Ausbildungsstart August: 19 Bauberufe mit neuer Prüfungsordnung
Veröffentlicht am: 01.08.2026 um 15:19 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Der Start ins Berufsleben fällt im August 2026 in ein Spannungsfeld aus Wirtschaftskrise und tiefgreifenden Reformen. Während neue Ausbildungsordnungen in Kraft treten, klaffen Angebot und Nachfrage auf dem Lehrstellenmarkt deutlich auseinander.
Regionen im Vergleich: Großes Gefälle
Die Bilanz Ende Juli zeigt ein geteiltes Bild. In Nordrhein-Westfalen stehen rund 34.000 unbesetzten Ausbildungsplätzen etwa 47.000 suchende Jugendliche gegenüber. Die Zahl der gemeldeten Stellen sank im Vergleich zum Vorjahr um 7,8 Prozent auf ein Rekordtief von 90.000. Roland Schüßler von der Regionaldirektion NRW macht dafür die anhaltende Wirtschaftskrise verantwortlich.
Anders sieht es in Mecklenburg-Vorpommern aus: Hier treffen 3.000 offene Plätze auf nur 2.400 unversorgte Bewerber. Besonders Einzelhandel und Lagerlogistik suchen händeringend Nachwuchs. Auch im Nordwesten übersteigt das Angebot vielerorts die Nachfrage – in Niedersachsen etwa stehen 16.670 Stellen 15.077 Suchenden gegenüber. Bremen bildet die Ausnahme: Bei 1.726 Bewerbern sind dort lediglich 1.426 Stellen gemeldet.
Baugewerbe setzt auf neue Ausbildungsordnung
Zum August treten reformierte Ausbildungsordnungen für 19 Bauberufe in Kraft. Die klassische Zwischenprüfung fällt weg, stattdessen gibt es eine gestreckte Prüfung. Zudem ist eine überbetriebliche Ausbildung von mindestens 30 Wochen festgeschrieben. Felix Pakleppa vom Zentralverband Deutsches Baugewerbe nennt das einen „wesentlichen Meilenstein“.
Im Handwerk zeigt ein Pilotprojekt aus Ostwestfalen-Lippe Wirkung: Das Freiwillige Handwerksjahr (FHJ) lässt Jugendliche seit 2023 mehrere Betriebe kennenlernen. Rund 100 Betriebe machen mit, die Vergütung liegt bei 450 Euro monatlich.
Mehr Geld, mehr Bürokratie
Die Tarifrunde 2025/26 brachte Azubis im Schnitt 3,9 Prozent mehr Vergütung. Unter 1.000 Euro im ersten Lehrjahr ist in den meisten Branchen die Ausnahme. Wo kein Tarifvertrag greift, gilt die Mindestausbildungsvergütung von 724 Euro. Am besten zahlen Pflege, Banken und Versicherungen.
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Doch mit dem Ausbildungsstart kommen Pflichten auf die Jugendlichen zu: Die Familienversicherung endet, Steuer-ID und eigenes Girokonto werden nötig. Bei 1.200 Euro Brutto bleiben netto rund 930 Euro – Abzüge von etwa 269 Euro inklusive. Wer Unterstützung braucht, kann Berufsausbildungsbeihilfe beantragen, der Höchstsatz liegt bei 822 Euro monatlich.
Mehr Chancen für Benachteiligte
NRW stockt seine Förderung für Menschen mit Behinderung auf: Zwei Millionen Euro aus dem Europäischen Sozialfonds finanzieren 100 zusätzliche Ausbildungsplätze. Arbeitsminister Karl-Josef Laumann verweist auf Programme wie „Ausbildungswege NRW“ mit begleitenden Coaches und die Teilzeitberufsausbildung.
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Besonders groß ist der Handlungsbedarf bei jungen Migranten. Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung zählte 2024 rund 2,8 Millionen junge Erwachsene ohne Berufsabschluss. IAB-Direktor Bernd Fitzenberger fordert mehr Aufklärungsarbeit – das duale System sei in vielen Herkunftsländern schlicht unbekannt.
Ganztagsbetreuung: Rechtsanspruch startet
Parallel zu den Ausbildungsreformen greift zum August der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Erstklässler. Familienministerin Karin Prien spricht von einem Meilenstein für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Der Bund stellt bis 2029 Finanzhilfen von 3,5 Milliarden Euro bereit. Das Institut der deutschen Wirtschaft warnt jedoch: Vor allem in Westdeutschland klaffen weiterhin Lücken bei der Versorgung.
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