Apple-DMA-Reform: Neue Provisionsmodelle ab 1. Oktober in der EU
Veröffentlicht am: 20.08.2026 um 03:32 Uhr | Redaktion boerse-global.de
In einer gemeinsamen Initiative mit der Europäischen Kommission hat Apple am 18. August 2026 weitreichende Änderungen an seinen Geschäftsbedingungen für App-Entwickler in der Europäischen Union angekündigt. Die neuen Regelungen, die ab dem 1. Oktober 2026 in Kraft treten, zielen darauf ab, die Anforderungen des Digital Markets Act (DMA) zu erfüllen und langjährige Differenzen mit den Wettbewerbshütern beizulegen.
Neugestaltung der Provisionsmodelle und Wegfall von Gebühren
Ein zentraler Bestandteil der Neuregelung ist die Abschaffung der bisherigen Core Technology Fee in ihrer jetzigen Form für bestimmte Transaktionen. Diese wird durch eine Core Technology Commission in Höhe von 5 Prozent auf digitale Transaktionen ersetzt, die außerhalb des App Store stattfinden. Damit entfallen laut Unternehmensangaben die bisherige Initialgebühr, die Store-Services-Gebühr sowie die Core Technology Fee von 0,50 Euro pro Download oberhalb der Grenze von einer Million Installationen für diese Fälle.
Gleichzeitig passt Apple die Provisionssätze für Verkäufe innerhalb seines Ökosystems an. Für Käufe über den App Store unter Verwendung des Apple-eigenen In-App-Purchase-Systems werden künftig 26 Prozent im Standardmodell sowie 15 Prozent für Teilnehmer des Small Business Programms fällig.
Entscheiden sich Entwickler für eine alternative Zahlungsabwicklung, sinken die Sätze auf 20 Prozent beziehungsweise 10 Prozent. Für Käufe, die über externe Links (Link-out) zustande kommen, sieht das neue Modell Sätze von 15 Prozent beziehungsweise 10 Prozent vor.
Flexibilität bei Zahlungsoptionen und neue Marktplatz-Kriterien
Entwickler erhalten ab Oktober die Möglichkeit, das Apple-System für In-App-Käufe mit alternativen Zahlungsoptionen zu kombinieren. Diese Entscheidung ist jedoch mit der Verpflichtung verbunden, die gewählten Optionen für einen Zeitraum von mindestens 12 Monaten beizubehalten. Zudem kündigte Apple erweiterte Zulassungskriterien für alternative App-Marktplätze an.
Um als Betreiber zugelassen zu werden, müssen Unternehmen künftig Nachweise über ihre finanzielle Stabilität erbringen. Dies kann durch eine Börsennotierung, eine Finanzierung durch Risikokapitalgeber, ein entsprechendes Audit oder den Status als gemeinnützige Organisation erfolgen.
Zusätzlich wurden spezifische Kinderschutzmaßnahmen in das Regelwerk aufgenommen. In Apps, die sich explizit an Kinder richten, dürfen keine Links zu externen Zahlungswebsites implementiert werden.
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Für Nutzer unter 18 Jahren ist eine elterliche Zustimmung für solche Transaktionen erforderlich, während für Kinder unter 13 Jahren externe Verlinkungen generell untersagt bleiben. Die Möglichkeit der Web-Distribution von Apps bleibt zudem auf den Raum der Europäischen Union beschränkt und ist an strikte Zulassungsvoraussetzungen geknüpft.
Einigung nach langjährigen Verhandlungen mit der EU
Die Europäische Kommission begrüßte die angekündigten Änderungen und bezeichnete sie als wichtigen Schritt zur DMA-Konformität auf dem iPhone und iPad. Der Einigung gingen intensive Verhandlungen voraus, die sich über mehr als ein Jahr erstreckten und laut Berichten fast wöchentliche Treffen umfassten.
Hintergrund der Auseinandersetzung war unter anderem eine im April 2025 verhängte Strafe gegen Apple in Höhe von 500 Millionen Euro wegen der Behinderung von Preisvergleichen.
Die neuen Bedingungen sollen die verbleibenden Meinungsverschiedenheiten bezüglich der alternativen Distribution ausräumen. Erst im vergangenen Monat war eine Klage von Apple gegen bestimmte DMA-Regelungen abgewiesen worden. Während die Kommission die Umsetzung der neuen Regeln genau überwachen will, seien derzeit keine periodischen Strafzahlungen vorgesehen.
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Wirtschaftliche Rahmenbedingungen im Dienstleistungssektor
Die Anpassungen erfolgen vor dem Hintergrund eines herausfordernden Marktumfelds für Apple. Im jüngsten Quartal verfehlte das Unternehmen mit einem Umsatz von 30,7 Milliarden US-Dollar im Dienstleistungsgeschäft die Analystenerwartungen von 31,4 Milliarden US-Dollar.
Insbesondere im US-amerikanischen Markt verzeichnete das Unternehmen im zweiten Quartal Rückgänge: Die Umsätze im App Store fielen dort um 6 Prozent, während die Einnahmen aus Provisionen um 18 Prozent schrumpften. Die neuen EU-Regeln stellen somit einen signifikanten Umbau eines Erlösmodells dar, das global zunehmend unter regulatorischem Druck steht.
