Arbeitszeiterfassung, Lehrkräfte

Arbeitszeiterfassung für Lehrkräfte: Gewerkschaften fordern verpflichtende Regeln

Veröffentlicht am: 27.09.2026 um 23:09 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Studien zeigen hohe Arbeitsbelastung an Schulen; ein Gerichtsurteil begrenzt den finanziellen Ausgleich eigenständig geleisteter Mehrarbeit.

Arbeitszeiterfassung an Schulen: Gewerkschaften fordern klare Nachweise
Leeres Klassenzimmer mit ordentlich aufgereihten Holztischen und Stühlen in einem hellen, sonnendurchfluteten Raum. Illustration mit AI erstellt.

Um die tatsächliche Arbeitsbelastung und das genaue Ausmaß von Überstunden im Schulalltag transparent zu machen, fordern Bildungsgewerkschaften eine verpflichtende Arbeitszeiterfassung für Lehrkräfte.

Da an vielen Schulen über eine hohe Beanspruchung geklagt wird, die genauen Arbeitszeiten im Schulbetrieb bislang jedoch kaum systematisch erfasst sind, drängen Interessenvertretungen auf verlässliche Nachweise.

Eine Reihe von Studien und eine Grundsatzentscheidung der Verwaltungsgerichtsbarkeit verdeutlichen die strukturellen Spannungen zwischen Dienstpflicht, Überstundenausgleich und Dokumentation.

Hohe Belastungswerte in aktuellen Erhebungen

Untersuchungen zeichnen ein Bild hoher zeitlicher Beanspruchung. Laut dem Deutschen Schulbarometer 2026 zählen Arbeitsbelastung und Zeitmangel für 27 Prozent der befragten Lehrkräfte zu den größten beruflichen Herausforderungen.

Noch deutlicher fällt der Befund bei den Führungskräften aus: Nach den Daten des Schulleitungsmonitors 2025/2026 arbeiten 43,1 Prozent der Schulleitungen mehr als 50 Stunden pro Woche. Der Durchschnittswert liegt bei 52 Wochenstunden. Zudem geben 86 Prozent der Schulleitungen an, zu wenig Zeit für ihre regulären Aufgaben zu haben.

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Auch eine Untersuchung des Sächsischen Kultusministeriums, die das Schuljahr 2024/25 mit 3.772 Lehrkräften sowie 386 Schulleitungen erfasste – was 14 Prozent der Lehrkräfte und 19 Prozent der Schulleitungen des Landes entspricht –, ergab differenzierte Belastungsprofile.

An Gymnasien kam es demnach häufig zu Mehrarbeit, während die Bilanz an berufsbildenden Schulen und Förderschulen ausgeglichener blieb. Laut der Ministeriumsstudie leistete rund die Hälfte des Lehrpersonals knapp 8 Stunden pro Woche unbezahlte Mehrarbeit, während rund 17 Prozent der Schulleitungen im Schnitt über alle Schulwochen hinweg mehr als 48 Stunden pro Woche tätig waren.

Gerichtliche Grenzen beim finanziellen Ausgleich

Neue Dringlichkeit erhielt das Thema durch ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig vom 17. September 2026. Das Gericht entschied, dass Schulleitungen eigenständig geleistete Mehrarbeit nicht automatisch finanziell ausgleichen lassen können. Es hob damit eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg auf, das einem ehemaligen Leiter einer staatlichen Grundschule aus Hannover eine Entschädigung in Höhe von 31.435,59 Euro zugesprochen hatte. Der pensionierte Beamte hatte geltend gemacht, regelmäßig deutlich mehr als die reguläre 40-Stunden-Woche gearbeitet zu haben.

Die Leipziger Richter begründeten die Abweisung damit, dass keine ausdrückliche Heranziehung durch den Dienstherrn vorgelegen habe. Die längere Arbeitszeit beruhte vielmehr auf der eigenen Entscheidung über Art und Weise der Erledigung.

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Eine Überlastung müsse angezeigt und Aufgaben notfalls zurückgestellt werden; eine allgemeine Pflicht zur Erfassung von Arbeitszeiten begründet das Urteil nicht. Infolge der Entscheidung forderte der Allgemeine Schulleitungsverband Deutschlands eine verlässliche Arbeitszeiterfassung und klare Konsequenzen.

Debatten über Pilotprojekte und Sonderregelungen

In den Bundesländern löst die Situation unterschiedliche Initiativen aus. Die GEW Thüringen dringt in Erfurt auf eine Zeiterfassung für Lehrkräfte, um die Belastungen sichtbar zu machen, wenngleich vor Ort auch Zweifel an der Umsetzbarkeit bestehen.

Sachsen plant unterdessen ein Pilotprojekt zur Arbeitszeiterfassung, dessen Startzeitpunkt allerdings noch offen ist, da zunächst bundesweite Vorgaben zum Arbeitszeitgesetz abgewartet werden sollen.

Burkhard Naumann, Landeschef der Bildungsgewerkschaft in Sachsen, hob hervor, dass pädagogische Aufgaben nicht einfach liegenbleiben können, und plädiert für eine einfache, objektive Erfassung sowie klare Entlastungsvorgaben.

Gleichzeitig sorgt die Vergütung von Mehrarbeit für politischen Streit: Die sächsische CDU/SPD-Minderheitsregierung unter Kultusminister Conrad Clemens plant, eine bestehende Sonderregelung zur Vergütung von Lehrerüberstunden zu verlängern.

Der Sächsische Rechnungshof unter Behördenchef Jens Michel lehnt dies jedoch ab. Er warnte im Finanzausschuss des Landtags vor möglichen Verstößen gegen das Gleichheitsgebot und empfahl die ersatzlose Streichung der Regelung.

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