Apotheken-Umfrage, Beratung

Apotheken-Umfrage: Beratung schlägt Preis um 20 Prozentpunkte

Veröffentlicht am: 23.09.2026 um 13:18 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Im Streit um dm-med prüft das Landgericht Karlsruhe die Trennung von Drogerie und Versandapotheke sowie mögliche Folgen für Rossmann und Lidl.

dm-med vor Gericht: Karlsruher Urteil prägt Arzneimittelversand
Ein minimalistischer, heller Apothekentresen aus Holz in einer sachlichen, aufgeräumten Umgebung ohne Personen. Illustration mit AI erstellt.

Der Versand rezeptfreier Arzneimittel durch Drogeriemärkte steht vor einer gerichtlichen Grundsatzentscheidung. Vor dem Landgericht Karlsruhe verhandelt die Kammer über eine Klage der Wettbewerbszentrale e.V. gegen dm beziehungsweise die Versandapotheke dm-med. Der Ausgang des Verfahrens könnte weitreichende Folgen für die Art haben, wie Drogeriemärkte künftig mit Apothekenprodukten umgehen dürfen.

Was dm-med anbietet

dm verkauft seit Dezember 2025, kurz vor Weihnachten, über die Plattform dm-med apothekenpflichtige, aber rezeptfreie Arzneimittel wie Ibuprofen, Paracetamol, Pantoprazol und Cetirizin. Der Versand läuft über eine eigens gegründete tschechische Versandapotheke, die auf der dm-Homepage als „Partner" bezeichnet wird.

Anfang September startete dm zudem die bundesweite Kampagne „Alles zusammen. Einfach bestellt.", die den gemeinsamen Einkauf von Drogerieartikeln und Apothekenprodukten in einem Bestellvorgang bewirbt.

Nach Angaben von dm bestellen 25 Prozent der dm-med-Kunden ausschließlich aus dem Apothekensortiment, 75 Prozent kombinieren dies mit klassischen Drogerieartikeln. Die Kundschaft sei im Schnitt älter und häufiger männlich. Das Unternehmen prüft nach eigenen Angaben zudem eine Ausweitung auf Tierarzneimittel und den österreichischen Markt.

Der Vorwurf der Wettbewerbszentrale

Die Wettbewerbszentrale e.V. hatte im Februar 2026 Klage erhoben und fordert Unterlassung. Sie wirft dm einen Verstoß gegen Arzneimittel- und Apothekenrecht vor, sieht eine unzulässige Vermischung von Drogerie- und Apothekensortiment und wirft dem Unternehmen vor, über die tschechische Tochtergesellschaft das Fremdbesitzverbot zu umgehen.

Kernfrage vor Gericht ist, ob dm-med als eigenständiges Angebot zu werten ist oder faktisch Teil von dm bleibt. Als Rechtsgrundlagen dienen Wettbewerbsrecht, Arzneimittelgesetz und Apothekenbetriebsordnung.

dm weist die Vorwürfe zurück. Geschäftsführer Sebastian Bayer erklärte, man sei überzeugt, rechtlich konform zu agieren. Er wolle mit dem Verfahren Rechtssicherheit erlangen. Beobachter gehen davon aus, dass der Rechtsstreit über die nächste Instanz, das OLG Karlsruhe, bis zum Bundesgerichtshof gehen könnte. Sollte dm unterliegen, drohen laut Berichten die Trennung von Drogerie und Online-Apotheke sowie der Wegfall des gemeinsamen Warenkorbs.

Das Verfahren hat über den Einzelfall hinaus Bedeutung, da auch Rossmann und Lidl Interesse am Markteintritt in dieses Geschäftsfeld angemeldet haben. Rossmann plant demnach eine eigene Versandapotheke zum Ende des Jahres 2026. Parallel läuft ein weiteres Verfahren gegen dm wegen Augenscreenings in acht Filialen, unter anderem in Stuttgart; ein Urteil wird dort am 26. November erwartet.

Wachsender Online-Markt, aber Vertrauen in die Vor-Ort-Apotheke

Der Streit fällt in eine Phase, in der der Online-Medikamentenumsatz in Deutschland laut Bevh um 6 Prozent gestiegen ist, was auf die Einführung des E-Rezepts 2024 zurückgeführt wird.

Gleichzeitig zeigt eine Civey-Umfrage im Auftrag von Pharma Deutschland unter 5.000 Bundesbürgern, vorgestellt beim Selbstmedikations-Summit in Berlin, dass die eigene Erfahrung mit 48,7 Prozent der wichtigste Einflussfaktor auf Kaufentscheidungen bei rezeptfreien Arzneimitteln bleibt, gefolgt von der Beratung in der Apotheke mit 38,8 Prozent, ärztlicher Empfehlung mit 35,4 Prozent und dem Preis mit 28,0 Prozent. Werbung, Online-Bewertungen und Influencer spielen mit 1,9, 5,8 beziehungsweise 0,6 Prozent nahezu keine Rolle.

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Wer rezeptfreie Schmerzmittel und andere Mittel ohne Rezept kauft, steht oft vor der Frage: reicht der Preisvergleich oder brauche ich Beratung? Laut einer Umfrage unter 5.000 Bundesbürgern zählt die Beratung in der Apotheke mit 38,8 Prozent deutlich mehr als der Preis mit 28,0 Prozent — und die häufigsten Fragen betreffen genau Wechselwirkungen und Nebenwirkungen. Unser kostenloser Leitfaden zeigt Ihnen in drei Schritten, wie Sie das Beratungsgespräch vorbereiten und typische Wechselwirkungen erkennen. Kostenlosen Leitfaden jetzt anfordern

Beim bevorzugten Bezugsweg dominiert weiterhin die Vor-Ort-Apotheke mit 49,3 Prozent, vor der Versandapotheke mit 26,0 Prozent und dem Drogeriemarkt mit 10,6 Prozent. Bei Beratungsbedarf bevorzugen 47,5 Prozent das persönliche Gespräch, nur 1,2 Prozent einen 24/7-Chat. Im Vordergrund stehen dabei Fragen zu Wechselwirkungen (37,3 Prozent) und Nebenwirkungen (32,0 Prozent).

Vertrauen ist laut der Umfrage das häufigste Gefühl beim Betreten einer Apotheke, mit 31,5 Prozent insgesamt und 38,3 Prozent bei den ab 65-Jährigen. Gewünscht werden zudem Zusatzleistungen wie Impfungen (36,2 Prozent), Impfberatung (32,9 Prozent), Blutuntersuchungen (29,6 Prozent) und Medikationsplan-Analysen (28,7 Prozent).

Reformpaket für Apotheken tritt vollständig in Kraft

Parallel zum Karlsruher Verfahren begrüßte die ABDA das vollständige Inkrafttreten des Apothekenreformpakets. Die Verordnung zur Änderung der Apothekenbetriebsordnung wurde im Bundesgesetzblatt verkündet – der letzte von drei Teilen des Pakets, dessen Änderungen nun überwiegend gelten. Sie enthält Vorgaben zu Honorarverhandlungen zwischen Krankenkassen und dem DAV: Das Apothekenhonorar ist ab 2028 jährlich neu verhandelbar, das bisherige Skontoverbot entfällt.

Der erste Teil des Reformpakets, die Arzneimittelpreisverordnung, war im Juni 2026 beschlossen worden, das Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz trat im Juli 2026 in Kraft.

ABDA-Präsident Thomas Preis verwies auf 16.000 Apotheken mit 160.000 Beschäftigten in Deutschland und bezeichnete den Versandhandel als Störfaktor, der zu wenig reguliert und kontrolliert werde. Dieser unterlaufe die Preisbindung durch Boni und Rabatte, während ausländische Anbieter schwer kontrollierbar seien – eine Einschätzung, die den Kern des Karlsruher Streits um dm-med berührt.

Beratung bleibt europaweit gefragt

Eine Untersuchung von Simon-Kucher und AESGP, der Better Health Report 2026, für den 500 Apotheker in Deutschland, Frankreich, Italien, Polen und Spanien befragt wurden, zeigt eine wachsende Nachfrage nach Beratung: 59 Prozent der befragten Apotheker beobachten eine höhere Nachfrage als vor fünf Jahren. 42 Prozent der Konsumenten wenden sich demnach aktiv an die Apotheke für Self-Care-Beratung, in Polen 51 Prozent, in Frankreich 35 Prozent.

In 54 Prozent der Beratungsgespräche gibt es eine konkrete Empfehlung, der 69 Prozent der Kunden folgen; in Deutschland liegen die Werte bei 59 beziehungsweise 71 Prozent, in Spanien bei 47 und 66 Prozent.

54 Prozent der Kunden beziehen laut der Untersuchung digitale Hilfsmittel in ihre Entscheidung ein. Künstliche Intelligenz wird mit zunehmendem Beratungsbedarf in Spanien zu 33 Prozent und in Deutschland zu 30 Prozent in Verbindung gebracht.

Der Anteil der Selbstmedikation am Apothekenumsatz liegt im Durchschnitt der fünf untersuchten Länder bei 31 Prozent, wobei Frankreich mit 19 Prozent den niedrigsten und Polen mit 46 Prozent den höchsten Wert aufweist. Für Österreich wird der Anteil laut IGEPHA/IQVIA für 2025 mit 23 Prozent am Apothekenmarkt beziffert.

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Fast die Hälfte der Befragten wünscht sich das persönliche Gespräch in der Apotheke — doch viele wissen nicht, welche Fragen sie stellen sollen. Wenn Sie rezeptfreie Mittel einnehmen und unsicher sind, ob sich etwas gegenseitig beeinflusst, gibt Ihnen unsere Checkliste eine klare Orientierung: Welche Angaben die Apotheke braucht, wie Sie Nebenwirkungen einordnen und wann Sie besser ärztlichen Rat suchen. Checkliste Wechselwirkungen jetzt sichern

In Deutschland gab es 2024 insgesamt 578 Apothekenschließungen bei nur 48 Neueröffnungen. Der Umsatz mit Selbstmedikation könnte den Angaben zufolge in den kommenden drei Jahren um rund 10 Prozent steigen, in Deutschland um 13 Prozent, in Polen um 15 Prozent.

Vor diesem Hintergrund wird der Karlsruher Prozess gegen dm-med als richtungsweisend gewertet: Er entscheidet nicht nur über das Geschäftsmodell eines einzelnen Drogeriekonzerns, sondern könnte auch anderen Handelsketten wie Rossmann und Lidl den Weg in den Versandhandel mit rezeptfreien Arzneimitteln ebnen oder versperren.

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