Apothekenreform ab 22. September: Honorare erhöht, Skonti erlaubt
Veröffentlicht am: 21.09.2026 um 19:30 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Mit der Verkündung der Verordnung zur Änderung der Apothekenbetriebsordnung im Bundesgesetzblatt ist der dritte und abschließende Teil der umfassenden Apothekenreform formalisiert worden.
Die Neuregelungen, die unter der Federführung von Bundesgesundheitsminister Carsten Linnemann (CDU) unterzeichnet wurden, treten größtenteils mit Wirkung zum 22. September 2026 in Kraft. Damit wird ein Reformprozess abgeschlossen, dessen erste Stufen bereits im Juni 2026 mit dem Kabinettsbeschluss zur Arzneimittelpreisverordnung und dem im Juli 2026 in Kraft getretenen Apotheken-Stärkungsgesetz (ApoVWG) eingeleitet wurden.
Neuausrichtung der Vergütung und wirtschaftliche Entlastungen
Ein zentraler Aspekt der Reform betrifft die wirtschaftliche Basis der Vor-Ort-Apotheken. Erstmals seit 2013 wird das Fixum, der feste Honoraranteil pro Packung, gestaffelt angehoben. Parallel dazu wird die Notdienstpauschale nahezu verdoppelt, um die flächendeckende Versorgung in Randzeiten finanziell abzusichern.
Zudem entfällt die sogenannte Nullretaxation aus rein formalen Gründen, was das Risiko für Apotheken reduziert, bei bürokratischen Fehlern die gesamte Vergütung für ein Medikament zu verlieren.
Die Verhandlung des variablen Honorarbestandteils wird ab dem Jahr 2027 grundlegend neu geregelt. Der Deutsche Apothekerverband (DAV) und der GKV-Spitzenverband werden diesen Anteil künftig jährlich selbst verhandeln. Sollte keine Einigung erzielt werden, entscheidet eine Schiedsstelle.
Auf Maßgabe des Bundesrates wurde dabei festgeschrieben, dass eine Marge von 3 % nicht unterschritten werden darf. Ab 2028 sind sodann vollumfängliche jährliche Verhandlungen über die Apothekenhonorare zwischen den genannten Verbänden vorgesehen.
Ein wesentlicher Erfolg für die Branche ist zudem die ausdrückliche Zulassung von Skonti im Großhandel. Damit endet das strikte Skontoverbot für verschreibungspflichtige Arzneimittel, das infolge eines Urteils des Bundesgerichtshofs vom Februar 2024 die Einkaufskonditionen belastet hatte. Apotheken können nun wieder handelsübliche Zahlungsnachlässe in Anspruch nehmen.
Erweiterte Kompetenzen und Bürokratieabbau
Um das Apothekensterben einzudämmen und die Arzneimittelversorgung zu sichern, sieht die Reform erweiterte Kompetenzen für pharmazeutisches Personal vor. Apotheken erhalten mehr Spielraum bei Impfungen, Schnelltests und weiteren Präventionsleistungen. Im Bereich der Kinderheilkunde wurde der Engpasszuschlag von 50 Cent auf Austauschregelungen für nicht verfügbare Kinderarzneimittel ausgeweitet.
Zur Entlastung des Betriebsalltags tragen Erleichterungen beim Personaleinsatz und ein gezielter Bürokratieabbau bei. Bestimmte Ausbildungsanforderungen für unterstützendes Personal fallen weg, während Prüf- und Kennzeichnungspflichten reduziert wurden.
Mit der Verkündung im Bundesgesetzblatt greifen die Neuregelungen der Apothekenreform größtenteils ab dem 22. September: gestaffeltes Fixum, nahezu verdoppelte Notdienstpauschale, Wegfall der formalen Nullretaxation und ausdrücklich zugelassene Großhandels-Skonti. Unser kostenloser Leitfaden zeigt Ihnen Schritt für Schritt, wie Sie Einkauf, Abrechnung und Präventionsangebote darauf umstellen. Kostenlosen Praxis-Leitfaden jetzt anfordern
Ursprüngliche Pläne zur Streichung der Pflicht zur Vorhaltung von Fachliteratur gemäß § 5 der Apothekenbetriebsordnung wurden hingegen durch den Bundesrat revidiert; diese Anforderung bleibt bestehen.
Branchenreaktionen und Wettbewerbsfragen
Die ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände bewertete das vollständige Inkrafttreten des Reformpakets grundsätzlich positiv. ABDA-Präsident Thomas Preis begrüßte insbesondere das Ende des Skontoverbots und verwies auf die Bedeutung der bundesweit 16.000 Apotheken mit ihren rund 160.000 Beschäftigten.
Dennoch bleibt die Kritik an ungleichen Wettbewerbsbedingungen bestehen. Sowohl die ABDA als auch der Bundestagsabgeordnete Pascal Reddig wiesen darauf hin, dass ausländische Arzneimittelversender weiterhin ein Störfaktor seien. Diese könnten die gesetzliche Preisbindung durch Boni und Rabatte unterlaufen, etwa durch den Verzicht auf Zuzahlungen.
Zudem seien Kontrollen bei ausländischen Anbietern, beispielsweise hinsichtlich der Einhaltung von Kühlketten beim Transport, nur schwer durchführbar.
Neue therapeutische Ansätze in der Apothekenherstellung
Ein zukunftsträchtiges Feld der Arzneimittelversorgung stellt die personalisierte Phagentherapie dar, für die im Frühjahr 2026 erstmals eine internationale Leitlinie unter Leitung der Deutschen Gesellschaft für Infektiologie (DGI) in der Fachzeitschrift Nature Medicine veröffentlicht wurde. Diese Leitlinie, die bis Juni 2030 gültig ist, gibt 60 Empfehlungen für den Einsatz von Bakteriophagen – Viren, die spezifisch Bakterien infizieren.
Da Phagen individuell auf den Erreger des Patienten abgestimmt sein müssen, ist vorgesehen, dass die Herstellung dieser Arzneimittel in Apotheken erfolgt. Silvia Würstle vom Uniklinikum Frankfurt, wo bereits seit Februar 2026 leitliniengerechte Therapien durchgeführt werden, betonte jedoch, dass Phagen keine universellen Wunderwaffen seien.
Das Skontoverbot für verschreibungspflichtige Arzneimittel ist gefallen — nach dem BGH-Urteil vom Februar 2024 hatten die Einkaufskonditionen viele Häuser belastet. Jetzt kommt es darauf an, Zahlungsnachlässe sauber zu vereinbaren und die neue Honorarstaffel ab dem 22. September korrekt abzubilden. Der Leitfaden führt Sie durch beide Themen in klaren Arbeitsschritten. Skonti- und Honorar-Leitfaden jetzt sichern
Während Daten einer belgischen Fallserie bei 77 % der Patienten eine klinische Verbesserung zeigten, warnen Fachleute wie Annika Yanina Claßen vor ungeprüften Internetprodukten und Medizintourismus.
Der Haupteinsatzbereich liegt laut Jan Rupp vom Universitätsklinikum Schleswig-Holstein vor allem bei Patienten mit multiresistenten Erregern. Die Einbindung der Apotheken in diese hochspezialisierte Herstellung unterstreicht die wachsende Bedeutung der pharmazeutischen Vor-Ort-Expertise im Rahmen der aktuellen Reformbemühungen.
