Auswanderung: Zwei Drittel der Deutschen erwägen Jobwechsel ins Ausland
22.06.2026 - 11:09:22 | boerse-global.de
Das zeigt eine aktuelle Umfrage von Appinio und Indeed unter 1.000 Beschäftigten. Etwa ein Drittel hat bereits konkrete Erkundigungen eingeholt. Die USA, Großbritannien und die Schweiz sind die beliebtesten Zielländer – wobei das Interesse an den USA zuletzt nachgelassen hat.
Bessere Bezahlung lockt ins Ausland
Die Motive sind klar: Mehr als die Hälfte der Befragten nennt bessere Bezahlung und höhere Lebensqualität als Hauptgründe. Über 40 Prozent hoffen auf eine geringere Steuerlast. Besonders wechselwillig zeigen sich Gutverdiener mit einem Nettoeinkommen über 6.000 Euro – die Hälfte von ihnen bewirbt sich aktiv im Ausland.
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Annemarie Sondergeld, Ökonomin bei Indeed, sieht darin ein deutliches Signal für Unzufriedenheit mit den Standortbedingungen in Deutschland.
Auch die Jugend zieht es fort: Eine Studie aus 2026 zeigt, dass 41 Prozent der 14- bis 29-Jährigen eine Auswanderung erwägen. 21 Prozent haben bereits konkrete Pläne. Neben beruflichen Perspektiven spielen der Wohnungsmarkt und Politikverdrossenheit eine Rolle.
Bereits eine Untersuchung des DeZIM vom Sommer 2024 bis Sommer 2025 verzeichnete einen Anstieg der Auswanderungsgedanken von 13 auf 21 Prozent in der Gesamtbevölkerung.
Work-Life-Balance entscheidet über Karriere
Die Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben ist zum zentralen Kündigungsgrund geworden. Eine Randstad-Studie aus Januar 2026 zeigt den globalen Trend: 43 Prozent der befragten Arbeitnehmer in Singapur würden wegen mangelnder Work-Life-Balance kündigen – fast so viele wie wegen des Gehalts (44 Prozent).
In Deutschland zeigt der DAK-Gesundheitsreport 2026 eine ähnliche Entwicklung: 44 Prozent der Befragten denken über eine Frührente nach. Bei den über 50-Jährigen plant sogar mehr als die Hälfte (52 Prozent) einen vorzeitigen Ausstieg. Nur 35 Prozent wollen bis zur Regelaltersgrenze arbeiten.
Der Report offenbart zudem eine Diskrepanz im Krankenstand: Ältere Beschäftigte sind zwar seltener krankgeschrieben als jüngere, fallen aber mit durchschnittlich 16,3 Tagen doppelt so lange aus (jüngere: 8,2 Tage).
Politik ringt um flexible Arbeitszeiten
Ein Referentenentwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales sorgt im Juni 2026 für Diskussionen. Der von Bärbel Bas (SPD) vorgelegte Entwurf sieht eine Abkehr vom starren Acht-Stunden-Tag vor – allerdings nur mit Tarifvertrag. Das betrifft derzeit etwa die Hälfte der Beschäftigten.
Statt einer täglichen Maximalarbeitszeit soll eine wöchentliche Höchstarbeitszeit gelten. Die gesetzliche Ruhezeit von elf Stunden könnte bei tariflichem Gesundheitsschutz entfallen. Gleichzeitig ist eine Pflicht zur elektronischen Arbeitszeiterfassung am selben Tag vorgesehen.
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Die Reaktionen sind gegensätzlich: Die Union lehnt den Entwurf ab, Arbeitgeberverbände wie Gesamtmetall kritisieren ihn als unzureichend. Der Deutsche Gewerkschaftsbund unter Annegret Fahimi warnt vor einer Zunahme von Erkrankungen durch entgrenzte Arbeit.
Hintergrund der Bdette: Das Arbeitsvolumen erreichte 2023 mit knapp 55 Milliarden Stunden einen Höchststand. 2024 leisteten Beschäftigte rund 638 Millionen unbezahlte Überstunden.
Gerichte definieren Spielregeln für Homeoffice
Auch die Rechtsprechung beschäftigt sich mit der modernen Arbeitswelt. Das Arbeitsgericht Düsseldorf entschied (Az. 3 Ca 6587/25), dass Arbeitgeber die Anordnung von Präsenztagen sachlich begründen müssen. Im konkreten Fall wurde die Anweisung an einen IT-Beschäftigten, von Montag bis Donnerstag im Betrieb zu erscheinen, als unwirksam verworfen. Der Arbeitgeber konnte nicht darlegen, wie die physische Präsenz zur Lösung bestehender Probleme beiträgt.
Das Gericht stellte jedoch klar: Es gibt keinen generellen Rechtsanspruch auf 50 Prozent Homeoffice.
Gleichzeitig verschärfen sich die Konsequenzen für eigenmächtige Kündigungen. Das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen bestätigte im Februar 2026 (Az. L 9 AL 65/25): Eine Kündigung aus reiner Perspektivlosigkeit kann als grob fahrlässig eingestuft werden. In solchen Fällen ist eine zwölfwöchige Sperrzeit beim Arbeitslosengeld zulässig – subjektives Empfinden allein rechtfertigt keine Beendigung des Arbeitsverhältnisses.
