Apothekenreform, Blutentnahmen

Apothekenreform: Blutentnahmen und Impfungen ab sofort möglich

05.06.2026 - 14:25:10 | boerse-global.de

Die Apothekenreform erweitert Leistungen wie Blutentnahmen und Impfungen. Trotz mehr Aufgaben sinkt die Zahl der Apotheken weiter.

Apothekenreform 2026: Neue Aufgaben und steigende Honorare
Apothekenreform - Eine Apothekerin in einer modernen Apotheke, die eine Blutentnahme oder Impfung durchführt. 05.06.2026 - Bild: über boerse-global.de

Grundlage ist die im Mai 2026 vom Bundestag verabschiedete Apothekenreform (ApoVWG). Das Gesetz erweitert das Leistungsspektrum deutlich.

Mehr medizinische Kompetenz vor Ort

Apotheker dürfen künftig venöse Blutentnahmen durchführen und ein erweitertes Spektrum an Schnelltests anbieten – etwa auf Influenza oder Noroviren. In bestimmten Fällen können sie kleinste Packungsgrößen rezeptpflichtiger Medikamente ohne ärztliches Folgerezept abgeben, um eine Behandlung fortzusetzen.

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Auch das Impfangebot wächst: Neben Grippe- und COVID-19-Impfungen sind nun auch Tetanus- oder FSME-Impfungen für Erwachsene erlaubt. Ziel ist es, den Patientenzugang zum Gesundheitssystem zu verbessern und die ärztliche Notfallversorgung zu entlasten.

Pharmazeutische Dienstleistungen boomen

Die neuen Angebote kommen an. Daten für 2025 zeigen: Knapp eine Million pharmazeutische Dienstleistungen (pDL) wurden in Anspruch genommen. Schwerpunkt war die Medikationsberatung bei Polymedikation mit rund 300.000 Durchführungen.

Besonders deutlich wird der Trend bei Schutzimpfungen. In der Grippesaison 2025/2026 verzeichneten Apotheken bundesweit etwa 220.000 Impfungen – doppelt so viele wie in der Vorsaison. Allein in Nordrhein, wo knapp 1.900 Apotheken im Schnitt 5.135 Einwohner versorgen, waren es rund 44.000 Grippeschutzimpfungen.

Apotheken als Drehkreuz der Primärversorgung

Die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA) hat Anfang Juni 2026 ein Positionspapier vorgestellt. Titel: „Die zukünftige Rolle der Apotheke in der Primärversorgung“. Die Apothekerschaft fordert darin eine zentrale Position bei gesundheitspolitischen Entscheidungen.

Geplant ist die Apotheke als erste Anlaufstelle nach einer digitalen Ersteinschätzung. Dazu gehören assistierte Telemedizin, Aufklärung zur elektronischen Patientenakte (ePA) und zu digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA). Ein weiterer Baustein: die strukturierte Anschlussbetreuung innerhalb von 48 bis 72 Stunden nach einer Krankenhausentlassung. Dr. Armin Hoffmann, Präsident der Bundesapothekerkammer (BAK), betont: „Die Versorgungskette ist nur unter Einbeziehung der Apotheken vollständig.“

Wirtschaftlicher Druck trotz neuer Aufgaben

Die Branche steht unter Druck. Bis März 2026 sank die Zahl der Apotheken auf 16.541 – der niedrigste Stand seit 1977. Um die wirtschaftliche Basis zu stabilisieren, wurde erstmals seit 2013 das Apothekenhonorar für rezeptpflichtige Medikamente angehoben.

Die Erhöhung des Fix-Bestandteils pro Packung erfolgt in zwei Stufen: Zum 1. Juli 2026 steigt der Betrag von 8,35 Euro auf 9,00 Euro. Eine weitere Anhebung auf 9,50 Euro folgt am 1. Januar 2027. Die Krankenkassen belastet das mit jährlich 875 Millionen Euro.

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Politischer Zündstoff

Die Reform findet in einem spannungsgeladenen Umfeld statt. ABDA-Präsident Thomas Preis bezeichnet die Honorarerhöhung als überfällig. Gesundheitsministerin Nina Warken sieht sich dagegen mit Widerstand gegen Sparpakete konfrontiert. Ihr Ministerium strebt eine Entlastung der Krankenkassen um 16,3 Milliarden Euro im Jahr 2027 an.

Das stößt beim Hausärzteverband auf massive Kritik. Für Mitte Juni 2026 haben Ärztevertreter Protestaktionen angekündigt. Sie sehen die hausärztliche Versorgung bedroht.

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