Ambulante Pflege: bpa warnt vor mehr als 50.000 Kündigungen durch PNOG-Pläne
Veröffentlicht am: 27.10.2026 um 10:53 Uhr | Redaktion boerse-global.deDie anstehenden gesetzlichen Initiativen GeDIG und das Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) sollen Pflegeeinrichtungen künftig spürbar entlasten. Diese Erwartung formulierte Sandra Stange vom Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste (bpa) im Vorfeld der Altenpflege Digitalkonferenz, die am 4. Dezember 2026 stattfindet.
Die Fachveranstaltung richtet sich gezielt an Führungskräfte der stationären Altenpflege und widmet sich den praktischen Auswirkungen der neuen Vorgaben sowie dem Einsatz moderner Technologien im Pflegealltag.
Neben den gesetzlichen Reformen stehen auf der Konferenz am 4. Dezember 2026 weitere technologische Entwicklungen auf dem Programm. Unter anderem thematisiert Heike Jurgschat-Geer den Einsatz von ChatGPT für Pflegedienstleitungen, während Thomas Althammer über künstliche Intelligenz im Spannungsfeld von Datenschutz-Grundverordnung und europäischem AI Act referiert. Zudem stellt Marc Urban Konzepte für eine KI-gestützte Pflegeplanung vor.
GeDIG soll Faxgeräte durch verbindliche KIM-Standards ablösen
Ein zentraler Baustein des GeDIG ist die vorgesehene Pflicht zur Nutzung des Fachdienstes Kommunikation im Medizinwesen (KIM). Dadurch soll der digitale Austausch zwischen Pflegeeinrichtungen, Arztpraxen und Kostenträgern verbindlicher Standard werden und herkömmliche Übertragungswege wie das Fax endgültig ablösen.
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Darüber hinaus sieht der Entwurf des GeDIG vor, dass Kranken- und Pflegekassen bei Vorliegen einer Einwilligung der Versicherten deren Gesundheitsdaten aus der elektronischen Patientenakte (ePA) auswerten dürfen. Gedacht ist dies unter anderem für das frühzeitige Erkennen seltener Erkrankungen, von Krebs, Herz-Kreislauf-Leiden oder einer drohenden Pflegebedürftigkeit.
Markus Blumenthal-Beier vom Hausärztinnen- und Hausärzteverband kritisierte diese Auswertungspläne jedoch scharf, bezeichnete sie als Dammbruch und äußerte die Befürchtung eines Vertrauensverlusts bei den Patientinnen und Patienten.
Für die elektronische Patientenakte selbst sind zeitnahe Ausbaustufen geplant: Ab Anfang 2027 soll der elektronische Medikationsplan bundesweit verfügbar sein, während eine schrittweise Volltextsuche in der ePA ab Januar 2027 eingeführt wird.
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PNOG bringt Neustrukturierung der Budgets und Kritik an Folgen
Parallel dazu hatte das Bundeskabinett am 30. September 2026 den Entwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes beschlossen. Viele der Neuregelungen sind für den 1. Januar 2027 vorgesehen, weitere sollen zu späteren Zeitpunkten folgen. Der Gesetzentwurf ist allerdings noch kein geltendes Recht; die Beratungen und Beschlüsse in Bundestag und Bundesrat stehen noch aus.
Der Entwurf sieht im Kern vier getrennte Budgets für die häusliche Pflege vor: ein Entlastungs-, ein Sachleistungs-, ein Sozialraum- und ein Überbrückungsbudget. Für den Pflegegrad 2 sind demnach ein Entlastungsbudget von 380 Euro im Monat bei Gesamtleistungen von bis zu 890 Euro vorgesehen.
Ergänzend soll ein Sozialraumbudget ab Pflegegrad 2 bis zu 175 Euro monatlich für Personen ab 25 Jahren beziehungsweise bis zu 300 Euro monatlich für Personen bis zum 25. Lebensjahr bereitstellen, flankiert von einem Überbrückungsbudget von bis zu 2.285 Euro im Jahr.
Im Pflegegrad 1 sieht der Entwurf hingegen den Wegfall des Entlastungsbetrags von bis zu 131 Euro im Monat (bis zu 1.572 Euro im Jahr) sowie der Pflegehilfsmittel von bis zu 42 Euro im Monat (bis zu 504 Euro im Jahr) vor, was zusammen bis zu 2.076 Euro jährlich entspricht; ein Sozialraumbudget ist in diesem Pflegegrad nicht vorgesehen.
Nach dem Referentenentwurf des Bundesgesundheitsministeriums soll der bisherige Entlastungsbetrag von bis zu 131 Euro monatlich in ein Sozialraumbudget von bis zu 175 Euro im Monat überführt werden, während der bisherige Umwandlungsanspruch von Pflegesachleistungen in Alltagshilfen entfallen soll.
Professionelle Anbieter könnten nach einer Zulassung als ambulante Betreuungseinrichtung künftig über das Sachleistungsbudget abrechnen. Gegen die geplanten Zuschnitte regt sich jedoch Widerstand im Berufsverband: bpa-Präsident Bernd Meurer erklärte gegenüber der Bild-Zeitung, die Pläne für das Sozialraumbudget führten bundesweit zu Kündigungen für mehr als 50.000 Mitarbeitende bei ambulanten Diensten in den kommenden Wochen.
Betroffen seien vor allem Hauswirtschaftskräfte, deren Finanzierung bisher primär über den Entlastungsbetrag lief. Die Prognose stützt sich laut dem Verband auf eine Befragung von mehr als 2.000 Mitgliedspflegediensten, wobei die genaue Berechnungsgrundlage nicht veröffentlicht wurde. Der bpa fordert daher eine direkte Öffnung des geplanten Sozialraumbudgets für ambulante Pflegedienste.
Mehr zum Thema bei Süddeutsche Zeitung: „Pflegeverband warnt vor Kündigungen“
