Antwerpen-Urteil, Banken

Antwerpen-Urteil: Banken müssen Phishing-Opfer sofort entschädigen

03.06.2026 - 12:46:06 | boerse-global.de

Ein Gericht in Belgien verpflichtet Banken zur sofortigen Entschädigung von Phishing-Opfern. Die Beweislast für grobe Fahrlässigkeit liegt nun bei den Instituten.

Geheimdienst-Reform: BfV fordert operative Befugnisse und KI-Einsatz - Bild: über boerse-global.de
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Ab sofort müssen Finanzinstitute Kunden nach Phishing-Angriffen umgehend entschädigen – und erst später beweisen, dass der Geschädigte grob fahrlässig handelte.

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Präzedenzfall nach 50.000-Euro-Betrug

Auslöser des Urteils vom 3. Juni 2026 war ein älteres Ehepaar, das 50.000 Euro an einen angeblichen Bankmitarbeiter in Portugal überwiesen hatte. Die Richter entschieden: Die Bank muss den Schaden sofort begleichen. Erst in einem zweiten Schritt darf das Institut vor Gericht nachweisen, dass die Kunden grob fahrlässig gehandelt haben.

Rechtsanwalt Geert Lenssens spricht von einer „bahnbrechenden Entscheidung“. Bisher mussten Betrugsopfer oft monatelang um ihr Geld kämpfen. Jetzt liegt die Beweislast bei den Banken. Branchenbeobachter schätzen, dass sich grobe Fahrlässigkeit nur in etwa einem Prozent aller Fälle tatsächlich nachweisen lässt.

Neue Betrugswelle in Österreich

Dass solche Urteile dringend nötig sind, zeigt ein Fall aus Klagenfurt. Ein 74-Jähriger erhielt am 31. Mai eine gefälschte E-Mail und gab seine Zugangsdaten für das Portal FinanzOnline preis. Am 1. Juni folgten acht unberechtigte Barabhebungen in Wien. Der Schaden liegt bei mehreren tausend Euro.

Während die Bank Online-Überweisungen blockieren konnte, blieben die Bargeldabhebungen zunächst unentdeckt. Sicherheitsanalysten von Kaspersky warnen zudem vor einer neuen Masche: Kriminelle nutzen ASCII-Art-QR-Codes in E-Mails. Diese textbasierten Codes umgehen automatische Sicherheitssysteme, da sie wie harmloser Text aussehen. Die Empfänger werden aufgefordert, die Codes für angebliche Sicherheitsupdates zu scannen.

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Kriminelle werden professioneller

Die wirtschaftlichen Schäden sind enorm. In Deutschland liegt der Durchschnittsschaden pro Messenger-Betrug bei 1.180 Euro – fast doppelt so viel wie der globale Schnitt von 630 Euro. Besonders alarmierend: In 44 Prozent der Fälle entsteht der Schaden innerhalb von nur 30 Minuten nach dem ersten Kontakt.

Künstliche Intelligenz verschärft die Lage zusätzlich. Marktdaten von CrowdStrike zeigen einen Anstieg KI-gestützter Angriffe um 89 Prozent. Auch Attacken auf NFC-Schnittstellen legten in den ersten Monaten 2026 um 188 Prozent zu. Die deutsche Cyberagentur startete deshalb Ende April das Forschungsprojekt ARCH, das materielle und immaterielle Schäden durch Cyberkriminalität systematisch erfassen soll.

Experten raten Unternehmen zu verstärkten Mitarbeiterschulungen und regelmäßigen Updates der E-Mail-Filtersysteme. Denn die neue Rechtsprechung macht klar: Wer seine Kunden nicht schützt, zahlt am Ende drauf.

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