Apotheken-Reform: Kommission gibt Mantelverordnung frei
Veröffentlicht am: 22.08.2026 um 06:18 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Die Europäische Kommission hat am 20. August 2026 die angepasste Mantelverordnung für Apotheken ohne Einwände freigegeben. Mit dieser Entscheidung ist der Weg für die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt und das Inkrafttreten der neuen Regelungen am darauffolgenden Tag frei.
Die Genehmigung markiert den formalen Abschluss einer umfassenden Regulierungsreform, die neben der Mantelverordnung auch das bereits seit dem 2. Juli 2026 geltende Apotheken-Vergütungs- und -Weiterentwicklungsgesetz (ApoVWG) sowie weitreichende Honoraranpassungen umfasst.
Neue wirtschaftliche Rahmenbedingungen ab 2028
Ein Kernbestandteil der nun freigegebenen Mantelverordnung ist die Verhandlungslösung für das Apothekenhonorar, die ab dem Jahr 2028 greifen soll. Die Neuregelung sieht zudem die Aufhebung der bisherigen Skonto-Deckelung vor, was den pharmazeutischen Betrieben mehr Spielraum bei der wirtschaftlichen Gestaltung ihrer Einkäufe geben könnte.
Die wirtschaftliche Situation des Sektors bleibt jedoch angespannt. Nach Angaben der ABDA sank die Zahl der Apotheken in Deutschland bereits Anfang des Jahres auf ein Rekordtief von 16.601 Standorten. Als Gründe für diese Entwicklung wurden steigende Kosten, die Inflation und eine bisher fehlende Honoraranpassung angeführt, wobei insbesondere ländliche Regionen von den Schließungen betroffen sind.
In diesem Kontext bekräftigte Gesundheitsministerin Warken die geplante Anhebung des Fixums von 8,35 Euro auf 9,50 Euro. Ein konkreter Termin für die Umsetzung steht allerdings noch aus, da die Finanzlage der Krankenkassen eine sofortige Erhöhung bislang verhinderte.
Die Gesundheitsfinanzkommission wurde damit beauftragt, diese Anpassung in die künftige Planung einzubeziehen. Auch aus der Politik, namentlich durch die CDU-Gesundheitssprecherin Simone Borchardt, gab es Bestrebungen, diese Erhöhung direkt in den Gesetzgebungsprozess einzubringen.
Erweiterung des pharmazeutischen Leistungsspektrums
Die EU-Kommission hat die Mantelverordnung freigegeben — doch die wirtschaftlichen Weichen sind noch nicht gestellt. Neue Leistungen wie Impfungen und Blutentnahmen kommen, aber die Vergütung steht noch aus. Erfahren Sie in unserem Report, wie Sie Ihre Apotheke jetzt strategisch positionieren und von den neuen Spielräumen profitieren. Jetzt kostenlosen Report anfordern
Die Reform zielt darauf ab, das Dienstleistungsportfolio der Vor-Ort-Apotheken deutlich zu erweitern. Zukünftig gehören zusätzliche Impfungen, Schnelltests sowie venöse Blutentnahmen zum regulären Leistungskatalog. Die bestehende Impfvereinbarung wurde zudem auf sämtliche Totimpfstoffe ausgeweitet. Ergänzt wird dieses Angebot durch fünf neue pharmazeutische Dienstleistungen (pDL).
Die konkrete Vergütung für diese erweiterten Leistungen steht indes noch nicht fest. Der Deutsche Apothekerverband (DAV) und der GKV-Spitzenverband sind gefordert, die entsprechenden Preise auszuhandeln. Ab dem Jahr 2028 soll für diese Leistungen eine jährliche Dynamisierung erfolgen. Eine strukturelle Änderung ergibt sich zudem bei der Haftung für Sanktionen, die künftig auf das gesamte zuständige Gremium übergeht.
Strukturelle Anpassungen im Versandhandel und bei Zweigapotheken
Die Mantelverordnung präzisiert zudem die Vorgaben für Rezepturen, die Versorgung von Chronikern sowie den Betrieb von Zweigapotheken. Im Bereich des Versandhandels bleibt die rechtliche Verantwortung vollständig bei der versendenden Apotheke; spezifische neue Anforderungen an Logistikunternehmen wurden nicht formuliert.
NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann hatte in diesem Zusammenhang bereits im Frühjahr eine stärkere Unterstützung der Vor-Ort-Apotheken gefordert und vor einer zunehmenden Zentralisierung gewarnt. Er sprach sich für gleiche Regeln im Versandhandel und eine Überprüfung der Liste zulässiger Versandhandelsländer aus.
Parallel dazu forderte Simone Borchardt eine Stärkung der Telepharmazie durch einen verlässlichen Regulierungsrahmen und eine standardisierte Vergütung für lokale und digitale Anbieter.
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Während die wesentlichen Teile der Reform nun feststehen, ist die neue Apothekenbetriebsordnung nach Stand vom 20. August 2026 noch nicht veröffentlicht worden. Auf Verbandsebene reagiert die Branche bereits auf den Veränderungsdruck: Der Sächsische Apothekerverband (SAV) fusionierte am 19. August 2026 zum Mitteldeutschen Apothekenverband (MAV).
In diesem Rahmen bezeichnete Verbandsvertreter Dittrich die Reform als berufspolitischen Erfolg, mahnte jedoch an, dass die Vergütung für die neuen Leistungen zwingend wirtschaftlich gestaltet sein müsse.
