Arbeitszeitgesetz, Acht-Stunden-Grenze

Arbeitszeitgesetz: Acht-Stunden-Grenze soll flexibler werden

23.06.2026 - 18:13:41 | boerse-global.de

Die geplante Reform des Arbeitszeitgesetzes sieht eine Abkehr von der starren Acht-Stunden-Grenze vor, jedoch nur mit Tarifbindung.

Arbeitszeitreform: Neue Regeln für flexible Arbeitszeiten
Arbeitszeitgesetz - Ein modernes Büro mit einer digitalen Uhr, die flexible Arbeitszeiten anzeigt, und einem Tablet mit einer Zeiterfassungs-App. 23.06.2026 - Bild: über boerse-global.de

Die Pläne sehen vor, die tägliche Höchstarbeitszeit flexibler zu gestalten – aber nur unter bestimmten Bedingungen.

Abkehr von der täglichen Acht-Stunden-Grenze

Der Mitte Juni 2026 bekannt gewordene Entwurf will die starre tägliche Höchstarbeitszeit von acht Stunden aufweichen. Stattdessen soll eine wöchentliche Betrachtung möglich werden – allerdings nur per Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung. Die wöchentliche Arbeitszeit darf im Zwölf-Monats-Durchschnitt 48 Stunden nicht überschreiten.

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Der sogenannte Tarifvorbehalt ist das entscheidende Element. Nur tarifgebundene Unternehmen dürfen die tägliche Arbeitszeit über die bisherigen Grenzen ausdehnen. Zudem müssen die Vereinbarungen Regelungen zum Gesundheitsschutz enthalten. Problem: Die Tarifbindung in Deutschland liegt derzeit bei etwa 50 Prozent. Ein erheblicher Teil der Betriebe bleibt von der Flexibilisierung ausgeschlossen.

Elektronische Zeiterfassung wird Pflicht

Ein zweiter Kernpunkt der Reform: Arbeitgeber müssen Arbeitszeiten elektronisch erfassen. Beginn, Ende und die gesamte Dauer der täglichen Arbeitszeit sind jeweils am Tag der Arbeitsleistung zu dokumentieren.

Die Übergangsfristen sind gestaffelt:
- Ein Jahr nach Inkrafttreten: generelle Pflicht
- Zwei Jahre: für Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten
- Fünf Jahre: für Betriebe mit weniger als 50 Mitarbeitern
- Dauerhafte Ausnahme von der elektronischen Form: Kleinstbetriebe mit bis zu zehn Beschäftigten

Tarifverträge können Abweichungen von der elektronischen Aufzeichnung vereinbaren. Wirtschaftsverbände kritisieren dennoch die Bürokratie und befürchten das Ende der Vertrauensarbeitszeit.

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„Geht an der Realität vorbei“

Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) und der Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen (BGA) bemängeln, dass der Entwurf an der betrieblichen Realität vorbeigehe. Besonders der Fokus auf tarifgebundene Unternehmen benachteilige kleine und mittlere Betriebe.

Branchen wie die Bauwirtschaft oder die Gastronomie fordern eine Flexibilisierung für alle. Sie wollen besser auf Witterungsschwankungen oder Lieferkettenprobleme reagieren können. Bayerns Tourismusministerin Kaniber betonte, dass Familienbetriebe in Hotellerie und Gastronomie eine echte wöchentliche Höchstarbeitszeit ohne Tarifzwang bräuchten. Aus der Union hieß es, der Entwurf bleibe hinter den Zusagen aus dem Koalitionsvertrag zurück.

Gewerkschaften warnen vor Gesundheitsrisiken

Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) sieht die Aufweichung des Acht-Stunden-Tages kritisch. Eine Umfrage ergab: Rund 75 Prozent der Befragten befürworten eine Begrenzung auf maximal acht Stunden pro Tag. Zudem verwies der DGB auf das Ausmaß unbezahlter Mehrarbeit – 2024 waren es rund 638 Millionen unbezahlte Überstunden.

Auch die Initiative AOP-GA warnt vor gesundheitlichen Folgen. Längere Arbeitsphasen könnten das Risiko für psychische Erkrankungen, Fehlzeiten und Fluktuation steigern. Die Experten fordern eine evidenzbasierte Debatte, die den Schutzstandard der Beschäftigten nicht untergräbt.

Debatte um längere Wochenarbeitszeit

Parallel zur Gesetzesreform forderten Vertreter der Industrie grundsätzlich längere Arbeitszeiten. Mercedes-Aufsichtsratschef Brudermüller regte eine Rückkehr zur 40-Stunden-Woche an. Damit solle die internationale Wettbewerbsfähigkeit des Standorts Deutschland gesichert werden. Die Diskussionen dürften in den kommenden Tarifrunden an Bedeutung gewinnen.

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