Altersvorsorgedepot: Staatliches Standardangebot dürfte 2027 verspätet starten
Veröffentlicht am: 15.10.2026 um 14:28 Uhr | Redaktion boerse-global.deDas Altersvorsorgedepot soll zum 1. Januar 2027 die bisherige Riester-Rente ablösen und die staatlich geförderte private Altersvorsorge grundlegend reformieren. Während das Gesetz im Rahmen der Koalition beschlossen wurde, zeichnen sich bei der praktischen Umsetzung des geplanten staatlichen Standarddepots erhebliche Verzögerungen ab.
Das Bundesfinanzministerium prüft derzeit noch die Realisierung dieses Referenzangebots, wie aus einer parlamentarischen Antwort auf eine mündliche Frage im Bundestag vom 13. Oktober 2026 hervorgeht.
Behördenstrukturen und EU-Recht bremsen staatliches Depot aus
Das Bundesfinanzministerium unter Lars Klingbeil (SPD) begründete die fortdauernde Prüfung damit, dass bisher keine Behörde über die notwendigen Verwaltungsstrukturen verfüge. Zudem bestünden hohe europarechtliche Hürden. Das staatliche Standardprodukt, das laut Bundestagsbeschluss als kostengünstige Benchmark vorgesehen ist, wird voraussichtlich erst nach dem Stichtag am 1. Januar 2027 einsatzbereit sein.
Aus der Versicherungswirtschaft hieß es dazu bereits, dass ein pünktlicher Start der staatlichen Variante bis zum Jahreswechsel kaum noch zu realisieren sei, wie GDV-Vizehauptgeschäftsführer Moritz Schumann anmerkte. Eine Regierungskommission empfahl in diesem Zusammenhang eine Kapitalrente innerhalb der gesetzlichen Rentenversicherung, um teure Doppelstrukturen zu vermeiden.
Der Wirtschaftsweise Martin Werding bezeichnete das staatliche Produkt zuvor als überraschendes Reformelement, das private Anbieter bei den Kosten unter Druck setze. Kritik äußerte die SoVD-Vorsitzende Michaela Engelmeier, die vor einer Mogelpackung warnte und Transparenz sowie dauerhaft niedrige Kosten forderte.
Eckpunkte und Förderstruktur der neuen Vorsorge
Rechtsgrundlage der Reform ist das Altersvorsorgereformgesetz mit Anpassungen im Einkommensteuergesetz (§ 10a EStG, Abschnitt XI EStG) sowie im Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz (AltZertG).
Das Modell umfasst drei Depotvarianten: eine Variante ohne Garantie, das Standarddepot mit einem gesetzlichen Kostendeckel von 1,0 Prozent Effektivkosten pro Jahr sowie das staatliche Standarddepot. Ergänzend ist eine Variante mit Beitragsgarantie vorgesehen, die zu Beginn der Auszahlungsphase 80 Prozent der eingezahlten Beiträge zusichert.
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Die Förderung staffelt sich anhand der Eigenbeiträge:
* Grundzulage: 50 Cent je Euro auf die ersten 360 Euro Eigenbeitrag (maximal 180 Euro) und 25 Cent je Euro auf Beträge von 361 bis 1.800 Euro (maximal 360 Euro). Bei einem Eigenbeitrag von 1.800 Euro pro Jahr (150 Euro monatlich) beträgt die maximale Grundzulage 540 Euro.
Der Mindesteigenbeitrag liegt bei 120 Euro pro Jahr (10 Euro im Monat).
* Kinderzulage: Bis zu 300 Euro pro Kind und Jahr (1 Euro je Euro Eigenbeitrag bis 300 Euro), vorausgesetzt es werden mindestens 25 Euro monatlich eingezahlt.
* Berufseinsteigerbonus: Einmalig 200 Euro bei Vertragsabschluss vor Vollendung des 25. Lebensjahres.
* Steuern und Rahmenbedingungen: Beiträge bis 1.800 Euro sind als Sonderausgaben abzugsfähig.
In der Ansparphase fallen weder Abgeltungsteuer noch Vorabpauschale an; die Auszahlung unterliegt der nachgelagerten Besteuerung nach § 22 Nr. 5 EStG. Sie ist frühestens ab dem 65. und spätestens vor dem 70. Geburtstag möglich, inklusive einer optionalen Teilauszahlung von bis zu 30 Prozent des Kapitals.
Neu förderberechtigt sind Selbstständige (§ 15 und § 18 EStG) sowie Pflichtmitglieder berufsständischer Versorgungswerke. Freiwillig Versicherte, befreite Minijobber und Vollrentner sind hingegen ausgeschlossen. Pro Person können maximal zwei förderfähige Verträge geführt werden.
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Reaktionen der Finanzbranche und Übergangsfristen
Trotz der Verzögerung beim staatlichen Produkt teilte das Finanzministerium mit, dass zahlreiche Anbieter angekündigt hätten, zum Start Produkte mit Kosten weit unterhalb des Kostendeckels von einem Prozent anzubieten.
Die Neobank Trade Republic kündigte an, dauerhaft auf Gebühren und Produktkosten für ausgewählte ETFs von Anbietern wie Blackrock, DWS und Vanguard zu verzichten. Scalable Capital plant Produktkosten von bis zu 0,15 Prozent pro Jahr, die 2027 erlassen werden sollen. Die Deka-Bank sowie Deutsche Bank und DWS bereiten Angebote ab 0,1 Prozent Kosten vor.
Eine Befragung von 88 Finanzinstituten durch die Deutsche WertpapierService Bank und Lemon Markets ergab, dass 86 Prozent das Altersvorsorgedepot als Kernprodukt einstufen und 77 Prozent ein Standarddepot anbieten wollen. Gleichzeitig halten 28 Prozent das Standarddepot für wirtschaftlich kaum tragfähig, während 84 Prozent die Kundenbindung als primären Mehrwert sehen.
Bestehende Riester-Verträge werden nicht automatisch umgestellt, genießen aber Bestandsschutz. Verbraucherschützer raten Versicherten dazu, keinen Übereilungsschritt zu wagen und Angebote zunächst zu vergleichen. Für einen Übertrag gilt eine Kündigungsfrist von drei Monaten zum Quartalsende.
Bei Verträgen, die jünger als fünf Jahre sind, darf der abgebende Anbieter bis zu 150 Euro berechnen; der aufnehmende Anbieter darf eine einmalige Pauschale von höchstens 150 Euro ansetzen. Zu beachten ist, dass Altverträge aus den Jahren 2002 bis 2004 bei einem Wechsel ihren damaligen Garantiezins von 3,25 Prozent verlieren.
