Apotheken-Reform: Impfungen und Früherkennung ab Juli 2026
Veröffentlicht am: 15.09.2026 um 21:06 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Die Apothekerschaft in Deutschland strebt eine aktivere Rolle und eine Ausweitung ihrer Aufgaben in der gesundheitlichen Versorgung der Bevölkerung an. Im Rahmen des Deutschen Apothekertags in München betonte Thomas Preis, Präsident der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA), die Bereitschaft der Branche, zusätzliche Versorgungsverantwortung zu übernehmen.
Hintergrund ist eine Debatte über die künftige Ausgestaltung des Gesundheitssystems, in der über 300 Delegierte aus 17 Apothekerkammern und 17 Apothekerverbänden über die Neuausrichtung diskutieren.
Neue Kompetenzen im Versorgungsalltag
Mit dem Apotheken-Versorgungs-Weiterentwicklungsgesetz (ApoVWG), das im Juli 2026 in Kraft getreten ist, wurden den Betrieben bereits zusätzliche Befugnisse zugestanden. Dazu zählen Schutzimpfungen, Schnelltests, Früherkennungsuntersuchungen für Diabetes sowie Herz-Kreislauf-Erkrankungen und die Befugnis, verschreibungspflichtige Medikamente bei Lieferengpässen an chronisch Kranke abzugeben.
Laut Gesundheitsökonom David Matusiewicz von der Hochschule für Ökonomie und Management Essen dürfen Apotheken alle Totimpfstoffe verabreichen und Medikamente bei Dauermedikation ohne neues Rezept ausgeben.
Für bestimmte pharmazeutische Dienstleistungen bestehen feste Vergütungssätze: Die standardisierte Blutdruckmessung wird von den gesetzlichen Krankenkassen einmal jährlich mit 11,20 Euro vergütet, während Vitamin-D-Messungen als Selbstzahlerleistung zwischen 8 und 15 Euro einbringen.
Die Bundesvereinigung fordert einen weiteren Ausbau des Impfangebots. Nach Angaben von ABDA-Präsident Preis könnte sich die Zahl der derzeit rund 3.000 impfenden Apotheken verdoppeln. Eine ABDA-Umfrage zeigt, dass 19 Prozent der Apotheken bereits impfen und ihr Spektrum um neue Totimpfstoffe erweitern wollen. Weitere 18 Prozent planen künftig einzusteigen.
Dagegen lehnen 40,4 Prozent der Betriebe eigene Impfungen aufgrund des Aufwand-Ertrag-Verhältnisses ab, während 16,4 Prozent mangelnde Nachfrage anführen. Aus der Ärzteschaft kommt Gegenwind: Klaus Reinhardt, Präsident der Bundesärztekammer, kritisierte die Verlagerung vormals ärztlicher Tätigkeiten in Apotheken.
Fünf-Punkte-Plan und wirtschaftliche Lage
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Der Bundesregierung legte die ABDA einen Fünf-Punkte-Plan vor. Das Strategiepapier benennt als Kernforderungen die wirtschaftliche Stabilisierung, die systematische Einbindung in die Primärversorgung durch Dienstleistungen, Impfungen und Blutabnahmen, den Bürokratieabbau, die Krisenresilienz sowie eine Eindämmung des ausländischen Versandhandels. Preis forderte Bundesgesundheitsminister Dr. Carsten Linnemann auf, den Kurs der früheren Gesundheitsministerin Nina Warken fortzuführen.
Die wirtschaftliche Situation bleibt nach Angaben des Berufsstands angespannt. Ende Juni 2026 gab es in Deutschland noch 16.488 Betriebsstätten, was einem Rückgang um 113 Apotheken seit Jahresbeginn entspricht. Rund 90 Prozent der Einnahmen entfallen auf verschreibungspflichtige Arzneimittel, lediglich 10 Prozent auf OTC-Präparate.
Zwar stieg das Packungsfixum im Juli 2026 nach 13 Jahren Stillstand von 8,35 auf 9,00 Euro und soll zum 1. Januar auf 9,50 Euro angehoben werden, doch greift zum 1. Januar 2027 zugleich eine Erhöhung des Kassenabschlags von 1,77 auf 2,07 Euro.
Der Vorsitzende des Deutschen Apothekerverbands (DAV), Dr. Hans-Peter Hubmann, rechnete vor, dass die zweistufige Honorarerhöhung die Betriebe rund 200 Millionen Euro koste, während der erhöhte Kassenabschlag jährlich 170 Millionen Euro abziehe.
Laut Apothekenklima-Index unter 500 befragten Apothekern halten 39 Prozent ein Honorarplus ohne Dynamisierung für wertlos, 29 Prozent nennen es inkonsequent und 15 Prozent erwarten kaum Effekte. Insgesamt rechnen laut ABDA 38 Prozent der Apotheker mit einer Verschlechterung der Rahmenbedingungen – ein Wert, der vor zwei Jahren noch bei 63 Prozent lag.
Streit um Versandhandel und gesetzliche Zuzahlungen
Ein zentraler Konfliktpunkt bleibt die Konkurrenz durch ausländische Arzneimittelversender. Preis bezeichnete den grenzüberschreitenden Versandhandel als Störfaktor für die Vor-Ort-Versorgung und kritisierte Anbieter wie Doc Morris und Shop Apotheke.
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Der Fünf-Punkte-Plan zielt darauf ab, Werbung mit dem Verzicht auf Zuzahlungen über eine Klarstellung in Paragraf 43c Absatz 2 SGB V gesetzlich zu untersagen, da die gesetzliche Zuzahlung 2027 um 50 Prozent steigen soll.
Bundesgesundheitsminister Linnemann bewertete entsprechende Werbepraktiken ausländischer Händler ebenfalls als Wettbewerbsverzerrung, die abgestellt werden müsse. Zudem verwies der Minister auf stark gestiegene Importe von Medizinalcannabis, die sich binnen drei Jahren von 30 auf 300 Tonnen im Jahr 2026 verzehnfacht haben.
