Anthropic-Vergleich: 1,5 Milliarden Euro für illegale Buchnutzung
Veröffentlicht am: 21.07.2026 um 05:02 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Ein US-Bundesrichter hat den größten Urheberrechtsvergleich der Geschichte gegen ein KI-Unternehmen gebilligt. Anthropic muss für die unerlaubte Nutzung von Büchern tief in die Tasche greifen.
Rund 3.000 Euro pro Werk – das ist der Preis, den der KI-Konzern Anthropic für die Nutzung von schätzungsweise 500.000 urheberrechtlich geschützten Büchern zahlt. Die Vergleichssumme von umgerechnet 1,5 Milliarden Euro wurde am Montag von der zuständigen Richterin Araceli Martinez-Olguin in San Francisco endgültig genehmigt. Autoren und Verlage, die über 91 Prozent der betroffenen Werke vertreten, haben bereits Ansprüche angemeldet.
Piraterie als Kern des Rechtsstreits
Der Fall drehte sich nicht um die grundsätzliche Frage, ob KI-Training unter die sogenannte „Fair Use"-Doktrin fällt. Zwar hatte Richter William Alsup in einer früheren Entscheidung KI-Training grundsätzlich als zulässig eingestuft. Doch Anthropic hatte die Bücher aus illegalen Quellen bezogen – darunter die bekannten Raubkopien-Portale Library Genesis und Pirate Library Mirror. Das Gericht sah darin einen klaren Verstoß. Anthropic muss nun sämtliche illegal heruntergeladenen Dateien vernichten.
Richterin kürzt Anwaltskosten drastisch
Die Verteilung der Vergleichssumme sorgte für zusätzliche Spannungen. Die Anwaltskanzleien der Autoren hatten ursprünglich 187,5 Millionen Euro gefordert – rund 12,5 Prozent der Gesamtsumme. Richterin Martinez-Olguin kürzte diesen Betrag um umgerechnet 86 Millionen Euro auf rund 101,6 Millionen Euro. Ein deutliches Signal an die Anwaltschaft, dass übertriebene Honorarforderungen in solchen Verfahren nicht durchgehen.
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Kein Präzedenzfall für die Zukunft
Der Vergleich beendet zwar den Streit um vergangene Downloads, schafft aber keine Rechtssicherheit. Die grundsätzliche Frage, ob KI-Training mit urheberrechtlich geschütztem Material legal ist, bleibt weiterhin offen. Autoren, die aus der Sammelklage ausgestiegen sind, können eigene Klagen einreichen. Und das Verfahren verhindert auch keine künftigen Klagen gegen neue KI-Modelle.
Branche in Aufruhr
Die Einigung fällt in eine Zeit massiver rechtlicher Auseinandersetzungen um KI und Urheberrecht. Erst Anfang Juli hatten Musikverlage eine Klage gegen X Corp beigelegt. Zeitgleich reichten Großverlage wie Hachette, Cengage und Elsevier eine neue Sammelklage gegen Google ein – diesmal wegen der Trainingsdaten für dessen KI Gemini.
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Anthropic selbst steht vor weiteren Herausforderungen. Das Unternehmen führte am Montag ein neues zweistufiges Abrechnungssystem für sein Modell Claude Fable 5 ein. Nach einer Zwangspause im Frühsommer wegen Exportkontrollen setzt der Konzern nun auf ein verbrauchsabhängiges Token-Modell.
Gleichzeitig sucht Anthropic nach neuen Partnern für seine Recheninfrastruktur. Das Unternehmen verhandelt angeblich über die Anmietung von Rechenleistung im Wert von umgerechnet rund zehn Milliarden Euro bei Meta – über einen Zeitraum von zwei Jahren. Ein ungewöhnlicher Schritt, denn Meta betreibt kein öffentliches Cloud-Geschäft. Erst im Mai 2026 hatte Anthropic einen ähnlichen Deal über 45 Milliarden Euro mit SpaceX abgeschlossen.
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