Altersvorsorgedepot, Riester-Neuverträge

Altersvorsorgedepot: Riester-Neuverträge werden ab Januar 2027 abgelöst

Veröffentlicht am: 06.10.2026 um 19:30 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Das neue Depot löst Riester für Neuverträge ab und erweitert die Förderung auf Selbstständige; Verbraucherschützer kritisieren die Auszahlungsbesteuerung.

Altersvorsorgedepot startet 2027: Förderung, Produkte und Auszahlungsregeln
Ein minimalistischer Schreibtisch mit einem leeren Blumentopf und einem Füllfederhalter auf einem leeren Blatt Papier. Illustration mit AI erstellt.

Mit dem Altersvorsorgereformgesetz steht die steuerlich geförderte private Altersvorsorge in Deutschland vor einem grundlegenden Wandel. Das neue Altersvorsorgedepot wird zum 1. Januar 2027 die bisherige Riester-Rente für Neuverträge ablösen.

Der Bundestag hatte die entsprechende Reform am 27. März 2026 beschlossen, die Zustimmung des Bundesrates erfolgte am 8. Mai 2026, woraufhin das Gesetz im Mai 2026 verkündet wurde. Bestehende Riester-Verträge genießen dabei Bestandsschutz und können weiterhin bespart werden.

Förderstruktur und steuerliche Behandlung

Das Fördersystem setzt künftig auf gestaffelte staatliche Zuschüsse. Auf die ersten 360 Euro Eigenbeitrag pro Jahr gewährt der Staat 50 Cent je Euro, auf weitere Beiträge bis zu 1.800 Euro fließen 25 Cent je Euro. Die volle Grundzulage beträgt damit 540 Euro jährlich, während die Mindesteinzahlung bei 120 Euro im Jahr liegt.

Für jedes Kind ist eine Kinderzulage von bis zu 300 Euro jährlich vorgesehen, vorausgesetzt, der Eigenbeitrag beläuft sich auf mindestens 300 Euro. Berufseinsteiger unter 25 Jahren erhalten einen einmaligen Bonus von 200 Euro.

Die maximale jährliche Einzahlung in den Vertrag liegt bei 6.840 Euro, wobei die Grundzulage oberhalb von 1.800 Euro Eigenbeitrag nicht weiter ansteigt. Über den Sonderausgabenabzug können Eigenbeiträge zuzüglich des Zulagenanspruchs steuerlich geltend gemacht werden, ohne Kinder bis zu maximal 2.340 Euro. Das Finanzamt führt dabei eine automatische Günstigerprüfung durch.

Bei einem Grenzsteuersatz von 42 Prozent summiert sich die Gesamtförderung bei 1.800 Euro Eigenbeitrag und 540 Euro Zulage auf rund 983 Euro im Jahr, was nach Anrechnung der Zulage einem zusätzlichen Steuervorteil von rund 443 Euro entspricht. Die Ansparphase bleibt steuerfrei, zudem fallen bei der Auszahlung keine Sozialabgaben an.

Erstmals erhalten auch Selbstständige, Freiberufler und Gewerbetreibende gemäß Einkommensteuergesetz einen Förderanspruch. Ein reiner Rentenbezug begründet hingegen keinen Anspruch, bei einer Erwerbsminderungsrente kann eine Berechtigung unter bestimmten Voraussetzungen jedoch vorliegen.

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Produktvarianten und Regeln für die Auszahlung

Sparer können künftig zwischen drei Produktvarianten wählen:
- Ein Depot ohne Beitragsgarantie und ohne gesetzliche Kostenobergrenze.
- Ein Garantieprodukt, bei dem wahlweise 80 oder 100 Prozent der eingezahlten Beiträge abgesichert sind, ebenfalls ohne Kostenobergrenze.
- Ein Standarddepot, bei dem die Effektivkosten gesetzlich auf 1,0 Prozent gedeckelt sind und alle drei Jahre durch Wirtschaftsprüfer oder Aktuare kontrolliert werden müssen.

Banken und Neobroker sind verpflichtet, dieses Standarddepot mit zwei Investmentfonds – einer vorsichtigen und einer chancenreichen Variante – bereitzustellen.

Im Rahmen der Depots ist eine Aktienquote von bis zu 100 Prozent erlaubt. Eine Positivliste beschränkt die Auswahl auf breit gestreute Fonds, EU-Staatsanleihen und Geldmarktfonds; Einzelaktien, Kryptowährungen und Hebelprodukte sind ausgeschlossen.

Die Auszahlung erfolgt voll nachgelagert besteuert und ohne Teilfreistellung. Sie kann frühestens mit dem 65. und spätestens mit dem 70. Lebensjahr beginnen. Sparer können zu Beginn bis zu 30 Prozent des Kapitals entnehmen und müssen beim Rest zwischen einer lebenslangen Leibrente oder einem Auszahlungsplan wählen, der mindestens bis zum 85. Lebensjahr laufen muss.

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Informationsstand und Resonanz im Markt

Erhebungen deuten auf Nachholbedarf bei der Bekanntheit hin. Laut einer YouGov-Umfrage für Comdirect und die Commerzbank war das Depot rund einem Drittel der 1.517 Befragten kaum oder gar nicht bekannt. Von den 935 Informierten fühlten sich 56 Prozent schlecht informiert, und lediglich rund 40 Prozent hielten eine Eröffnung 2027 für wahrscheinlich.

Verbraucherschützer Niels Nauhauser von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg kritisierte, dass Erträge bei der Auszahlung voll mit dem Einkommensteuersatz belegt werden und keine Teilfreistellung greift.

Die Vorständin des Verbraucherzentrale Bundesverbands, Ramona Pop, bemängelte zudem das Fehlen eines einheitlichen, vertriebsunabhängigen Standardprodukts. Ein solches staatliches Produkt über einen öffentlichen Träger wird voraussichtlich erst nach dem Starttermin im Januar 2027 zur Verfügung stehen.

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