Arzttermine: KBV warnt vor 46 Millionen unfinanzierten Behandlungsfällen
Veröffentlicht am: 11.10.2026 um 04:09 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Die finanzielle Ausgestaltung der ambulanten medizinischen Versorgung steht vor tiefgreifenden Einschnitten. Hintergrund sind gesetzliche Sparvorgaben und parlamentarische Initiativen, die ab dem Jahr 2027 greifen sollen. Während Ärztevertreter vor massiven Engpässen bei Patiententerminen warnen, verweisen Krankenkassen auf finanzielle Stabilität und weisen Befürchtungen über Leistungskürzungen zurück.
Gesetzliche Grundlagen und Warnungen vor Versorgungslücken
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) warnt davor, dass ab 2027 rund 46 Millionen Behandlungsfälle in Arztpraxen nicht mehr finanziert sein könnten. Als Ursache benennt die Organisation ein Vergütungsminus von rund 3 Milliarden Euro.
Grundlage der Kürzungen ist das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz, das am 30. Juli 2026 in Kraft trat und mit dem sich die KBV-Vertreterversammlung am 4. September 2026 befasste.
Nach Angaben von KBV-Chef Andreas Gassen sollen im Jahr 2027 in der ambulanten Versorgung 2,7 Milliarden Euro eingespart werden, was rechnerisch 46 Millionen Terminen entspreche; ab 2030 sei ein jährlicher Sparbetrag von rund 5 Milliarden Euro vorgesehen.
Betroffen von den Kürzungen sind unter anderem Leistungen nach dem Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG), die extrabudgetäre Vergütung ambulanter Operationen, Früherkennungsuntersuchungen, Psychotherapie, Hygienezuschläge sowie die Vergütung für das Befüllen der elektronischen Patientenakte.
Die KBV prognostiziert sinkende Fallzahlen je Praxis und Quartal: bei Hausärzten von 984 auf 892 und bei Kinderärzten von 1.189 auf 1.124. Einem Bericht der Berliner Morgenpost zufolge gelten Kürzungen bei Haus- und Kinderärzten allerdings als zurückgenommen.
Gassen betonte, eine einnahmenorientierte Ausgabenpolitik erfordere ein einnahmenorientiertes Leistungsangebot, zumal Fachärzte bereits über 40 Millionen Termine ohne gesonderte Vergütung erbrächten.
Kontroverse um Vorsorgebudgets und Facharztpraxen
Auch Fachverbände schlagen Alarm. Der Berufsverband der Frauenärzte (BVF) befürchtet den Wegfall von bis zu 3,5 Millionen kurzfristigen gynäkologischen Terminen pro Jahr, wenngleich BVF-Präsident Markus Haist den tatsächlichen Effekt als noch nicht bezifferbar einstufte.
Ab 2027 sollen in der ambulanten Versorgung 2,7 Milliarden Euro eingespart werden — rechnerisch 46 Millionen Behandlungsfälle, die nicht mehr finanziert wären. Betroffen sind laut Kassenärztlicher Bundesvereinigung unter anderem Früherkennung, Psychotherapie und die extrabudgetäre Vergütung ambulanter Operationen. Wer chronisch krank ist oder regelmäßig zur Vorsorge geht, sollte jetzt wissen, welche Ansprüche bleiben und wie er Termine frühzeitig absichert. Kostenlosen Ratgeber jetzt anfordern
Nach Berechnungen des Zentralinstituts für die kassenärztliche Versorgung entfallen pro Frauenarztpraxis im Jahr 2027 knapp 8.000 Euro. Der BVF wandte sich mit einer Petition an den Bundestag, da präventive Leistungen wie Krebsfrüherkennung und Schwangerenvorsorge künftig Teil des Praxisbudgets seien und bei Budgeterschöpfung keine Abrechnung mehr für Kassenpatientinnen erfolge.
Der GKV-Spitzenverband wies diese Darstellungen zurück. Sprecher Florian Lanz bezeichnete die Kritik als Lobbypolitik und stellte klar, dass die Schwangerschaftsvorsorge nicht gestrichen werde und Ärzte weiterhin Honorarsteigerungen erhielten. Die Versorgung müsse qualitativ hochwertig und zugleich bezahlbar bleiben.
Streitpunkt Ambulantisierung und Hybrid-DRG
Zusätzliche Spannungen verursacht ein Änderungsantrag der Regierungsfraktionen CDU/CSU und SPD vom 5. Oktober 2026 im Rahmen der Notfallversorgungsreform, über den der Bundestag am 15. Oktober 2026 abstimmen soll.
Demnach sollen die Anfang 2024 eingeführten Hybrid-DRG ab 2028 entfallen und durch Kurzzeitfallpauschalen ersetzt werden. Für 2027 ist vorgesehen, Eingriffe ohne Übernachtung wieder nach dem EBM beziehungsweise der regionalen Euro-Gebührenordnung zu vergüten, während Fälle mit Übernachtung zunächst die höhere Fallpauschale behalten.
Das Bundesgesundheitsministerium erwartet dadurch Einsparungen von 235 Millionen Euro. Das Wissenschaftliche Institut der AOK (WIdO) ermittelte für 2025 Mehrausgaben von rund 360 Millionen Euro bei den Hybrid-DRG.
Psychotherapie, Krebsfrüherkennung, Schwangerenvorsorge: Diese Leistungen sollen künftig Teil des Praxisbudgets werden — ist es erschöpft, erfolgt für Kassenpatienten keine Abrechnung mehr. Frauenärzte warnen vor bis zu 3,5 Millionen kurzfristigen Terminen, die pro Jahr wegfallen könnten, während der GKV-Spitzenverband die Darstellung zurückweist. Unser kostenloser Leitfaden zeigt Ihnen, welche Vorsorge-Ansprüche Sie behalten und wie Sie sich rechtzeitig absichern. Vorsorge-Ansprüche jetzt prüfen
KBV und GKV-Spitzenverband appellierten am 9. Oktober 2026 an die Abgeordneten, die Ambulantisierung nicht auszubremsen. Gassen warnte, Praxen hätten investiert; ohne kostendeckende Vergütung müssten Routineeingriffe wieder stationär im Krankenhaus stattfinden. Die Vorstandschefin der KV Brandenburg, Catrin Steiniger, kritisierte die Regelung als Prämie fürs Dableiben im Krankenhaus.
Die Deutsche Krankenhausgesellschaft begrüßte die Abschaffung der Hybrid-DRG hingegen als Vorbereitung auf die Pauschalen ab 2028. Auch der Verband der Krankenhausdirektoren Deutschlands befürwortete das Aus ab 2028 grundsätzlich, mahnte jedoch planbare Übergangsfristen an.

