Arbeitszeitgesetz, Elektronische

Arbeitszeitgesetz: Elektronische Erfassung wird Pflicht, zehn Stunden täglich möglich

18.06.2026 - 21:29:10 | boerse-global.de

Das Arbeitsministerium plant eine Reform des Arbeitszeitgesetzes mit wöchentlicher Höchstarbeitszeit und elektronischer Zeiterfassung.

Arbeitszeitreform: Neue Regeln für mehr Flexibilität
Arbeitszeitgesetz - Eine Nahaufnahme eines modernen analogen Zifferblatts mit unscharfen Zeigern vor dem Hintergrund eines geschäftigen Büros mit zusammenarbeitenden Fachkräften. 18.06.2026 - Bild: über boerse-global.de

Der Achtstundentag bleibt, aber Tarifverträge sollen mehr Flexibilität ermöglichen.

Der große Wurf: Von der Tages- zur Wochenarbeitszeit

Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) hat einen Referentenentwurf vorgelegt, der die Arbeitswelt modernisieren soll. Das Kernstück: Statt strikter täglicher Höchstarbeitszeiten setzt die Regierung künftig auf eine wöchentliche Obergrenze.

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Der Achtstundentag bleibt gesetzlicher Standard. Doch tarifgebundene Unternehmen dürfen abweichen – bis zu zehn Stunden täglich sind dann möglich. Rechnerisch ergibt das eine 60-Stunden-Woche, wenn an sechs Tagen gearbeitet wird. Allerdings greift eine europäische Bremse: Im Schnitt über zwölf Monate darf die Wochenarbeitszeit 48 Stunden nicht überschreiten.

Die Kopplung an die Tarifbindung ist bewusst gewählt. Ohne Tarifvertrag gilt weiterhin die alte Tageshöchstarbeitszeit. Andrea Hammermann vom Institut der Deutschen Wirtschaft sieht darin Chancen: „Das erleichtert die Vier-Tage-Woche und verbessert die Vereinbarkeit von Familie und Beruf.“

Elektronische Zeiterfassung wird Pflicht

Mehr Flexibilität, aber auch mehr Kontrolle – das ist der second große Baustein der Reform. Arbeitgeber müssen künftig Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit elektronisch erfassen. Der Entwurf setzt damit Vorgaben des Europäischen Gerichtshofs und des Bundesarbeitsgerichts um.

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Die Vertrauensarbeitszeit bleibt möglich – solange die Arbeitszeit korrekt dokumentiert wird. Wirtschaftsverbände reagierten alarmiert. Gitta Connemann (CDU), Mittelstandsbeauftragte der Union, spricht von zu viel Bürokratie. Felix Pakleppa vom Zentralverband Deutsches Baugewerbe hält die geschätzten Umstellungskosten für „realistisch niedrig“.

Sonderregeln für Bäcker und Bibliotheken

Der Entwurf berücksichtigt auch Branchen mit besonderen Arbeitszeiten. Für Bäckereien soll Sonntagsarbeit von bis zu fünf Stunden erlaubt sein, plus drei Stunden für die Auslieferung. Bibliotheken dürfen künftig an Sonntagen bis zu sechs Stunden öffnen – ein Zugeständnis an Bildung und Kultur.

Streit um Wettbewerbsfähigkeit

Die Reform spaltet die politischen Lager. Arbeitgeberpräsident Rainer Dulger fordert den Rückzug des Papiers. Die Kopplung der Flexibilisierung an die Tarifbindung sei ein „eklatanter Widerspruch zum Koalitionsvertrag“. Auch die Unionsfraktion kündigt Widerstand an. Carsten Linnemann und Marc Biadacz verlangen flexible Arbeitszeiten für alle Arbeitnehmer – unabhängig von Tarifverträgen.

Die SPD verteidigt den Entwurf. Annika Klose spricht von „moderneren Arbeitsbedingungen“. Die Gewerkschaften bleiben skeptisch und mobilisieren unter dem Motto „Mit Macht für die 8“ gegen eine Aufweichung des Achtstundentags.

Der Entwurf befindet sich in der Ressortabstimmung. Die Regierung will das Gesetz noch vor der parlamentarischen Sommerpause verabschieden.

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