Altersvorsorgedepot ab 2027: Neue Förderung für Späteinsteiger über 55
Veröffentlicht am: 31.08.2026 um 10:40 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Mit dem geplanten Altersvorsorgedepot steht ab 2027 eine grundlegende Neuerung in der staatlich geförderten privaten Altersvorsorge bevor. Anders als bei bisherigen Riester-Verträgen entfällt die Beitragsgarantie vollständig.
Stattdessen wird eine Obergrenze für die Effektivkosten von maximal 1 Prozent vorgeschrieben. Bestehende Riester-Verträge können zwar weitergeführt werden, ein Wechsel in die neue Förderung ist jedoch unwiderruflich – wer wechselt, kann nicht zurück.
Zulagen und Förderstruktur
Beim Altersvorsorgedepot ist eine Grundzulage von bis zu 540 Euro pro Jahr vorgesehen, hinzu kommt eine Kinderzulage von bis zu 300 Euro. Eine Übertragung bestehender Ansprüche in das neue Produkt ist möglich, dabei können jedoch Garantien verloren gehen, die in älteren Verträgen enthalten waren.
Für Sparer, die eine Absicherung nicht vollständig aufgeben möchten, bleibt laut Berichten von finanzen.net eine Günstigerprüfung möglich, zudem stehen alternativ Garantieprodukte mit 80 oder 100 Prozent Beitragserhalt zur Verfügung.
Besonders für Späteinsteiger über 55 Jahre ergibt sich eine vergleichsweise hohe Förderquote. Eine Beispielrechnung von finanzen.net zeigt: Bei einem monatlichen Beitrag von 150 Euro über zehn Jahre und einer Rendite von 6 Prozent ergibt sich ein Depotwert von rund 32.600 Euro inklusive Zulagen – gegenüber rund 24.700 Euro ohne Zulagenförderung.
Der Vergleich zur Riester-Rente
Der Systemwechsel wird auch dadurch motiviert, dass die Riester-Rente in der Rückschau als wenig renditestark gilt. Laut Berechnungen von finanzen.net haben Riester-Sparer, die seit 2002 monatlich 100 Euro als Single eingezahlt haben, gegenüber einem vergleichbaren Altersvorsorgedepot auf Basis eines MSCI-World-ETF einen Nachteil von rund 43.000 Euro angesammelt. Konkret stehen einem Riester-Depotwert von 46.845 Euro einem Altersvorsorgedepot-Wert von 89.732 Euro gegenüber.
Auch jüngere Jahrgänge sind demnach betroffen: Für die Generation, die 2010 in einen Riester-Vertrag eingestiegen ist, wird ein Schaden von 12.986 Euro ausgewiesen, für die Generation 2015 immerhin noch 5.790 Euro.
Das geplante Altersvorsorgedepot ab 2026 bietet Ü55-Sparern eine hohe Förderquote – doch der Wechsel ist unwiderruflich. Unser Leitfaden zeigt, wie Sie Zulagen optimal nutzen und welche Risiken beim Übertragen alter Verträge drohen. Jetzt kostenlosen Leitfaden anfordern
Als Gründe nennt finanzen.net laufende Kosten von 1,5 bis 2,5 Prozent pro Jahr, die durch die Garantiepflicht bedingte geringere Aktienquote sowie den dadurch gebremsten Zinseszinseffekt. Mit dem Altersvorsorgedepot soll ab 2027 stattdessen eine Grundzulage von 390 Euro greifen.
Frühstartrente als zusätzlicher Baustein
Ergänzend zum Altersvorsorgedepot ist ab 2027 eine sogenannte Frühstartrente vorgesehen, wie mainpost.de berichtete. Dabei zahlt der Staat monatlich 10 Euro für Kinder zwischen 6 und 18 Jahren in ein entsprechendes Vorsorgekonto ein.
Ohne zusätzliche eigene Einzahlungen ergibt sich laut dieser Rechnung mit 18 Jahren ein Depotwert von rund 2.200 Euro, der bis zum Alter von 65 Jahren auf rund 53.000 Euro anwachsen könnte.
Wird zusätzlich monatlich mit 10 Euro eigenkapitalseitig zugezahlt, steigt der Endwert auf etwa 107.000 Euro – ein Unterschied von rund 54.000 Euro. Möglich sind laut mainpost.de jährliche Zuzahlungen von bis zu 6.840 Euro, die bis zur Auszahlung steuerfrei bleiben.
Was Sparer beachten sollten
Riester-Rente enttäuscht seit Jahren – das Altersvorsorgedepot soll ab 2026 bessere Renditen ermöglichen. Doch ohne Garantie und mit unwiderruflichem Wechsel brauchen Sie eine fundierte Entscheidungsgrundlage. Unser Vergleichsrechner zeigt, ob sich der Umstieg für Sie lohnt. Vergleichsrechner jetzt sichern
Die Neuregelung stellt Sparer vor eine grundsätzliche Entscheidung: mehr Renditechancen durch den Wegfall der Garantie versus Sicherheit durch bestehende Riester-Konstruktionen oder alternative Garantieprodukte.
Da ein Wechsel in das Altersvorsorgedepot unwiderruflich ist, dürfte insbesondere die individuelle Risikobereitschaft und der bisherige Vertragsstand über die Sinnhaftigkeit eines Wechsels entscheiden. Wer bereits einen laufenden Riester-Vertrag besitzt, kann diesen zunächst unverändert weiterführen und muss keine kurzfristige Entscheidung treffen.
