Apotheken ab 2027: Impfungen, Blutentnahmen und Schnelltests erlaubt
05.06.2026 - 07:02:05 | boerse-global.de
Physiologische Veränderungen, mehrere chronische Erkrankungen und die daraus resultierende Polypharmazie machen eine regelmäßige Überprüfung nötig. Anfang Juni 2026 rückten Experten dieses Thema erneut in den Fokus.
Besonders kritisch ist die Zeit nach einem Krankenhausaufenthalt. Ein Positionspapier der ABDA empfiehlt einen Medikationsabgleich innerhalb von 48 bis 72 Stunden nach der Entlassung. Das soll Fehler an der Schnittstelle zwischen stationärer und ambulanter Versorgung verhindern. Der Bedarf ist enorm: 2025 erbrachten Apotheken fast eine Million pharmazeutische Dienstleistungen – darunter 300.000 erweiterte Medikationsberatungen bei Polymedikation.
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Bewährte Instrumente für die Therapiesicherheit
Verschiedene wissenschaftliche Werkzeuge unterstützen Ärzte und Apotheker bei der Entscheidungsfindung. In Fachpublikationen vom 4. Juni 2026 wurden die Beers-Criteria, die STOPP/START-Kriterien und der Medication Appropriateness Index (MAI) hervorgehoben. Diese Kataloge helfen, potenziell ungeeignete Medikamente zu identifizieren.
Auch im Krankenhaus gewinnt das Thema an Bedeutung. Der 51. Wissenschaftliche ADKA-Jahreskongress Mitte Juni in Düsseldorf widmet sich unter anderem Künstlicher Intelligenz und Krisenresilienz in der Krankenhauspharmazie. Die ADKA vertritt über 90 Prozent der Krankenhausapotheker.
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Apotheken als erste Anlaufstelle
Die geplante Aufwertung der Apotheken soll das Gesundheitssystem entlasten. Ab 2027 sollen sie laut ABDA-Masterplan zusätzliche Aufgaben übernehmen. Das Apotheken-Versorgungsverbesserungsgesetz (ApoVWG) sieht vor, dass Apotheker künftig Präventionsberatungen durchführen, Impfungen mit Totimpfstoffen verabreichen und venöse Blutentnahmen sowie Schnelltests anbieten dürfen.
Ein Kernpunkt der Reform: Bestimmte rezeptpflichtige Arzneimittel sollen bei akuten Erkrankungen künftig auch ohne ärztliches Rezept in apothekerlicher Verantwortung abgegeben werden. Dr. Armin Hoffmann, Präsident der Bundesapothekerkammer, betonte Anfang Juni die Bedeutung der Apotheken als Schnittstelle. Vizepräsidentin Franziska Scharpf sieht darin eine potenzielle Entlastung für den ärztlichen Notdienst.
Honorar steigt – aber auch die Belastung
Das Bundeskabinett beschloss am 3. Juni 2026 eine zweistufige Erhöhung des Apothekenhonorars. Das Fixum pro verschreibungspflichtigem Medikament steigt im Juli auf 9,00 Euro, im Januar 2027 auf 9,50 Euro. ABDA-Präsident Thomas Preis begrüßte die Anpassung grundsätzlich, verwies aber auf die gleichzeitige Erhöhung des Apothekenabschlags auf 2,07 Euro. Das schränke den finanziellen Spielraum der Betriebe wieder ein.
Parallel dazu sorgt das GKV-Spargesetz von Gesundheitsministerin Nina Warken für Diskussionen. Es soll die gesetzlichen Krankenkassen 2027 um rund 16,3 Milliarden Euro entlasten. Die geplanten Ausgabenbremsen stoßen auf Widerstand. Boehringer Ingelheim stoppte geplante Investitionen von 900 Millionen Euro in Deutschland für 2027 bis 2030. Auch Eli Lilly reduziert seine Investitionen in Alzey von 2,3 Milliarden auf 1,15 Milliarden US-Dollar.
Pflegereform in der Diskussion
Ein Entwurf zur Pflegereform (PNOG) wurde im Juni 2026 bekannt. Um ein erwartetes Defizit von 7,6 Milliarden Euro im Jahr 2027 auszugleichen, sind unter anderem die Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze sowie Einsparungen durch eine verzögerte Einstufung in höhere Pflegegrade vorgesehen. Ziel der Reform: bis 2030 rund 20,34 Milliarden Euro einzusparen.
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