Arzneimittel-Versorgung, EU-Reform

Arzneimittel-Versorgung: EU-Reform sichert mehrere Lieferanten ab Oktober

Veröffentlicht am: 11.09.2026 um 00:31 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Der PPA-Entwurf setzt auf Qualitätskriterien, mehrere Lieferanten und europäische Wertschöpfung, um öffentliche Beschaffung krisenfester zu gestalten.

EU-Kommission plant neue Vergaberegeln für resilientere Lieferketten
Eine moderne, weitläufige Industriehalle mit leeren Transportwegen und Regalsystemen in einer geordneten, hellen Umgebung. Illustration mit AI erstellt.

Die Europäische Kommission hat mit dem Vorschlag zum EU-Public Procurement Act (PPA) eine grundlegende Neuausrichtung des Vergaberechts initiiert. Der Entwurf zielt darauf ab, öffentliche Ausschreibungen über ihre administrative Funktion hinaus als strategisches Instrument zu etablieren.

Im Fokus stehen dabei die Stärkung der europäischen Wettbewerbsfähigkeit, die Erhöhung der Resilienz von Lieferketten sowie die langfristige Sicherung der Versorgungssicherheit innerhalb der Union.

Resilienz und Qualität als neue Vergabestandards

Der PPA-Entwurf sieht vor, dass öffentliche Aufträge künftig verstärkt nach dem Prinzip des besten Qualität-Preis-Verhältnisses vergeben werden sollen. Damit rückt die Kommission von der Praxis ab, bei der oft der alleinige Fokus auf dem niedrigsten Preis lag.

Ein wesentlicher Bestandteil der Neuregelung ist die Berücksichtigung von Resilienz-Kriterien. Um kritische Abhängigkeiten von einzelnen Lieferanten zu vermeiden, soll eine obligatorische Losaufteilung implementiert werden. Insbesondere bei sensiblen Beschaffungsvorgängen sieht der Entwurf zudem vor, europäischen Anbietern den Vorzug zu geben.

Wirtschaftliche Auswirkungen und Quotenregelungen

Die wirtschaftliche Dimension der öffentlichen Auftragsvergabe in der EU ist erheblich. Jährlich werden Aufträge in einem Gesamtvolumen von rund 2,5 Billionen Euro vergeben, was knapp 15% des europäischen Bruttoinlandsprodukts entspricht. Laut Angaben von Industriekommissar Séjourné in Berichten vom September 2026 sollen rund 600 Mrd. Euro dieses Volumens unter die neuen Vorschriften des PPA fallen.

Konkret sieht der Entwurf vor, dass Qualitätskriterien einen Anteil von mindestens 30% an der Wertung haben müssen. Bei arbeitsintensiven Aufträgen kann dieser Anteil auf bis zu 50% steigen.

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Zudem enthält der Vorschlag eine Schutzklausel für den europäischen Binnenmarkt: Angebote, deren EU-Wertschöpfungsanteil unter 50% des Auftragswerts liegt, können künftig abgelehnt werden. Die Kommission beziffert die durch die Reform erwarteten Einsparungen auf rund 650 Mio. Euro pro Jahr.

Forderungen der Pharmaindustrie nach Versorgungssicherheit

Die pharmazeutische Industrie in Deutschland begleitet die Reformpläne mit konkreten Forderungen an die Ausgestaltung. Dr. Kai Joachimsen, Hauptgeschäftsführer des BPI, betonte die Notwendigkeit, Versorgungssicherheit als verbindliche Leitlinie im Vergaberecht zu verankern. Er sprach sich dafür aus, für versorgungskritische Arzneimittel grundsätzlich mehrere Lieferanten vorzusehen, um Engpässen vorzubeugen. Zudem forderte der Verband eine enge Abstimmung zwischen dem PPA und dem Critical Medicines Act (CMA).

Auch Pharma Deutschland mahnte eine konsequente Umsetzung der Reformziele an. Der Verbandsvertreter Brakmann unterstrich, dass insbesondere bei Rabattverträgen der gesetzlichen Krankenversicherungen der Preis nicht das einzige Kriterium bleiben dürfe. Eine effektive Diversifizierung der Lieferwege werde als entscheidender erachtet als eine reine Bevorzugung europäischer Produzenten.

Aktuelle Vergabepraxis im Bereich kritischer Arzneimittel

Wie sich die Anforderungen an die Versorgungssicherheit bereits in aktuellen Verfahren widerspiegeln, zeigt die Ausschreibungspraxis gesetzlicher Kassen. So hat die KKH Kaufmännische Krankenkasse im September 2026 ein Open-House-Verfahren für die Wirkstoffkombination Formoterol/Budesonid (80µg/4,5µg) eingeleitet.

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Diese Form der nicht-exklusiven Rabattvereinbarung ermöglicht es mehreren Herstellern, zu festgelegten Bedingungen beizutreten. Die Laufzeit dieser Verträge ist für den Zeitraum vom 1.10.2026 bis zum 30.9.2028 angesetzt, wobei eine Verlängerungsoption von bis zu 12 Monaten besteht.

Die Frist für die Abgabe von Angeboten wurde auf den 31.12.2026 terminiert. Solche Modelle gelten als ein Weg, die Anbietererweiterung in versorgungskritischen Therapiebereichen wie chronischen Atemwegserkrankungen praktisch umzusetzen.

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