Altersvorsorge, Teilzeit

Altersvorsorge: Teilzeit kann die spätere Rente um bis zu 100'000 Franken schmälern

Veröffentlicht am: 07.10.2026 um 01:09 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Geteilte Arbeitsverhältnisse können die Pensionskassenabsicherung mindern; bei der NAV-Vergütung bleiben zentrale Fragen offen.

Teilzeit und Altersvorsorgedepot: Rentenlücken und NAV-Vergütung
Eine Sanduhr auf einem leeren Holztisch in einem sonnendurchfluteten Raum als Symbol für langfristige Vorsorge. Illustration mit AI erstellt.

Die Gestaltung der privaten und beruflichen Altersvorsorge steht vor grundlegenden Herausforderungen. Wie Branchenberichte vom 6. Oktober 2026 darlegen, diskutieren Fachleute und Verbände gegenwärtig intensiv über zwei zentrale Themenkomplexe: die spürbaren finanziellen Konsequenzen von Teilzeitbeschäftigung für spätere Rentenansprüche sowie neue Vergütungsmodelle im Rahmen des geplanten Altersvorsorgedepots. Insbesondere die sogenannte NAV-basierte Vergütung rückt dabei in den Fokus.

Erhebliche Vorsorgelücken durch Teilzeitstellen

Die Auswirkungen reduzierter Arbeitspensen auf das Alterseinkommen erweisen sich in der Praxis oft als gravierend. Ein Experte für Vermögens- und Vorsorgeplanung weist darauf hin, dass zwei Teilzeitjobs in der Regel doppelt so schlimme Folgen haben wie eine reguläre Beschäftigung.

Wer bei einem Gesamtpensum von 100 Prozent zwei getrennte Arbeitsverhältnisse ausübt, verliert demnach zwei Mal rund 26'000 Franken, die in der Pensionskasse nicht versichert werden.

Verstärkt wird diese Problematik durch die Eintrittsschwelle in die Pensionskasse, die mit Stand 2026 bei 22'680 Franken liegt. Wer mit zwei Arbeitsstellen jeweils unter diesem Betrag bleibt, ist bei überhaupt keiner Pensionskasse versichert.

Auch eine bloße Reduzierung der Arbeitszeit schmälert die Absicherung deutlich: Bei einem Schweizer Medianeinkommen von etwas über 87'000 Franken sind bei einer 100-Prozent-Anstellung 61'000 Franken versichert, während bei einem Pensum von 80 Prozent lediglich noch 44'000 Franken versichert sind.

Da die Arbeitgeberbeiträge auf den versicherten Lohn mindestens 50 Prozent betragen, summiert sich der Verlust im Laufe der Erwerbsbiografie. Die Lücke bis zur Pensionierung beziffern Vorsorgeexperten je nach Einzelfall auf mehrere Zehntausend bis zu 100'000 Franken.

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Zwei Teilzeitstellen statt einer Vollzeitstelle: Genau dort entsteht die Lücke, die sich später kaum noch schließen lässt. Wer bei einem Gesamtpensum von 100 Prozent zwei getrennte Arbeitsverhältnisse ausübt, verliert zweimal rund 26'000 Franken, die nicht in der Pensionskasse versichert werden — und bleibt mit zwei Stellen unter der Eintrittsschwelle von 22'680 Franken sogar ganz ohne Pensionskasse. Kostenlosen Leitfaden zur Vorsorgelücke anfordern

Als Richtlinie gelte, dass 80 Prozent der laufenden Fixkosten durch garantierte Renten aus der ersten und zweiten Säule abgedeckt sein sollten. Eine entsprechende Vorsorgeberatung wird ab einem Alter von 45 Jahren empfohlen; mit 60 Jahren sei es hingegen zu spät, um die entstandenen Lücken noch auszugleichen.

Diskussion über Vergütungsstrukturen beim Altersvorsorgedepot

Parallel zu den Fragen der Rentenhöhe beschäftigt die Finanzbranche die Ausgestaltung künftiger Vertriebs- und Betreuungsmodelle. Im Zusammenhang mit dem geplanten Altersvorsorgedepot dürften sich am Markt unterschiedliche Modelle etablieren, darunter die Vergütung auf Basis des Net Asset Value (NAV), also des Werts des beim Kunden vorhandenen Anlagevermögens. Laut Branchenbeobachtern sind in diesem Bereich viele Fragen noch offen.

Die Einschätzungen der Marktteilnehmer gehen dabei teilweise auseinander. Norman Wirth vom Vorstand des Bundesverbands Finanzdienstleistung AfW erklärte, laufende Vergütungsmodelle könnten grundsätzlich zur langfristigen Kundenbetreuung passen, eine belastbare Prognose zur NAV-Vergütung sei gegenwärtig jedoch noch verfrüht.

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Ab 45 Jahren empfehlen Vorsorgeexperten eine Standortbestimmung — mit 60 ist es für den Ausgleich entstandener Lücken zu spät. Wer heute prüft, ob 80 Prozent der laufenden Fixkosten durch garantierte Renten aus erster und zweiter Säule gedeckt sind, kann noch gegensteuern. Der kostenlose Leitfaden zeigt Ihnen, wie Sie diese Prüfung Schritt für Schritt durchführen. Vorsorge-Check jetzt starten

Michael Bastian von Allianz Leben erwartet ebenfalls das Entstehen unterschiedlicher Kosten- und Vergütungsmodelle. Der NAV-Vergütung seien jedoch Grenzen gesetzt; zudem stehe die Altersvorsorge-Kosten-Informationsverordnung (AltvKInfV) derzeit noch aus.

Demgegenüber rechnet Dr. Aron Veress, CEO von Liechtenstein Life, mit einer rascheren Transformation: Der Markt dürfte sich schneller in Richtung einer NAV-Vergütung bewegen, während klassische Abschlussprovisionen absehbar immer schwerer durchsetzbar sein werden.

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