Altersvorsorge: Neues Depot ab Januar 2027 mit bis zu 540 Euro Förderung
Veröffentlicht: 10.07.2026 um 21:56 Uhr, Redaktion boerse-global.de
Die private Altersvorsorge steht vor einem Umbruch, während Gerichte die Spielregeln für Vermögensübertragungen neu justieren. Wer nicht rechtzeitig handelt, verschenkt Geld.
Neues Altersvorsorgedepot: Riester-Nachfolger kommt 2027
Die Riester-Rente bekommt einen Nachfolger. Ab Januar 2027 soll das Altersvorsorgedepot die private Kapitalbildung ankurbeln. Der Staat fördert Einzahlungen mit bis zu 540 Euro jährlich – vorausgesetzt, der Sparer legt 1.800 Euro Eigenbeitrag drauf.
Für Gutverdiener lohnen sich die Steuervorteile besonders. Bei 42 Prozent Grenzsteuersatz winkt eine Erstattung von rund 443 Euro. Spitzenverdiener mit 50 Prozent Steuersatz kommen auf 630 Euro.
Das Modell erlaubt zudem ungeförderte Zusatzeinzahlungen von bis zu 11.880 Euro pro Jahr über zwei separate Verträge. Bei einer angenommenen Rendite von 6,5 Prozent nach Kosten könnten Sparer über 30 Jahre Kapital von über 1,3 Millionen Euro anhäufen.
Die Besteuerung folgt dem Prinzip der nachgelagerten Besteuerung für geförderte Anteile. Für ungeförderte Teile kommt unter bestimmten Voraussetzungen das Halbeinkünfteverfahren zum Zug.
Doch es droht Verzug. Eine noch ausstehende Verordnung der Bundesregierung und notwendige Ausschreibungsverfahren könnten den Start auf das Jahr 2027 verschieben. Ein Kostendeckel von einem Prozent pro Jahr soll die Rendite der Standarddepots sichern.
Gesetzliche Rente: Erhöhung und langfristige Reformen
Seit dem 1. Juli 2026 gibt es 4,24 Prozent mehr Rente. Der aktuelle Rentenwert stieg auf 42,52 Euro, das Rentenniveau bleibt bei 48 Prozent stabil.
Die Rentenkommission empfiehlt weitergehende Schritte. Ab 2031 soll der Nachhaltigkeitsfaktor wieder greifen, der Alpha-Faktor von 0,25 auf 0,33 steigen. Eine verpflichtende Kapitalrente, finanziert durch einen Staatsfonds, könnte die gesetzliche Säule ergänzen. Dafür wären bis zu zwei Prozent des Bruttolohns vorgesehen.
Ziel: Das Rentenniveau für Neurentner langfristig bei etwa 50 Prozent stabilisieren. Ab 2032 ist ein späterer Rentenbeginn geplant. Auch Selbstständige und politische Amtsträger sollen ins System eingebunden werden.
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Erbschaftsteuer: Gerichte erhöhen den Druck
Wer Vermögen übertragen will, muss sich beeilen. Ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 17. Dezember 2014 forderte bereits Anpassungen bei den Verschonungsregeln für Betriebsvermögen. Das Erbschaftsteueranpassungsgesetz 2016 hielt die Verschonungsabschläge von 85 oder 100 Prozent grundsätzlich bei – erhöhte aber die Hürden für Erwerbe über 26 Millionen Euro.
Der Bundesfinanzhof bestätigte am 20. November 2025 die Zulässigkeit rückwirkender Regelungen. Ein weiteres Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht (1 BvR 804/22) prüft die Verfassungsmäßigkeit der aktuellen Normen erneut.
Juristen raten, Freibeträge nach § 16 ErbStG konsequent alle zehn Jahre auszuschöpfen. Bei Immobilien bieten sich Vollschenkungen unter Vorbehalt von Nießbrauch oder Wohnrechten an. Bei Unternehmensbeteiligungen sind die Lohnsummenfristen und die Verwaltungsvermögensquote kritisch – sonst droht der Verlust steuerlicher Begünstigungen.
BGH-Urteil: Mehr Schutz für Vertragserben
Ein aktuelles Urteil des Bundesgerichtshofs aus dem Jahr 2026 stärkt die Rechte von Vertragserben. Ein bloßer Rücktrittsvorbehalt im Erbvertrag verhindert nicht den Herausgabeanspruch nach § 2287 BGB, wenn der Erblasser Schenkungen in Benachteiligungsabsicht tätigte. Voraussetzung: Der Erblasser hat den Rücktritt nicht formell erklärt.
Komplex bleibt die Gestaltung von Pflichtteilsansprüchen bei Unternehmensbeteiligungen. Der Pflichtteil ist ein reiner Geldanspruch in Höhe der Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Die Bewertung zum Verkehrswert kann Unternehmen in Liquiditätsprobleme stürzen.
Das Abschmelzmodell bei Schenkungen innerhalb der Zehnjahresfrist vor dem Erbfall gilt auch hier. Experten empfehlen eine frühzeitige Koordination von Gesellschaftsverträgen und testamentarischen Verfügungen.
Die Stimmung in der Bevölkerung: Angst vor Altersarmut
Gesetzliche Rente allein reicht nicht: 62 % der Menschen sorgen sich um ihre Altersvorsorge. Mit dem neuen Altersvorsorgedepot können Sie bis zu 1,3 Mio. Euro Kapital aufbauen. Unser Leitfaden erklärt die Förderung, Steuervorteile und die besten Strategien. Leitfaden jetzt kostenlos sichern
Studien aus dem Juli 2026 zeigen: 62 Prozent der Menschen sorgen sich um ihre finanzielle Situation im Alter. 53 Prozent haben konkret Angst vor Altersarmut. Frauen sind mit 69 Prozent überdurchschnittlich betroffen.
Im Durchschnitt wenden Bürger derzeit 288 Euro monatlich für die private Vorsorge auf. Wertpapiere wie Aktien und ETFs gewinnen mit einem Anteil von 29 Prozent zunehmend an Bedeutung.
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