Altersvorsorgedepot, Millionen

Altersvorsorgedepot ab Januar: 47 Millionen erhalten bis 540 Euro Zuschuss

Veröffentlicht am: 15.09.2026 um 02:52 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Das Altersvorsorgedepot soll ab 2027 bis zu 540 Euro Grundzulage bieten. Anbieter werben mit unterschiedlichen Gebühren, während der Kostendeckel umstritten bleibt.

Altersvorsorgedepot 2027: Anbieter bringen sich mit Gebühren in Stellung
Ein minimalistisch gestaltetes, modernes Bankgebäude mit klaren Linien und hellem Tageslicht. Illustration mit AI erstellt.

Die staatlich geförderte private Altersvorsorge in Deutschland steht vor einer grundlegenden Neuausrichtung. Mit der geplanten Einführung des Altersvorsorgedepots (AVD) zum 1. Januar 2027 intensiviert sich der Wettbewerb zwischen Banken, Neobrokern und Versicherungsgesellschaften.

Während die Politik noch über die genaue Ausgestaltung gesetzlicher Kostendeckel debattiert, positionieren sich die ersten Anbieter bereits mit konkreten Depotmodellen und Konditionen.

Förderstruktur und Zielgruppen des neuen Modells

Das künftige Altersvorsorgedepot soll nach aktuellen Planungen rund 47 Millionen anspruchsberechtigten Bürgern offenstehen. Die staatliche Förderung ist dabei zweistufig aufgebaut: Für die ersten 1200 Euro Eigenbeitrag pro Jahr ist ein Zuschuss von 30 Cent je Euro vorgesehen, für weitere 600 Euro liegt die Förderung bei 20 Cent pro Euro.

In der Summe ergibt dies eine maximale jährliche Grundzulage von 540 Euro bei einer Einzahlung von 1800 Euro. Zusätzlich ist eine Kinderzulage von bis zu 300 Euro pro Kind vorgesehen.

Die Anlage kann wahlweise in Fonds, ETFs oder Staatsanleihen erfolgen, wobei der Abschluss digital möglich sein soll. Es sind drei Varianten geplant: ein Standarddepot, ein frei wählbares Depot sowie Garantieprodukte, die entweder 80 oder 100 Prozent der eingezahlten Beiträge absichern. Ab dem Startdatum am 1. Januar 2027 wird es zudem keine neuen Riester-Verträge mehr geben, während bestehende Verträge fortgeführt werden können.

Strategien und Gebührenstrukturen der Anbieter

Im Markt zeichnet sich eine deutliche Spreizung der Kostenstrukturen ab. Die Deka bietet für Sparkassenkunden ein Standardprodukt für 0,1 Prozent des Depotwerts pro Jahr an, was bei einem Guthaben von 1000 Euro einem Euro entspricht. Ein Individualprodukt mit bis zu drei Fonds wird hingegen mit 1,0 bis 1,5 Prozent pro Jahr veranschlagt.

Neobroker wie Scalable Capital setzen auf ein Modell mit kostenlosem Depot und Fondskosten von bis zu 0,15 Prozent, wobei diese im ersten Jahr vollständig entfallen können. Seit dem 1. September 2026 erhebt der Anbieter eine Gebühr von 1,99 Euro für Orders über gettex oder Xetra.

Smartbroker bietet ebenfalls ein kostenloses Depot an, bei dem ETF-Produktkosten für drei Jahre erstattet werden können. Eine Verlängerung dieser Erstattung ist laut Anbieterangaben an eine Mindestanzahl von 15 Transaktionen im dritten Jahr geknüpft.

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Der Wettbewerb um das neue Altersvorsorgedepot hat begonnen: Die Deka verlangt für Sparkassenkunden 0,1 Prozent des Depotwerts pro Jahr, Neobroker locken mit kostenlosem Depot und Fondskosten bis 0,15 Prozent. Wer die Konditionen vor dem Start am 1. Januar 2027 vergleicht, vermeidet, dass die Förderung durch Gebühren aufgezehrt wird. Kostenlosen Anbieter- und Gebührenvergleich anfordern

Fidelity hat ein Angebot für Selbstentscheider veröffentlicht, das bei 0,35 Prozent pro Jahr liegt, während eine Berater-Variante mit 0,75 Prozent sowie einer jährlichen Depotgebühr von 12 Euro kalkuliert wird. Berichten zufolge plant auch die Deutsche Telekom ein internes Modell für Mitarbeiter unter der Bezeichnung Magenta Finance, das mit Kosten von 0,06 Prozent zuzüglich Fondskosten kalkuliert sein soll.

Politische Debatte um den Kostendeckel

Ein zentraler Streitpunkt bleibt die gesetzliche Begrenzung der Verwaltungskosten. Ein aktueller Gesetzentwurf sieht eine Obergrenze von 1,5 Prozent für Standardprodukte vor, während der Bundesrat und Verbraucherschutzverbände eine niedrigere Deckelung auf 1 Prozent fordern.

Im Vorfeld einer Bundestagsanhörung signalisierte Finanzminister Klingbeil Kompromissbereitschaft hinsichtlich der Höhe des Deckels. Verbraucherschützer warnen zudem davor, dass Anbieter das neue Depot für das Cross-Selling teurerer Zusatzprodukte nutzen könnten.

Spezielle Vorsorgekonzepte und rechtliche Rahmenbedingungen

Ein neues Element der Reform ist die sogenannte Frühstartrente, die zum 1. Januar 2027 startet und rückwirkend bis zum Geburtsjahrgang 2020 greift. Hierbei zahlt der Staat für Kinder zwischen dem 6. und 18. Lebensjahr monatlich 10 Euro in ein Altersvorsorgedepot ein.

Bei einer angenommenen Rendite von 7 Prozent pro Jahr könnte ein solches Depot bei Renteneintritt mit 65 Jahren einen Wert von etwa 53.000 Euro erreichen, selbst ohne zusätzliche private Zuzahlungen.

Parallel zur Einführung der neuen Depots formiert sich Widerstand in der Vermittlerbranche gegen Pläne der Finanzaufsicht Bafin. Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) lehnt Überlegungen ab, die fünfjährige Stornohaftung in der Lebensversicherung aufgrund der neuen Wechselmöglichkeiten zu verlängern. BVK-Präsident Michael H. Heinz bezeichnete dies als falsches Signal für mittelständische Vermittlerbetriebe.

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Ein zentraler Streitpunkt bleibt offen: Der Gesetzentwurf sieht eine Kostengrenze von 1,5 Prozent für Standardprodukte vor, Bundesrat und Verbraucherschützer fordern 1 Prozent. Verbraucherschützer warnen zudem vor Cross-Selling teurerer Zusatzprodukte. Wer die Förderung von bis zu 540 Euro jährlich vollständig nutzen will, sollte die Regeln kennen, bevor die ersten Verträge im Januar 2027 starten. Leitfaden zu Kostendeckel und Förderregeln sichern

Gleichzeitig stärken aktuelle Urteile die Position von Bestandskunden in bisherigen Vorsorgemodellen. Das Oberlandesgericht Köln entschied gegen die Zurich Deutscher Herold, wonach Rentenfaktoren in fondsgebundenen Riester-Verträgen nicht einseitig gekürzt werden dürfen (Az. 20 UKI 2/24).

Dieses Urteil ist noch nicht rechtskräftig, folgt jedoch einer Tendenz der Rechtsprechung, die bereits Ende 2025 ähnliche Klauseln bei anderen Marktteilnehmern für unzulässig erklärt hatte.

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