Altersvorsorge ab 2027: Depot bringt Gutverdiener bis 630 Euro Vorteil
Veröffentlicht am: 07.08.2026 um 09:30 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Der Bundesrat hat die Reform der privaten Altersvorsorge gebilligt. Ab dem 1. Januar 2027 ersetzt das Altersvorsorgedepot die Riester-Rente für alle Neuverträge. Bestehende Riester-Verträge lassen sich weiterführen oder in das neue Modell überführen. Besonders für Gutverdiener eröffnet das Depot neue Wege zur Steueroptimierung und zum renditeorientierten Vermögensaufbau.
So funktioniert die staatliche Förderung
Das neue Modell kombiniert direkte Zulagen mit steuerlichen Abzugsmöglichkeiten. Die Grundzulage ist gestaffelt: Für die ersten 360 Euro Eigenbeitrag jährlich gibt es 50 Cent Zuschuss pro investiertem Euro. Bei Beträgen zwischen 361 und 1.800 Euro sinkt die Förderung auf 25 Cent pro Euro. Wer 1.800 Euro einzahlt, erhält damit maximal 540 Euro vom Staat – vorausgesetzt, die Mindesteinzahlung von 120 Euro pro Jahr wird erreicht.
Für Gutverdiener lohnt sich zusätzlich der Sonderausgabenabzug. Wer einen Grenzsteuersatz von 42 Prozent hat – ab etwa 70.000 Euro Jahreseinkommen –, kann mit einer Erstattung von rund 443 Euro rechnen. Bei 50 Prozent Grenzsteuersatz steigt der Vorteil auf etwa 630 Euro. Möglich sind zwei Depots mit einem geförderten Höchstbetrag von jeweils 6.840 Euro. Ungeförderte Einzahlungen sind bis zu 11.880 Euro pro Jahr erlaubt.
Schluss mit teuren Garantien
Ein zentraler Unterschied zur Riester-Rente: Das Altersvorsorgedepot verzichtet weitgehend auf verpflichtende Beitragsgarantien. Klassische Riester-Produkte fraßen oft hohe Absicherungskosten in die Rendite. Das neue Format erlaubt stattdessen Investitionen in Aktienfonds und ETFs. Die Fondsindustrie reagiert bereits: Die DWS Group verzeichnete im ersten Halbjahr 2026 Zuwächse beim verwalteten Vermögen auf 1.190 Milliarden Euro.
Branchenanalysen von S&P Global prognosticieren zusätzliche jährliche Nettozuflüsse zwischen 26 und 56 Milliarden Euro in den ersten zwei Jahren. DWS-CEO Hoops rechnet branchenweit mit 34 Milliarden Euro jährlich durch das neue Vorsorgemodell. Die Hoffnung: mehr Rendite durch den Zugang zu Kapitalmärkten – und damit eine effektivere Schließung der Rentenlücke.
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Das gilt in der Auszahlungsphase
Das Depot folgt dem Prinzip der nachgelagerten Besteuerung. Einzahlungen und Zulagen bleiben in der Ansparphase steuerfrei, Auszahlungen werden später versteuert. Dabei unterscheidet der Gesetzgeber:
- Geförderter Teil: Auszahlungen aus staatlich bezuschussten Beiträgen unterliegen der vollen Einkommensteuer.
- Ungeförderter Teil: Bei mindestens 12 Jahren Haltedauer und Auszahlung nach dem 62. Lebensjahr greift das Halbeinkünfteverfahren. Sonst kommt die Abgeltungsteuer zur Anwendung.
- Auszahlungspläne: Bei Entnahmeplänen kalkulieren Schätzungen mit etwa 18 Prozent Belastung ab 65 Jahren oder 17 Prozent ab 67 Jahren.
Der Trend zur stärkeren Besteuerung von Alterseinkünften zeigt sich in den Daten für 2025: Von 423 Milliarden Euro ausgezahlten Renten waren bereits 304 Milliarden Euro steuerpflichtig – das sind 72 Prozent. Seit 2015 ist der durchschnittliche Besteuerungsanteil um mehr als 16 Prozentpunkte gestiegen.
Frühstartrente: 10 Euro pro Monat vom Staat
Zusätzlich führt die Reform ab 2027 die Frühstartrente ein. Für berechtigte Kinder zahlt der Staat bis zum 18. Geburtstag monatlich 10 Euro in ein Depot ein. Eltern können diesen Betrag eigenständig aufstocken, um den Zinseszinseffekt über die lange Laufzeit zu nutzen.
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Doch die Zurückhaltung ist spürbar: Jeder vierte befragte Elternteil will den Zuschuss laut einer Umfrage der MLP School of Financial Education und YouGov (April 2026) nicht aus eigener Tasche ergänzen. Fachleute warnen: Die staatlichen 10 Euro allein reichen kaum für eine substanzielle Altersvorsorge. Entscheidend bleiben private Ergänzungen und die Wahl renditestarker Anlageformen.
Erstmals erhalten auch Selbstständige und Mitglieder von Versorgungswerken umfassenden Zugang zu den geförderten Strukturen.
