AirPods Max: Gericht weist Sammelklage wegen Feuchtigkeitsstau ab
Veröffentlicht: 09.07.2026 um 13:14 Uhr, Redaktion boerse-global.de
Ein Bundesgericht in New York hat die Sammelklage gegen Apple wegen angeblicher Konstruktionsmängel bei den AirPods Max drastisch eingeschränkt. Richterin Orelia E. Merchant wies am 7. Juli 2026 die meisten Klagepunkte ab – darunter alle Forderungen nach New Yorker Recht.
Feuchtigkeitsstau in den Ohrmuscheln
Im Zentrum des Rechtsstreits steht ein Problem, das Nutzer seit dem Marktstart der Premium-Kopfhörer immer wieder dokumentieren: Kondenswasserbildung in den Ohrmuscheln. Die Kläger argumentierten, ein Konstruktionsfehler führe zu Feuchtigkeitsansammlungen bei längerem Tragen oder in bestimmten Umgebungen.
Doch Richterin Merchant folgte dieser Argumentation nur teilweise. Sie stellte klar, dass die Gewährleistungsstandards des Bundesstaates New York lediglich ein Mindestmaß an Qualität verlangen – nicht Perfektion. Apples Anwälte hatten stets betont, dass die Kopfhörer diesen Anforderungen genügen.
Kläger aus New York aus dem Verfahren ausgeschlossen
Die Entscheidung hat unmittelbare Konsequenzen: Der New Yorker Kläger Arthur Apicella ist aus dem Verfahren ausgeschieden. Seine Klage wurde endgültig und mit Vorurteil abgewiesen – eine erneute Einreichung ist nicht möglich.
Anders sieht es für den Kläger aus Washington, Dustin Amundson, aus: Er darf mit zwei spezifischen Rechtsansprüchen fortfahren. Zum einen beruft er sich auf das Gewährleistungsrecht des Bundesstaates Washington, zum anderen auf das bundesweite Magnuson-Moss-Garantiegesetz.
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Nächste Schritte im Rechtsstreit
Die ursprüngliche Sammelklage stammt aus dem April 2025 – Jahre nachdem erste Nutzer über Kondenswasserprobleme berichteten. Obwohl das Verfahren stark eingeschränkt wurde, gibt das Gericht dem verbliebenen Kläger Zeit für eine Neuausrichtung.
Bis zum 5. August 2026 kann Amundson geänderte Klagepunkte einreichen oder versuchen, bestimmte Aspekte des Washingtoner Verfahrens zu retten. Apple hat dann bis zum 4. September 2026 Zeit, formell auf die geänderten Klagen zu reagieren.
Designfrage bleibt aktuell
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Die rechtliche Auseinandersetzung gewinnt zusätzliche Brisanz durch Apples Produktstrategie: Auch die im März 2026 erschienenen AirPods Max 2 nutzen dasselbe Gehäusedesign wie das Original. Nutzerberichte über Feuchtigkeitsansammlungen reichen bis ins Jahr 2020 zurück.
Apple hält unbeirrt an seiner Position fest: Die Kopfhörer seien funktionstüchtig und erfüllten alle branchenüblichen Standards für Unterhaltungselektronik dieser Kategorie. Ob das Unternehmen tatsächlich haften muss, entscheidet sich nun am Ausgang des Washingtoner Verfahrens.
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