AU-Pflicht, Krankheitstag

AU-Pflicht ab dem ersten Krankheitstag: Koalition plant neue Attestregeln

Veröffentlicht am: 30.09.2026 um 02:30 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Die Koalition plant eine frühere Attestpflicht; weitere Vorhaben betreffen Kinderkrankentage, Krankengeld und soziale Sicherung.

Arbeitsunfähigkeit: Koalition plant Attestpflicht ab dem ersten Krankheitstag
Ein leerer, modern gestalteter Wartebereich einer Arztpraxis mit Tageslicht und schlichten Sitzgelegenheiten. Illustration mit AI erstellt.

Die Bundesregierung aus CDU, CSU und SPD arbeitet an weitreichenden Anpassungen im Bereich der Arbeitsunfähigkeit und der sozialen Absicherung. Im Zentrum der Debatte steht die Einführung einer verpflichtenden Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) bereits ab dem ersten Krankheitstag.

Während eine grundsätzliche Einigung der Koalition hierzu bereits Anfang Juli 2026 erfolgte, stehen ein konkreter Gesetzentwurf sowie ein offizieller Starttermin für die Umsetzung weiterhin aus.

Neuregelung der Attestpflicht und telemedizinische Optionen

Nach dem derzeitigen Stand der Planungen soll die AU-Pflicht ab dem ersten Tag der Erkrankung zum Standard werden. Bis zu einer gesetzlichen Umsetzung greifen jedoch die bisherigen Regelungen: Eine ärztliche Feststellung der Arbeitsunfähigkeit ist grundsätzlich bei einer Dauer von mehr als drei Kalendertagen erforderlich. Arbeitgeber besitzen allerdings bereits jetzt das Recht, ein Attest ab dem ersten Tag zu verlangen.

Geplante Neuregelungen sehen vor, dass Ausnahmen von der verschärften Attestpflicht durch Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen oder individuelle Arbeitsverträge definiert werden können. Parallel dazu sollen bewährte digitale und telefonische Formate erhalten bleiben.

Die telefonische Krankschreibung bleibe für leichte Erkrankungen unter bestimmten Bedingungen für bis zu fünf Kalendertage möglich, und auch die Videosprechstunde solle weiterhin als Option zur Verfügung stehen.

Arbeitsministerin Bärbel Bas kritisierte laut Berichten von Ende September 2026 den Umfang der geplanten Ausnahmen und warnte vor einer Zunahme der Bürokratie sowie überfüllten Arztpraxen. Sie forderte neue Gespräche mit der Union und verknüpfte eine mögliche Attestpflicht mit Forderungen nach einer Termingarantie bei Ärzten.

Ein Mediziner aus Wittenberg gab zu bedenken, dass eine verschärfte Nachweispflicht in Infektzeiten die Akutsprechstunden belaste, ohne zwangsläufig die Zahl der tatsächlichen Erkrankungen zu reduzieren.

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Anpassungen beim Krankengeld und den Kinderkrankentagen

Parallel zur AU-Reform werden Änderungen bei Lohnersatzleistungen diskutiert. Gesundheitsminister Carsten Linnemann schlug Ende September 2026 vor, die Zahl der Kinderkrankentage zu reduzieren. Die im Jahr 2026 geltende ausgeweitete Regelung von 15 Tagen je Elternteil und Kind (30 Tage für Alleinerziehende) solle nicht fortgeführt werden.

Stattdessen sei eine Rückkehr zur regulären Grenze von 10 Tagen je Elternteil bzw. 20 Tagen für Alleinerziehende ab dem Jahr 2027 im Gespräch. Dieser Vorstoß stieß bei Vertretern von SPD, Linken, Grünen und Sozialverbänden auf Kritik.

Im Bereich des Krankengeldes sind bereits gesetzliche Änderungen durch das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz fixiert. Ab 2027 sinkt das Krankengeld laut Sozialgesetzbuch auf 60 Prozent des Nettoarbeitsentgelts (67 Prozent bei vorhandenem Kind), sofern das Beschäftigungsverhältnis während einer bestehenden Arbeitsunfähigkeit endet. Besteht das Arbeitsverhältnis fort, bleibt es bei der bisherigen Höhe von grundsätzlich 70 Prozent des Regelentgelts.

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Reformvorhaben in der Renten- und Grundsicherung

Die Bundesregierung verfolgt zudem einen Zehn-Punkte-Plan zur Bekämpfung von Sozialleistungsmissbrauch. Geplant sind ein verstärkter Datenaustausch und die Nutzung KI-gestützter Erkennungsverfahren. Im Jahr 2025 bestätigte sich laut Bundesministerium für Arbeit und Soziales in rund 110.000 Fällen der Verdacht auf Missbrauch, was einer Steigerung von 6,8 Prozent gegenüber dem Vorjahr entspricht.

In der Rentenpolitik fordern zahlreiche Ökonomen eine vollständige Umsetzung der Empfehlungen der Rentenkommission. Vizekanzler Lars Klingbeil sprach sich in diesem Zusammenhang dafür aus, künftig auch Selbstständige, neue Beamte und Politiker in die gesetzliche Rentenversicherung einzubeziehen. Für das Jahr 2025 wies das Statistische Bundesamt rund 3,67 Millionen Selbstständige aus.

Für die Erwerbsminderungsrente (EM-Rente) ist nach der Sommerpause 2026 eine Reformberatung vorgesehen, deren Inkrafttreten für Anfang 2027 erwartet wird. Die geltenden Hinzuverdienstgrenzen für 2026 liegen bei 20.763,75 Euro brutto pro Jahr für eine volle EM-Rente und mindestens 41.527,50 Euro für eine teilweise Erwerbsminderung.

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