Asiatische Hornisse: 3.000 Sichtungen in NRW – Bußgelder bis 50.000 Euro
Veröffentlicht am: 18.07.2026 um 16:10 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Manche sind nur lästig, andere richten Schäden an Lebensmitteln an oder bringen rechtliche Fallstricke mit sich. Verbraucherschützer und Naturschutzverbände haben zusammengestellt, welche Methoden wirklich wirken.
Einfache Tricks für den Alltag
Der Schutz vor Fliegen und Wespen beginnt oft mit simplen Hausmitteln. Ein umgedrehtes Muffinförmchen aus Papier über dem Getränk – durch den Boden kommt der Strohhalm – hält Wespen fern. Und gegen Fruchtfliegen hilft ein halbierter, trockener Weinkorken im Obstkorb. Er nimmt überschüssige Feuchtigkeit auf, die die kleinen Plagegeister anzieht.
Auf Buffets halten Kühlakkus unter den Serviergefäßen die Speisen frisch. Das verringert die Attraktivität für Insekten. Am effektivsten bleibt aber das Abdecken von Lebensmitteln.
Vorratsschädlinge: Vorbeugen ist besser als bekämpfen
Lebensmittelmotten, Kornkäfer und Reismehlkäfer sind hartnäckige Gäste in der Küche. Verbraucherschützer raten: Trockene Vorräte in fest schließende Glas- oder Kunststoffbehälter umfüllen. Insektenschutzgitter an Fenstern verhindern zudem, dass die Schädlinge von außen eindringen.
Bei einem Befall hilft nur konsequentes Handeln:
- Befallene Lebensmittel sofort und komplett entsorgen
- Schränke gründlich mit Essigreiniger auswischen
- Ritzen mit einem Föhn kurz erhitzen – das tötet Eier und Larven ab
- Textilien bei -18 Grad einfrieren oder heiß waschen (gilt besonders für Kleidermotten)
Als natürliche Helfer haben sich Schlupfwespen bewährt. Sie sind die natürlichen Feinde der Motten. Pheromonfallen dagegen dienen nur der Kontrolle, nicht der Ausrottung.
Allein in NRW wurden bis Mai 2026 über 3.000 Sichtungen der Asiatischen Hornisse gemeldet. Wer ein Nest eigenmächtig entfernt, riskiert ein Bußgeld bis zu 50.000 Euro. Dieser Ratgeber zeigt Ihnen in 3 Schritten, wie Sie legal handeln und Ihr Grundstück schützen. Jetzt kostenlosen Ratgeber anfordern
Was taugen Hausmittel wirklich?
Die Wirksamkeit von Hausmitteln bewerten Experten unterschiedlich. Ätherische Öle wie Nelke, Geranie oder Zitronengras können Wespen und Mücken vertreiben. Andere Methoden sind dagegen wirkungslos: Kaffeepulver verbrennen, Kupfermünzen auslegen oder Nestattrappen aufhängen – alles bringt nichts.
Interessant ist Katzenminze-Öl (Nepetalacton). Studien zeigen: Ein Öl mit 6 Prozent Katzenminze kann ähnlich gut schützen wie Produkte mit 15 Prozent des chemischen Wirkstoffs DEET. Wer sich schützen will, trägt am besten lange Kleidung und verwendet Repellentien mit Icaridin.
Artenschutz: Nicht jedes Nest darf weg
Bei der Entfernung von Insektennestern gelten strenge Regeln. Die Gemeine Wespe darf bei triftigem Grund entfernt werden. Viele andere Arten stehen dagegen unter besonderem Schutz:
- Hornissen
- Hummeln
- Wildbienen
Die Asiatische Hornisse breitet sich rasant aus – ein einziges Volk vertilgt bis zu 0,5 kg Insekten pro Tag. Doch nicht jedes Nest darf entfernt werden. Erfahren Sie, welche Nester geschützt sind und wie Sie Sichtungen korrekt melden. Schritt-für-Schritt-Meldeanleitung sichern
Wer ein Nest dieser Arten entfernen will, braucht eine Ausnahmegenehmigung der Naturschutzbehörde. Verstöße können mit Bußgeldern von bis zu 50.000 Euro enden. Dabei sind Hornissen durchaus nützlich: Ein einziges Volk vertilgt bis zu einem halben Kilogramm Insekten pro Tag.
Eine besondere Gefahr geht von der Asiatischen Hornisse (Vespa velutina) aus. Sie breitet sich in Europa rasant aus – allein in Nordrhein-Westfalen wurden bis Ende Mai 2026 über 3.000 Sichtungen gemeldet. Die Art bedroht heimische Honigbienen. Behörden bitten die Bevölkerung, Sichtungen über entsprechende Portale zu melden. Nur Fachleute dürfen die Nester entfernen.
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