Altersvorsorge 2027: 16 Millionen Riester-Sparer sollten jetzt handeln
Veröffentlicht am: 23.08.2026 um 19:31 Uhr | Redaktion boerse-global.de
In der deutschen Rentenlandschaft zeichnet sich für das Jahr 2027 eine signifikante Veränderung ab. Mit der Einführung des sogenannten Altersvorsorgedepots (AVD) steht eine grundlegende Reform der staatlich geförderten privaten Vorsorge bevor.
Für die Inhaber der rund 16 Millionen bestehenden Riester-Verträge ergeben sich dadurch neue Optionen für die Kapitalanlage und die staatliche Förderung. Experten empfehlen bereits in der aktuellen Phase, die notwendigen Vorbereitungen für einen Systemwechsel zu prüfen, um von den veränderten Konditionen zu profitieren.
Strukturwandel bei Kosten und Gebühren
Ein wesentlicher Treiber für die geplante Reform sind die Kostenstrukturen herkömmlicher Riester-Verträge. Diese belasten das Vorsorgevermögen der Sparer derzeit oft mit jährlichen Gebühren zwischen 1,5 und 2,5 Prozent.
Im Gegensatz dazu setzen neue Depotmodelle auf eine deutliche Reduzierung der Belastungen. So bietet beispielsweise der Anbieter finanzen.net ZERO ein Modell mit 0 Euro Ordergebühren an, welches von der Stiftung Warentest in einer Untersuchung im Dezember 2025 als Kostensieger ausgezeichnet wurde.
Ab dem 1. Januar 2027 soll es möglich sein, bestehendes Riester-Guthaben in die neuen Altersvorsorgedepots zu übertragen. Ein entscheidender Vorteil dieser Migration liegt darin, dass bereits erhaltene Zulagen beim Wechsel erhalten bleiben. Sofern ein Vertrag bereits seit mindestens fünf Jahren besteht, ist die Übertragung zudem kostenlos möglich.
Paradigmenwechsel in der staatlichen Förderung
Mit dem Start des Altersvorsorgedepots zum Jahresbeginn 2027 ändert sich auch die Systematik der staatlichen Unterstützung. Während das bisherige Riester-Modell eine feste Grundzulage von 175 Euro vorsah, orientiert sich die neue Förderung prozentual am Eigenbeitrag. Sparer sollen künftig eine Zulage von 50 Cent für jeden eingezahlten Euro erhalten.
Wer seinen Riester-Vertrag 2027 ins neue Altersvorsorgedepot übertragen möchte, sollte jetzt die Weichen stellen – damit Zulagen erhalten bleiben und Gebühren sinken. Dieser Leitfaden zeigt in 3 Schritten, wie der Umzug gelingt. Jetzt kostenlosen Wechsel-Leitfaden anfordern
Die maximale Förderung ist dabei auf einen Eigenbeitrag von 1.800 Euro begrenzt. Diese Einzahlungen können zudem steuerlich geltend gemacht werden. Analysen zeigen, dass sich das neue Modell aufgrund der Förderstruktur auch für Personen über 50 Jahre lohnen kann, da die staatlichen Zuschüsse unmittelbar die Renditebasis erhöhen.
Logistik und Zeitplan des Depotwechsels
Fachleute raten dazu, nicht bis zum offiziellen Starttermin im Januar 2027 zu warten, sondern frühzeitig ein entsprechendes Depot zu eröffnen. Dies biete die Möglichkeit, sich mit der ETF-Auswahl vertraut zu machen, Sparpläne zu testen und bereits frühzeitig vom Zinseszins-Effekt zu profitieren. Zudem könne durch eine vorzeitige Eröffnung potenziellen Engpässen bei den Anbietern zum Jahreswechsel vorgebeugt werden.
Der eigentliche Übertragungsprozess des Kapitals von einem alten Riester-Vertrag in das neue Depot nimmt nach derzeitigen Schätzungen etwa vier bis sechs Wochen in Anspruch. Wer das Depot vorzeitig kündigen möchte, muss eine Frist von drei Monaten beachten. In diesem Fall werden jedoch die staatlichen Zulagen vom Guthaben abgezogen. Für bestehende Verträge wird zudem ein Bestandsschutz als wahrscheinlich eingestuft.
Steuerliche Aspekte und Auszahlungsmodalitäten
Ein wichtiger Unterschied zwischen dem Altersvorsorgedepot und einem herkömmlichen ETF-Depot liegt in der steuerlichen Behandlung der Auszahlungsphase. Während bei einem privaten ETF-Depot lediglich die Kursgewinne mit einem effektiven Steuersatz von rund 18,5 Prozent belegt werden, unterliegen Auszahlungen aus dem staatlich geförderten Altersvorsorgedepot der vollen Einkommensteuer.
Riester-Sparer zahlen oft 1,5 bis 2,5 Prozent Gebühren pro Jahr – das neue Depotmodell kommt mit 0 Euro Ordergebühren aus. Wer den Wechsel plant, sollte die Kostenfrage früh klären. Dieser Ratgeber liefert den Vergleich und die Steuer-Tipps für die Auszahlung. Kostenvergleich jetzt sichern
Für Sparer mit geringen Rentenerwartungen existiert zudem die sogenannte Kleinbetragsrentenregelung. Nach dem Stand von 2026 ist eine einmalige Abfindung des Kapitals möglich, wenn die errechnete monatliche Rente einen Betrag von 59,33 Euro nicht überschreitet.
Auch diese Einmalauszahlung muss jedoch voll versteuert werden. Angesichts dieser komplexen Rahmenbedingungen wird Anlegern geraten, die individuelle Rentenplanung frühzeitig an die neuen gesetzlichen Möglichkeiten anzupassen.
