Anlagebetrug: Recovery Scams treffen bereits Geschädigte erneut
24.06.2026 - 14:06:57 | boerse-global.de
Gleich mehrere Fälle wurden in den letzten Tagen bekannt, bei denen Privatanleger teils sechsstellige Eurobeträge verloren haben. Besonders perfide: die Masche der sogenannten Recovery Scams, bei denen bereits Geschädigte ein zweites Mal betrogen werden.
Betrug mit manipulierten Handelsplattformen
Ein besonders schwerer Fall ereignete sich im Landkreis Heilbronn. Ein Anleger verlor dort über 500.000 Euro. Der Mann hatte bereits 2024 auf einer vermeintlichen Handelsplattform investiert. Später stellten ihm die Täter einen Gewinn von fast einer Million Euro in Aussicht – dafür sollte er jedoch vorab Gebühren und Versicherungsbeiträge zahlen. Die Betrüger wandelten die eingezahlten Gelder in Bitcoin um und transferierten sie über verschiedene Wallets.
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Auch aus Sachsen gibt es ähnliche Berichte. Ein Mann aus dem Landkreis Zwickau entdeckte im März 2026 eine Website für Geldanlagen. Ein vermeintlicher Berater kontaktierte ihn und setzte ihn massiv unter Druck. Am Ende leistete der Anleger Zahlungen in Höhe von 219.000 Euro. Die Täter suggerierten ihm ein Vermögen von einer Million Euro – verlangten aber bei dem Versuch einer Auszahlung zusätzliche fünfstellige Gebühren.
Im bayerischen Hemau verlor ein 60-Jähriger eine Summe im unteren fünfstelligen Bereich durch eine gefälschte Trading-Plattform.
Die perfide Masche des Zweitbetrugs
Rechtsexperten beobachten verstärkt das Phänomen des Recovery Scams. Die Täter geben sich als Ermittler, Behördenvertreter oder spezialisierte Anwaltskanzleien aus. Sie nehmen Kontakt zu Personen auf, die bereits durch Online-Betrug Geld verloren haben. Unter dem Vorwand, das verlorene Kapital zurückholen zu können, fordern sie erneute Zahlungen – oft in Kryptowährungen oder per Vorkasse.
Warnsignale sind laut juristischen Einschätzungen Forderungen nach Wallet-Zugriffen, unklare Identitäten der Kontaktpersonen oder die Behauptung unrealistischer Rückholungschancen. Die Täter nutzen vermehrt soziale Medien und Messaging-Dienste wie WhatsApp für den Erstkontakt. Das Bundeskriminalamt (BKA) hatte bereits im Juni 2025 vor spezifischen Betrugsmaschen in WhatsApp-Gruppen gewarnt. Dort werden Anleger in „VIP Trading Communities“ gelockt, wo durch gefälschte Profile Vertrauen aufgebaut wird.
Social Engineering und Account-Takeover
Neben dem klassischen Anlagebetrug setzen Kriminelle auf gezielte Täuschung am Telefon oder über digitale Schnittstellen. Die Sparkasse Magdeburg warnte im Juni 2026 vor falschen Bankmitarbeitern, die versuchen, PIN-Daten oder Online-Banking-Zugänge zu erbeuten.
Ein Fall aus Sulzbach-Rosenberg zeigt die Gefahr durch vermeintliche Support-Mitarbeiter von Großunternehmen wie Amazon. Ein Betroffener verlor etwa 5.000 Euro. Die Täter suggerierten ihm fälschlicherweise Schadsoftware auf seinem Gerät. Daraufhin gab er persönliche Daten preis und bestätigte Überweisungen.
Selbst regulierte Krypto-Plattformen sind nicht vollständig vor Missbrauch geschützt. Durch Account-Takeover-Methoden gelingt es Tätern, die Sicherheitsarchitektur auszuhebeln. Sie manipulieren Login-Prozesse oder nehmen Sicherheitsänderungen vor, um Auszahlungen auf fremde Wallets zu autorisieren. Eine Zwei-Faktor-Authentisierung (2FA) allein reicht nicht aus, warnen Experten.
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So schützen Sie sich vor Anlagebetrug
Die Polizei Bonn und weitere Dienststellen raten zur Skepsis gegenüber Angeboten, die unrealistisch hohe Renditen versprechen oder Zeitdruck ausüben. Vor einer Investition sollten Anleger grundsätzlich die Datenbank der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) prüfen. So stellen sie sicher, dass ein Anbieter über die notwendige Zulassung verfügt.
Im Schadensfall empfiehlt die Polizei: umgehend die Hausbank kontaktieren, sämtliche Beweise wie Chatverläufe und Transaktions-IDs (TxIDs) sichern und Strafanzeige erstatten. Eine Fernwartung des eigenen Computers durch unbekannte Personen sollten Anwender unter keinen Umständen zulassen. Seriöse Dienstleister verlangen niemals nach Passwörtern oder Transaktionsfreigaben am Telefon oder per Nachricht.
