wohnpauschale steigt auf 440 Euro ab Wintersemester - Bild: über boerse-global.de
BAföG-Reform: Wohnpauschale steigt auf 440 Euro ab Wintersemester - Bild: über boerse-global.de

Zwischen CDU/CSU und SPD gibt es unterschiedliche Auffassungen zur Finanzierbarkeit und zum Zeitplan. Dabei liegen die fachlichen Pläne seit Ende 2025 vor.

Wohnpauschale soll auf 440 Euro steigen

Kern der Reform ist eine deutliche Anhebung der Wohnkostenpauschale. Studierende, die nicht bei ihren Eltern leben, sollen ab dem Wintersemester 2026/27 statt 380 Euro dann 440 Euro erhalten. In den Jahren 2027 und 2028 ist zudem eine Angleichung des Grundbedarfs von derzeit 475 Euro an das Niveau der staatlichen Grundsicherung (563 Euro) geplant.

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Der Referentenentwurf für das 30. BAföG-Änderungsgesetz liegt seit dem 1. Dezember 2025 beim Bundesfinanzministerium. Das Bildungsministerium will den Entwurf Ende Juli im Kabinett verabschieden. Nur so könnten die Änderungen rechtzeitig zum Wintersemester in Kraft treten.

Aktuell beträgt der Höchstsatz für auswärts wohnende Studierende 855 Euro. Mit Krankenversicherungszuschlägen sind es 992 Euro.

Bär stellt Reform infrage

Trotz der im April 2026 verkündeten Finanzierungseinigung sind Zweifel an der Umsetzung laut geworden. Bundesbildungsministerin Dorothee Bär (CSU) verweist auf Sparzwänge im Bundeshaushalt. Die Unterstützung in den Regierungsfraktionen habe nachgelassen.

Bär betont die privilegierte Lage der Studierenden: Es gebe keine Studiengebühren. Nebenjobs seien zumutbar.

Die SPD reagiert verärgert. Die stellvertretende Fraktionsvorsitzende Wiebke Esdar pocht auf die Einhaltung des Koalitionsvertrags. Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) habe die Mittel bereits in den Haushaltseckwerten berücksichtigt.

Auch Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) stellt das Vorhaben unter Finanzierungsvorbehalt. Unionsfraktionschef Jens Spahn kritisierte im Mai eine weitere Erhöhung staatlicher Leistungen.

Aus dem CDU-Sozialflügel kommt dagegen Widerspruch. Einsparungen zulasten des Bildungssystems seien falsch. Die Opposition aus Grünen und Linken fordert eine schnelle Entlastung der Studierenden.

Studierende zahlen 53 Prozent fürs Wohnen

Die Diskussion findet vor einem angespannten wirtschaftlichen Hintergrund statt. Laut Statistischem Bundesamt geben Studierende durchschnittlich 53 Prozent ihres Einkommens fürs Wohnen aus. Die durchschnittliche WG-Miete liegt laut Moses Mendelssohn Institut bei 512 Euro.

In Ballungszentren sieht es noch dramatischer aus: Berlin 650 Euro, München 800 Euro. Die aktuelle Wohnkostenpauschale von 380 Euro deckt das bei weitem nicht.

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Die Zahlen zeigen die Prekarität: Rund 75 Prozent der auswärts wohnenden Studierenden gelten als armutsgefährdet. In der Gesamtbevölkerung sind es etwa 14 Prozent. Bereits zwei Drittel der Studierenden jobben nebenher, wie das Deutsche Studierendenwerk und der fzs berichten.

Die Erwerbsquote der 20- bis 24-Jährigen liegt bei 56 Prozent – ein deutlicher Anstieg seit 2015.

Für 2026 werden die Kosten der Reform auf rund 1,6 Milliarden Euro geschätzt. 2024 bezogen etwa 613.000 Personen BAföG. Die Entscheidung gilt als richtungsweisend für die bildungspolitische Prioritätensetzung der Koalition.

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