Akkus, Wearables

Akkus in Wearables: EU lockert Austausch-Pflicht für Apple Watch

Veröffentlicht: 15.07.2026 um 18:35 Uhr, Redaktion boerse-global.de

Die EU-Kommission befreit Wearables wie Smartwatches von der Pflicht zu wechselbaren Akkus. Hersteller müssen aber Reparaturen durch Fachbetriebe sicherstellen.

EU lockert Akku-Regeln: Apple Watch & Co. ausgenommen
Nahaufnahme einer Apple Watch Series 9 auf einer Ladestation, Bildschirm zeigt Batteriesymbol, symbolisiert EU-Reparaturvorschriften. Illustration mit AI erstellt übermittelt durch boerse-global.de

Ab sofort sind Wearables wie die Apple Watch, AirPods und Fitbit-Geräte von der Pflicht befreit, dass Nutzer die Batterien selbst wechseln können müssen. Der Schritt betrifft Millionen von Geräten in Europa.

Sechs neue Ausnahmekategorien beschlossen

Die Kommission verabschiedete am Dienstag einen delegierten Rechtsakt, der die Anforderungen für sechs Produktgruppen neu regelt. Neben Smartwatches, Fitness-Trackern und Smart Glasses – darunter explizit die Meta Smart Glasses – fallen künftig auch wiederaufladbare Elektrospielzeuge, drahtlose Lebensmittel-Thermometer, medizinische Infusionssysteme, ATEX-Geräte für explosionsgefährdete Umgebungen sowie Telematikmodule in Land- und Baumaschinen unter die Ausnahmeregelung.

Die Begründung der Kommission: Die kompakte und versiegelte Bauweise dieser Geräte mache einen benutzerfreundlichen Akkuwechsel technisch unmöglich oder gefährde die Sicherheit. Besonders wasserdichte Gehäuse und miniaturisierte Elektronik ließen sich nicht mit herausnehmbaren Batterien vereinbaren.

Hersteller müssen Reparatur durch Profis ermöglichen

Die Ausnahme bedeutet jedoch keinen Freibrief für Wegwerf-Elektronik. Die Hersteller bleiben verpflichtet, die Akkus durch unabhängige Fachbetriebe austauschen zu lassen. Zudem müssen Ersatzbatterien für mindestens fünf Jahre zu einem „angemessenen Preis" verfügbar sein.

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Das Ziel: Die Lebensdauer der Geräte verlängern, ohne die Designvorteile moderner Wearables zu opfern. Ein schmaler Grat zwischen Verbraucherschutz und Umweltschutz – den die EU nun mit konkreten Regeln beschreitet.

Kein Lobby-Einfluss, betont die Kommission

Der Entscheidung ging eine öffentliche Konsultation voraus. Auf Kritik, der Rechtsakt sei unter dem Druck US-amerikanischer Tech-Konzerne wie Apple zustande gekommen, reagierte die Kommission deutlich: Man habe die Entscheidung unabhängig und auf Basis technischer Gutachten getroffen.

Nächste Schritte: Parlament und Rat prüfen

Der delegierte Rechtsakt liegt nun dem Europäischen Parlament und dem Rat der EU zur Prüfung vor. Erheben beide Institutionen innerhalb der Frist keinen Einspruch, tritt die Verordnung 20 Tage nach Veröffentlichung im Amtsblatt der EU in Kraft.

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Für Hersteller bedeutet das Planungssicherheit: Wer in den betroffenen Kategorien produziert, kann die bestehenden Bauweisen beibehalten – muss aber in die professionelle Reparierbarkeit investieren. Ein Kompromiss, der die Realität kompakter Elektronik anerkennt, ohne die Nachhaltigkeitsziele aus den Augen zu verlieren.

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