Assistenzhunde, Einzelhandel

Assistenzhunde im Einzelhandel: Paragraph 12e schützt den Zutritt bundesweit

Veröffentlicht am: 13.10.2026 um 07:48 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Das Unternehmen bedauerte die Zutrittsverweigerung und kündigte bundesweite Mitarbeiterschulungen zum Umgang mit Assistenzhunden an.

Rossmann entschuldigt sich nach Ausschluss eines Blindenhundes
Ein heller, moderner und leerer Gang in einem Verkaufsraum mit klaren Linien und natürlichem Lichteinfall. Illustration mit AI erstellt.

Ein Vorfall in einer Filiale der Drogeriekette Rossmann hat die rechtlichen Rahmenbedingungen für Menschen mit Assistenzhunden im deutschen Einzelhandel verdeutlicht.

Am 26. September 2026 wurde der 47-jährige Philipp Paulus aus Gilching zusammen mit seinem zertifizierten Blindenhund Querido, einem zweijährigen Labrador, aus einer Rossmann-Filiale an der Römerstraße verwiesen. Wie aus einem Bericht vom 11. Oktober 2026 hervorgeht, stieß die Maßnahme auf deutliche Kritik, da die Gesetzeslage für solche Situationen eindeutige Vorgaben setzt.

Gesetzliche Vorgaben nach dem Behindertengleichstellungsgesetz

Der Ausschluss von Menschen mit Behinderungen in Begleitung qualifizierter Assistenztiere widerspricht den geltenden bundesweiten Rechtsnormen. Nach Paragraph 12e Absatz 1 des Behindertengleichstellungsgesetzes ist eine Verweigerung des Zutritts wegen eines Assistenzhundes ausdrücklich untersagt.

Diese Regelung bindet nicht nur Träger öffentlicher Gewalt, sondern gilt in gleichem Maße für den privaten Einzelhandel und öffentlich zugängliche Geschäftsräume.

Die gesetzliche Bestimmung soll sicherstellen, dass betroffene Personen durch pauschale Hausordnungen oder allgemeine Mitnahmeverbote für Tiere nicht im Alltag benachteiligt werden. Ausgebildete und zertifizierte Assistenzhunde gelten rechtlich nicht als einfache Haustiere, weshalb standardmäßige Tierverbote im Handel für sie keine Anwendung finden dürfen.

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Reaktion des Unternehmens und Maßnahmen zur Personalschulung

Auf den Vorfall in der betroffenen Filiale reagierte die Unternehmensleitung. Am Donnerstag, dem 1. Oktober 2026, entschuldigte sich Rossmann für die unberechtigte Zutrittsverweigerung. Gleichzeitig kündigte das Unternehmen an, das Filialpersonal bundesweit für den vorschriftsmäßigen Umgang mit Assistenzhunden zu sensibilisieren.

Mit diesen Schulungsmaßnahmen soll sichergestellt werden, dass Beschäftigte an den Standorten über die Rechtslage informiert sind und Kundinnen und Kunden in Begleitung von Blindenführhunden künftig uneingeschränkten Zugang zu den Verkaufsstellen erhalten.

Seltenheit von Blindenführhunden im Alltag als praktische Hürde

In der alltäglichen Verkaufspraxis treffen Angestellte im Einzelhandel nur selten auf Begleithunde. Bundesweit gibt es lediglich etwa 2000 Blindenführhunde. Aufgrund dieser geringen Zahl mangelt es dem Personal vor Ort häufig an Erfahrungswerten bezüglich der Kennzeichnung, der Zertifikate und der Sonderstellung dieser Tiere.

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Der Fall verdeutlicht, dass neben den formellen Regelungen im Behindertengleichstellungsgesetz vor allem betriebliche Aufklärung und klare Leitlinien im Einzelhandel notwendig sind, um Barrierefreiheit für Betroffene verlässlich umzusetzen.

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