Altersvorsorgedepot: Neue Förderung löst Riester-Rente ab Januar 2027 ab
Veröffentlicht am: 04.10.2026 um 13:01 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Mit dem Altersvorsorgereformgesetz, das der Bundestag am 27. März 2026 mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD verabschiedete, nimmt die staatlich geförderte private Altersvorsorge eine grundlegend neue Form an. Die Linksfraktion stimmte dagegen, AfD und Grüne enthielten sich. Zum 1. Januar 2027 löst das sogenannte Altersvorsorgedepot die Riester-Rente ab – ein Systemwechsel, der sowohl Förderstrukturen als auch Anlagephilosophie betrifft.
Mehr Förderung, einfacherer Einstieg
Kernstück der Reform ist eine deutlich großzügigere staatliche Förderung. Statt der bisherigen maximal 175 Euro Grundzulage pro Jahr sollen künftig bis zu 540 Euro möglich sein: 50 Cent je Euro auf die ersten 360 Euro Eigenbeitrag, danach 25 Cent je Euro bis zu weiteren 1.800 Euro Eigenbeitrag. Gleichzeitig steigt die Mindesteinzahlung von 60 auf 120 Euro im Jahr – bei dieser Summe winken 60 Euro Zulage.
Auch Familien profitieren von neuen Regeln: Die Kinderzulage von bis zu 300 Euro pro Kind und Jahr greift künftig bereits ab einer Monatsrate von 25 Euro statt bisher 100 Euro. Bei 25 Euro monatlicher Einzahlung verdoppelt der Staat den Betrag auf 50 Euro.
Wer vor dem 25. Geburtstag mit dem Sparen beginnt, erhält einen einmaligen Berufseinsteigerbonus von 200 Euro. Erstmals können zudem Selbstständige, Freiberufler und Gewerbetreibende die Förderung in Anspruch nehmen. Der Sonderausgabenabzug steigt von 2.100 auf 2.340 Euro im Jahr.
Die maximale Einzahlung in den Altersvorsorgevertrag liegt künftig bei 6.840 Euro pro Jahr, wobei die Fördergrenze für eigene Einzahlungen bei 1.800 Euro liegt. Für eine vierköpfige Familie mit zwei förderfähigen Bausparverträgen lassen sich laut Berechnungen Grund- und Kinderzulagen von bis zu 1.680 Euro jährlich erreichen.
Abschied von der Garantiepflicht
Ein zentraler struktureller Bruch mit dem Riester-System betrifft die Beitragsgarantie: Sie ist künftig nicht mehr zwingend vorgeschrieben. Sparer können zwischen Lösungen mit und ohne Garantie wählen. Damit rückt das neue System näher an börsengehandelte Fonds und ETFs heran, während klassische Lebensversicherungen im neuen Fördersystem keine Rolle mehr spielen.
Deren Garantiezinsen liegen teils unter einem Prozent, und die Kosten summieren sich über 30 Jahre Laufzeit auf 15 bis 20 Prozent der eingezahlten Beiträge. Bestehende Lebensversicherungsverträge bleiben zwar erhalten, ein Wechsel lohnt sich für viele Sparer jedoch nicht, da Versicherer Auszahlungsgebühren erheben.
Parallel dazu wird der Kostendeckel für Standarddepots von 1,5 Prozent auf 1,0 Prozent Effektivkosten pro Jahr gesenkt – ein Punkt, der die Rendite der Sparer unmittelbar beeinflusst.
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Auszahlung, Steuern und Wohnförderung
Die Auszahlung aus dem Altersvorsorgedepot ist frühestens ab dem 65. Lebensjahr vorgesehen, wobei bis zu 30 Prozent als Einmalbetrag entnommen werden können. Für Bezieher von Grundsicherung gilt ein Schutzbetrag von 100 Euro plus 30 Prozent des darüberliegenden Betrags, maximal 281,50 Euro.
Zudem gilt künftig eine einheitliche Mindestentnahme von 3.000 Euro. Steuerlich bleiben Kapitalerträge in der Ansparphase steuerfrei, während Auszahlungen nachgelagert besteuert werden.
Auch die sogenannte Eigenheimrente, besser bekannt als Wohn-Riester, bleibt gleichberechtigt gefördert. Bestehende Verträge behalten ihre Förderfähigkeit, ein Abschluss ist noch bis Ende 2026 möglich, ein späterer Wechsel ins neue System bleibt offen.
Die geförderten Mittel lassen sich künftig auch für energetische Sanierungen und altersgerechten Umbau nutzen. Ab dem 1. Januar 2028 wird zudem der Besteuerungszeitraum beim Wohnförderkonto von 20 auf 5 Jahre verkürzt, die bislang vorgesehene jährliche Erhöhung entfällt.
Was mit bestehenden Riester-Verträgen passiert
Wer bereits einen Riester-Vertrag besitzt, muss nicht handeln: Bestandsschutz gilt uneingeschränkt. Sparer können jedoch freiwillig in den neuen Förderrahmen wechseln oder ihre Verträge übertragen – dabei drohen allerdings der Verlust bisheriger Garantien und Vertragsvorteile.
Für Sparer, die kurz vor dem Ruhestand stehen, birgt das neue System spezifische Risiken. Wer etwa mit 55 Jahren einsteigt, hat bis zur Auszahlung mit 65 nur rund zehn Jahre Anlagezeit. Ein Depot ohne Garantie kann in dieser kurzen Frist deutlich im Minus stehen, während Gebühren die Rendite zusätzlich schmälern. Das eingezahlte Geld bleibt zudem bis zur Auszahlungsphase gebunden.
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Bekanntheit noch gering, Meinungen gehen auseinander
Eine YouGov-Umfrage im Auftrag von Commerzbank und Comdirect, durchgeführt zwischen dem 30. Juli und 3. August 2026 unter 1.517 Befragten, zeigt, dass gut ein Drittel der Bevölkerung vom Altersvorsorgedepot bislang nichts oder wenig gehört hat.
Von den 935 Befragten, die das Produkt kennen, fühlen sich 56 Prozent schlecht oder gar nicht informiert, 38 Prozent bezeichnen sich als unerfahren in der Wertpapieranlage. Dennoch gaben 16 Prozent an, sehr wahrscheinlich, und weitere 22 Prozent, eher wahrscheinlich 2027 ein gefördertes Depot eröffnen zu wollen.
Die Reaktionen aus der Finanzbranche fallen unterschiedlich aus. Commerzbank-Privatkundenchef Thomas Schaufler bezeichnete das Altersvorsorgedepot als Gamechanger. Demgegenüber warnte GDV-Hauptgeschäftsführer Jörg Asmussen vor dem Staat als Anbieter in diesem Marktsegment.
Erste Anbieter positionieren sich bereits: Die Deutsche Investitions- und Förderberatung AG nimmt unter der Marke Deutsche Förderrente seit Kurzem Vormerkungen entgegen, ein Vertragsabschluss ist allerdings erst ab dem gesetzlichen Start am 1. Januar 2027 und vorbehaltlich der Zertifizierung möglich.
Geplant sind Investmenttarife in den Varianten Standard und Premium, jeweils ohne Abschluss- und Vertriebskosten, mit Beratung ohne gesondertes Honorar. Das Standarddepot soll deutlich unter dem gesetzlichen Kostendeckel von 1,0 Prozent Effektivkosten liegen, das Premium-Angebot ohne Beitragsgarantie umfasst die Strategien Sicherheit, Ausgewogen und Wachstum.
Eine Variante mit 80-prozentiger Garantie soll voraussichtlich zum 1. Januar 2027 starten, eine Variante mit vollständiger Garantie voraussichtlich im Frühjahr 2027 – die genauen Kosten stehen noch nicht fest.
Einordnung in die größere Rentenreform
Das Altersvorsorgedepot steht nicht isoliert, sondern im Kontext einer umfassenderen Debatte um die Alterssicherung in Deutschland. Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche forderte, die Rentenreform bis Jahresende zu beschließen und drängte Arbeitsministerin Bärbel Bas zu einer zügigen Vorlage des entsprechenden Gesetzentwurfs.
Zugleich warnte Reiche davor, die Empfehlungen der Rentenkommission aufzuweichen. Innenminister Alexander Dobrindt kündigte an, dass Union und SPD offene Streitpunkte in den kommenden Tagen klären wollten – darunter die Frage der abschlagsfreien Rente nach 45 Beitragsjahren, bekannt als Rente mit 63.
