BaFin, NordLB

BaFin kritisiert NordLB: Massive Mängel bei Geldwäscheprävention

Veröffentlicht am: 04.08.2026 um 17:14 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Die Finanzaufsicht verpflichtet die NordLB per Anordnung zu umfassenden Korrekturen in der Geldwäscheprävention. Die Bank arbeitet bereits an der Umsetzung.

BaFin rügt NordLB: Schwere Mängel bei der Geldwäschebekämpfung
Modernes Bankgebäude in der Dämmerung als Symbol für regulatorische Aufsicht und Compliance im Finanzsektor. Illustration mit AI erstellt übermittelt durch boerse-global.de

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat die Norddeutsche Landesbank (NordLB) offiziell wegen gravierender Schwachstellen bei der Bekämpfung von Geldwäsche kritisiert. Wie die Aufsichtsbehörde mitteilte, wurden bei der Landesbank erhebliche Mängel in der Prävention festgestellt. Im Fokus der Beanstandungen stehen demnach ein massiver Rückstand bei der notwendigen Aktualisierung von Kundendaten sowie deutliche Defizite in den internen Organisationsprozessen des Instituts.

Im Zuge dieser offiziellen Rüge hat die Finanzaufsicht eine verbindliche Anordnung gegen das Kreditinstitut erlassen. Die NordLB ist damit verpflichtet, ein detailliertes Konzept vorzulegen und umzusetzen, um die identifizierten Mängel zeitnah zu beheben. Diese Anordnung der BaFin zur Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Geldwäscheprävention ist bereits seit Mitte Juni 2026 bindend.

Reaktion der NordLB auf die behördlichen Auflagen

Die NordLB hat auf die Kritik der Aufsichtsbehörde reagiert und betont, dass das Institut mit Hochdruck an der Erfüllung der gestellten Auflagen arbeite. Nach Darstellung der Bank liege kein generelles Versagen der internen Kontrollsysteme vor. Man befinde sich in einem intensiven Prozess, um die geforderten Verbesserungen umzusetzen und die Compliance-Strukturen an die regulatorischen Anforderungen anzupassen.

Die Identifizierung und Aktualisierung von Kundendaten (Know Your Customer, KYC) gilt in der Branche als eine der komplexesten Aufgaben der Geldwäscheprävention. Verzögerungen in diesem Bereich führen regelmäßig zu Kritik durch die Aufsicht, da aktuelle Datensätze die Grundlage für ein funktionierendes Risikomanagement und die Überwachung von Transaktionen bilden.

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Verschärfter Fokus der Finanzaufsicht auf den Sektor

Die Maßnahme gegen die NordLB erfolgt in einer Phase, in der die BaFin ihre internen Strukturen zur Geldwäschebekämpfung (Anti-Money Laundering, AML) neu ausgerichtet hat. Bereits zum 1. Juli 2026 hat die Behörde ihre AML-Abteilung reorganisiert, was Experten als Zeichen für eine noch strengere Überwachung des Finanzsektors werten. Die verstärkte Kontrolle trifft dabei nicht nur die NordLB.

Branchenanalysten beobachten eine generelle Zunahme von Aufsichtsmaßnahmen gegen Landesbanken. So wurde im Dezember 2025 gegen die Helaba ein Bußgeld in Höhe von 20.000 Euro verhängt. Auch in den vergangenen Wochen stand die Helaba erneut im Fokus regulatorischer Maßnahmen, wobei für den Juli 2026 weitere Schritte der Finanzaufsicht gegen das Institut verzeichnet wurden.

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Die aktuellen Entwicklungen verdeutlichen den steigenden Druck auf deutsche Kreditinstitute, ihre Präventionsmaßnahmen gegen Geldwäsche und Terrorfinanzierung lückenlos zu dokumentieren und technisch auf dem neuesten Stand zu halten. Für die NordLB bedeutet die bindende Anordnung der BaFin nun einen erhöhten Ressourcenaufwand, um die geforderte Prozessqualität in der Kundenbetreuung und Datenpflege kurzfristig sicherzustellen. Der Fortschritt bei der Abarbeitung des geforderten Maßnahmenplans wird voraussichtlich weiterhin engmaschig durch die Aufsicht kontrolliert.

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