Apple-Gebühren, Provisionsstruktur

Apple-Gebühren: Neue Provisionsstruktur ab 1. Oktober in der EU

Veröffentlicht am: 19.08.2026 um 02:21 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Apple passt Provisionsmodelle in der EU an und beendet Streit mit der Kommission. Zudem erklärt das Bundeskartellamt Zusagen zum App-Tracking für bindend.

Apple reformiert EU-Gebühren und App-Tracking nach Druck der Regulierer
Ein modernes Smartphone liegt auf einem hölzernen Schreibtisch neben einem Notizbuch und einer Tasse Kaffee. Illustration mit AI erstellt übermittelt durch boerse-global.de

Apple hat am 18. August umfassende Änderungen seiner Geschäftsbedingungen für den europäischen Markt angekündigt, die zum 1. Oktober in Kraft treten sollen. Das Unternehmen reagiert damit auf regulatorische Anforderungen und langwierige Verhandlungen mit der EU-Kommission. Die neuen Bestimmungen sehen eine Vereinheitlichung der Konditionen vor und führen eine geänderte Gebührenstruktur für digitale Transaktionen ein.

Neugestaltung der Provisionsstruktur in der Europäischen Union

Ein zentraler Bestandteil der angekündigten Änderungen ist der Ersatz der bisherigen Core Technology Fee durch eine neue Core Technology Commission in Höhe von 5 Prozent. Diese wird auf digitale Transaktionen erhoben, die außerhalb des App Stores abgewickelt werden. Die allgemeine Provisionsstruktur für Entwickler innerhalb der EU wird ebenfalls neu gestaffelt.

Bei der Nutzung des Apple-eigenen In-App-Purchase-Systems fallen künftig Gebühren in Höhe von 26 Prozent im Standardtarif an, während für kleine Unternehmen und bestimmte Abonnements ein ermäßigter Satz von 15 Prozent gilt.

Entscheiden sich Entwickler für alternative Zahlungssysteme, reduziert sich die Provision auf 20 Prozent beziehungsweise 10 Prozent. Für Käufe, die über eine externe Verlinkung („Link-out“) zustande kommen, sieht Apple Sätze von 15 Prozent oder 10 Prozent vor. Bisher lagen die historischen Provisionssätze bei 30 Prozent beziehungsweise 15 Prozent.

Einigung mit der EU-Kommission über den Digital Markets Act

Mit der neuen Struktur zielt Apple darauf ab, den laufenden Streit mit der EU-Kommission über die Einhaltung des Digital Markets Act (DMA) beizulegen. Einer entsprechenden Einigung gingen Verhandlungen voraus, die über ein Jahr andauerten. Die EU-Kommission begrüßte die angekündigten Maßnahmen und kündigte an, deren Umsetzung fortlaufend zu überwachen.

Zusätzlich zu den finanziellen Rahmenbedingungen weitet Apple die Zulassung für alternative Marktplätze aus. Dabei werden spezifische Kinderschutzmaßnahmen eingeführt: In der Kategorie für Kinderanwendungen dürfen keine externen Links platziert werden. Für Nutzer unter 13 Jahren sind Weblinks generell untersagt, während bei Minderjährigen unter 18 Jahren eine elterliche Zustimmung erforderlich bleibt.

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Bindende Zusagen gegenüber dem Bundeskartellamt beim App-Tracking

Parallel zu den EU-weiten Anpassungen hat das Bundeskartellamt am 17. August die Zusagen von Apple im Bereich der App Tracking Transparency (ATT) für bindend erklärt. Das Verfahren basierte auf der Einstufung Apples als Unternehmen mit überragender marktübergreifender Bedeutung, die im April 2023 erfolgte und im März 2025 bestätigt wurde.

Apple hat nun vier Monate Zeit, um Änderungen an den Tracking-Abfragen umzusetzen. Diese Verpflichtungen gelten für einen Zeitraum von sieben Jahren und werden durch einen unabhängigen Treuhänder überwacht. Ziel ist es, Wettbewerbsnachteile für Drittanbieter zu beseitigen. Bisherige Abfragen von Drittanbietern wurden von den Regulierungsbehörden als abschreckend eingestuft, während Apples eigene Systemmeldungen die Zustimmung eher förderten.

Zu den konkreten Anpassungen gehört die Entfernung abschreckender Symbole, wie etwa einer Warnhand, sowie eine neutralere Gestaltung von Inhalt und Layout. Das Wort „Tracking“ wird in den Abfragen entfernt und durch sachlichere Begriffe ersetzt. Zudem erhalten Entwickler mehr Spielraum, um die Notwendigkeit personalisierter Werbung zu erläutern, und dürfen Apples Systemabfrage mit eigenen Datenschutzhinweisen kombinieren.

Wirtschaftliche Auswirkungen und regulatorisches Umfeld

In einer regulatorischen Einreichung räumte Apple ein, dass das Unternehmen möglicherweise keine Provisionen mehr auf Käufe erhalten wird, die über alternative Zahlungssysteme abgewickelt werden. Marktanalysten warnten in diesem Zusammenhang vor einem erstmaligen Rückgang der Umsätze im Services-Segment.

Die jüngsten Anpassungen folgen auf einen Zeitraum erhöhten regulatorischen Drucks in Europa. So hatten bereits im Jahr 2025 Frankreich und Italien Geldbußen in Höhe von 150 Millionen Euro beziehungsweise 98,6 Millionen Euro gegen das Unternehmen verhängt.

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Während Apple die nun zugesagten Änderungen an der App Tracking Transparency als geringfügig bezeichnete, wies das Bundeskartellamt darauf hin, dass die neuen Regeln eine neutrale Wahlmöglichkeit für die Nutzer sicherstellen sollen.

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