Apothekenreform, Impfungen

Apothekenreform: Impfungen und Blutentnahmen ab sofort möglich

12.06.2026 - 14:10:32 | boerse-global.de

Apotheken erhalten mehr Befugnisse bei Impfungen, Tests und Blutentnahmen. Das Fixum steigt auf 9,50 Euro, der Kassenabschlag erhöht sich.

Bundesrat billigt Apothekenreform: Neue Aufgaben und höheres Fixum
Apothekenreform - Ein Apotheker berät eine Patientin in einer modernen Apotheke, die neue Gesundheitsleistungen anbietet. 12.06.2026 - Bild: über boerse-global.de

Die Reform der schwarz-roten Koalition weitet die Befugnisse der Apotheker deutlich aus. Ziel ist es, die flächendeckende Versorgung zu stabilisieren – vor allem auf dem Land.

Apotheken werden zur Anlaufstelle für Impfungen und Tests

Kernstück der Reform ist die Übertragung neuer medizinischer Aufgaben. Versicherte ab 18 Jahren können künftig verschiedene Totimpfstoffe – etwa gegen Tetanus oder FSME – direkt in der Apotheke erhalten. Auch das Testangebot wächst: Apotheken dürfen auf Adeno-, Influenza-, Noro-, RSV- und Rotaviren testen.

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Hinzu kommt ein weiterer neuer Service: Apotheker dürfen bei Erwachsenen venöse Blutentnahmen durchführen. Die Reform sieht zudem jährliche Beratungsangebote zu chronischen Volkskrankheiten wie Herz-Kreislauf-Erkrankungen und Diabetes vor. Auch zur Raucherentwöhnung gibt es künftig eine kostenlose Beratung – die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten.

Neue Regeln bei der Medikamentenabgabe

Bei Engpässen oder dringendem Bedarf wird die Abgabe verschreibungspflichtiger Arzneimittel flexibler. Bei einer nachgewiesenen Dauermedikation dürfen Apotheker künftig einmalig die kleinste Packungsgröße ohne aktuelles Rezept abgeben. Die Patienten müssen das Medikament dann selbst bezahlen – plus eine Gebühr von fünf Euro.

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Auch bei Lieferengpässen gibt es Erleichterungen: Ist ein vertraglich vereinbarter Rabattartikel nicht verfügbar, darf die Apotheke ein vorrätiges Medikament abgeben. Strukturell lockert das Gesetz zudem die Regeln für Zweigapotheken. Sogar die zeitweise Leitung durch pharmazeutisch-technische Assistenten (PTA) ohne ständige Anwesenheit eines Apothekers wird möglich.

Fixum steigt – aber auch der Kassenabschlag

Die Reform kommt nicht von ungefähr. In Deutschland gibt es derzeit noch rund 16.600 Apotheken – vor zehn Jahren waren es mehr als 20.000. Da eine durchschnittliche Apotheke etwa 85 Prozent ihres Umsatzes mit verschreibungspflichtigen Medikamenten erzielt, ist die Vergütungsstruktur existenziell.

Das Gesetz passt daher das Apotheken-Fixum an. Seit 2013 lag es unverändert bei 8,35 Euro. Ab dem 1. Juli steigt dieser Betrag in zwei Schritten auf 9,50 Euro. Parallel dazu sind jedoch Einsparungen geplant: Der Kassenabschlag, den Apotheken pro verkauftem Rx-Medikament an die Krankenkassen zahlen müssen, steigt von 1,77 auf 2,07 Euro.

Kritik von allen Seiten

Die Reaktionen fallen gespalten aus. Der Präsident der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA), Thomas Preis, bezeichnete die finanzielle Belastung bei gleichzeitiger Kompetenzausweitung als falsches Signal. Eine Petition der Standesvertretung für eine wirtschaftliche Stärkung wurde nach Verbandsangaben von über 315.000 Bürgern unterzeichnet.

Widerstand kommt auch von den Kassenärztlichen Vereinigungen. Die KV Sachsen lehnt die Übertragung von Diagnostik und der Betreuung chronisch Kranker an Apotheken ab. Diagnose und Therapie müssten ärztliche Kernaufgaben bleiben, so die Mediziner.

Der Hessische Apothekerverband (HAV) hingegen betonte die pharmazeutische Fachkompetenz bei Dosierungen und Wechselwirkungen. Man wies Vorschläge zurück, die Rolle der Apotheken durch Versandhandel oder Drogeriemärkte zu ersetzen. Die gesetzlichen Krankenversicherungen kritisierten die pauschale Erhöhung des Fixums als kostspielig – der Nutzen für Landapotheken sei fraglich.

de | wissenschaft | 69527355 |