Armut, Studium

Armut im Studium: 82,4 Prozent der alleinlebenden Studierenden betroffen

Veröffentlicht am: 08.10.2026 um 23:18 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Barmer-Daten zeigen eingeschränktes studentisches Wohlbefinden; Armut, hohe Wohnkosten und knappe Wohnheimplätze verschärfen die Lage.

Studierende in Deutschland: Finanznot und Belastungen beeinträchtigen das Wohlbefinden
Ein leerer, ruhiger Lernbereich in einer Universitätsbibliothek mit Holztischen in der Dämmerung. Illustration mit AI erstellt.

Der Studienalltag an deutschen Universitäten ist für viele junge Menschen mit erheblichen gesundheitlichen und mentalen Herausforderungen verbunden. Auswertungen der Krankenkasse Barmer verdeutlichen die angespannte Lage: 42 Prozent der befragten Studierenden bewerten ihr eigenes Wohlbefinden als schlecht oder eingeschränkt. Demgegenüber stufen lediglich 37 Prozent ihren Zustand als gut bis sehr gut ein.

Eingeschränktes Wohlbefinden und Semesterunterschiede

Die Erhebung der Barmer stützt sich unter anderem auf einen standardisierten Well-Being-Index. In dieser Messung erreichen die Studierenden einen Wert von 54 von 100 Punkten, was einem leicht beeinträchtigten Befinden entspricht. Zum Vergleich: In der Gesamtbevölkerung liegt der Vergleichswert bei rund 60 Punkten.

Auffällig ist dabei die zeitliche Entwicklung innerhalb der Ausbildung. Studienanfänger schätzen ihre Situation insgesamt noch positiver ein als Kommilitonen in höheren Semestern. Mit fortschreitender Studiendauer scheinen die Belastungen zuzunehmen. Dr. Claudia Beutmann, Landesgeschäftsführerin der Barmer, wies in diesem Zusammenhang darauf hin, dass eine dauerhafte Beanspruchung dem Wohlbefinden und der Gesundheit nachhaltig schaden könne.

Finanzielle Notlagen als wesentlicher Belastungsfaktor

Neben akademischem Druck spielen materielle Rahmenbedingungen eine zentrale Rolle für die mentale Stabilität. Die Kurzexpertise »Arm im Studium«, erstellt von der Forschungsstelle des Paritätischen Gesamtverbands in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Studierendenwerk, illustriert das Ausmaß prekärer Lebensverhältnisse. Knapp 38 Prozent aller Studierenden liegen demnach unter der Armutsgrenze; bei Personen mit erwerbstätigen Mitbewohnern sind es fast 42 Prozent.

Besonders drastisch stellt sich die Lage bei alleinlebenden Studierenden dar: 82,4 Prozent von ihnen gelten als armutsbetroffen – ein Anteil, der mehr als fünfmal so hoch ist wie in der Gesamtbevölkerung. In Wohngemeinschaften liegt der Wert bei 70,4 Prozent. Einem Drittel der Studierenden steht weniger als 1445 Euro netto zur Verfügung.

Die monatlichen Budgets sind dabei extrem eng bemessen:
- Alleinlebende Studierende verfügen über ein Medianeinkommen von 900 Euro im Monat.
- Nach Abzug der durchschnittlichen Wohnkosten von 461 Euro verbleiben monatlich 439 Euro.
- Dieser verbleibende Betrag liegt unter dem regulären Bafög-Grundbedarf von 475 Euro.
- In Wohngemeinschaften verbleiben nach 795 Euro Wohnkosten bei einem Medianeinkommen von 1222 Euro rund 427 Euro.

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Die Kurzexpertise zur Lage der Studierenden zeigt: Alleinlebende haben nach Miete im Median nur 439 Euro im Monat — weniger als der reguläre Bafög-Grundbedarf. Wer die geplante Reform und die eigenen Finanzierungswege einordnen will, findet hier die wichtigsten Zahlen und Schritte. Kostenlosen Finanzierungs-Leitfaden anfordern

Gleichzeitig tragen staatliche Hilfen nur zu einem Bruchteil zur Finanzierung bei. Nur 13,8 Prozent des Einkommens Alleinlebender stammen aus Ausbildungsbeihilfen, während 43,1 Prozent durch eigene Erwerbstätigkeit erwirtschaftet werden müssen. Im Jahr 2024 erhielt lediglich jede neunte studierende Person eine Bafög-Förderung.

Kritik an Reformplänen und infrastrukturelle Hürden

Die derzeitige Bafög-Gesamtförderung beläuft sich auf 855 Euro, zusammengesetzt aus dem Grundbedarf und einer Wohnkostenpauschale von 380 Euro. Geplante Anpassungen sehen vor, die Wohnkostenpauschale zum 1. April 2027 auf 440 Euro anzuheben, was weiterhin unter den tatsächlichen durchschnittlichen Wohnkosten von 461 Euro bliebe.

Der Grundbedarf soll im Wintersemester 2027/28 auf 503 Euro und im Sommersemester 2029 auf 563 Euro steigen. Gleichzeitig soll der Wohnzuschlag für Studierende im Elternhaus von 59 auf 41 Euro sinken und ab 2029 komplett entfallen.

Der Paritätische Gesamtverband stuft die Novelle als zu wenig ambitioniert ein, da sie erst 2029 das Existenzminimum des Jahres 2024 erreiche. Studienautorin Greta Schabram erklärte dazu, die geplante Reform bringe zwar eine gewisse Entlastung, komme jedoch zu spät und müsse künftig dauerhaft an die Entwicklung von Löhnen und Mieten gekoppelt werden.

Verschärft wird die Situation durch infrastrukturelle Engpässe an den Hochschulstandorten. Wie die GEW Berlin berichtet, stehen zum Start des Wintersemesters rund 4.000 Studierende auf den Wartelisten für einen Wohnheimplatz.

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Zudem weisen an der Technischen Universität sowie der Humboldt-Universität über 90 Prozent der Gebäude einen kurz- oder mittelfristigen Sanierungsbedarf auf, bei einem geschätzten Gesamtaufwand von über 8 Milliarden Euro.

Die Bildungsgewerkschaft fordert vor diesem Hintergrund die Rücknahme von Kürzungen im Hochschulbereich sowie gezielte Investitionen in bezahlbare Rahmenbedingungen für Studierende.

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