Airbnb verbietet Geschirrspülen beim Check-out ab 20. November
Veröffentlicht am: 22.10.2026 um 06:33 Uhr | dpa, AD HOC NEWSAirbnb setzt Grenzen für Vermieter
- Airbnb führt die neuen Regeln für Hausordnungen am 20. November ein.
- Gäste dürfen weiterhin gebeten werden, Geschirr ins Spülbecken zu stellen.
- Eine Ausnahme bei der Müllentsorgung kann für Gegenden mit Bären gelten.
Airbnb begrenzt Pflichten beim Check-out
Airbnb-Vermieter dürfen von ihren Gästen künftig nicht mehr verlangen, beim Auszug Geschirr abzuwaschen, Betten abzuziehen oder Müll außerhalb der Unterkunft zu entsorgen. Die neue Richtlinie für Hausregeln tritt am 20. November in Kraft.
Was Gäste weiterhin erledigen sollen
Erlaubt bleiben Bitten, schmutziges Geschirr ins Spülbecken zu stellen und benutzte Handtücher zusammenzusammeln. Airbnb lässt nur Aufgaben zu, die als zumutbar gelten.
Eine Ausnahme kann für besondere örtliche Gefahren gelten. In Gegenden mit Bären darf ein Gastgeber demnach verlangen, Müll in einem für Tiere unzugänglichen Behälter zu entsorgen.
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Reinigungsgebühr und Ausstattung
Airbnb begründet die Änderung damit, dass Gäste für Leistungen zahlen, um die sich normalerweise eine Reinigungskraft kümmern sollte. Eine Reinigungsgebühr soll daher nicht mit zusätzlichen umfangreichen Aufgaben beim Check-out verbunden werden.
Auch die Nutzung einer in der Beschreibung aufgeführten Ausstattung, etwa einer Klimaanlage, dürfen Vermieter nicht mehr verbieten. Damit sollen Angaben im Angebot und die tatsächlichen Nutzungsmöglichkeiten stärker übereinstimmen.
Kritik von Vermietern
In Kommentaren auf der Airbnb-Website kritisierten viele Vermieter die Einschränkungen. Die Plattform hält zugleich an Ausnahmen für angemessene Bitten fest, sodass die konkrete Auslegung der Regeln vom jeweiligen Ort und den Bedingungen der Unterkunft abhängen kann.
Airbnb verschiebt mit der neuen Richtlinie die Grenze zwischen einer zumutbaren Mithilfe und professioneller Endreinigung. Für Gäste bedeutet das vor allem mehr Klarheit beim Auszug: Kleine Handgriffe wie benutztes Geschirr in die Spüle zu stellen oder Handtücher zu sammeln bleiben möglich, umfangreichere Arbeiten sollen dagegen grundsätzlich von der Reinigung übernommen werden.
Die Regelung betrifft nicht nur den Komfort, sondern auch die Preistransparenz. Wer eine Reinigungsgebühr bezahlt, kann künftig eher erwarten, dass die damit verbundenen Standardarbeiten tatsächlich Bestandteil der gebuchten Leistung sind. Gleichzeitig bleiben lokale Besonderheiten möglich, etwa besondere Vorgaben zur Müllentsorgung in Regionen mit Bären.
Neue Grenzen für Hausregeln
Für Vermieter bedeutet die Änderung, dass Hausregeln stärker auf konkrete und verhältnismäßige Anforderungen begrenzt werden. Airbnb will Vorgaben, die nicht zur Richtlinie passen, markieren und deren Entfernung oder einen Einspruch verlangen. Das kann zu mehr Einheitlichkeit führen, lässt aber Spielraum für Streit über die Frage, was im Einzelfall noch als zumutbar gilt.
Auch das Verbot, in der Unterkunft vorhandene Ausstattung wie eine Klimaanlage ohne Weiteres zu untersagen, stärkt die Bedeutung der Angebotsbeschreibung. Für Reisende wird damit entscheidend, die Hausregeln und die Angaben zur Ausstattung vor der Buchung zu prüfen. Die neuen Vorgaben gelten ab dem 20. November.
Pressespiegel: Einigkeit, Unterschiede und offene Fragen
Euronews: „Airbnb verbietet Checkout-Pflichten wie Bett abziehen und Müll rausbringen“ (21.10.2026)
Der Beitrag habe die neuen Vorgaben als Verbot von Pflichten wie dem Abziehen der Bettwäsche und dem Herausbringen des Mülls eingeordnet. Zusätzlich habe er hervorgehoben, dass Hausregeln künftig sichtbarer angezeigt würden und Airbnb unzulässige Vorgaben markieren wolle.
Damit bestätige der Artikel den Kern der Meldung und setze einen Schwerpunkt auf die technische Darstellung der Hausregeln sowie den Umgang mit unzulässigen Anforderungen. Offen bleibe, wie Airbnb die Zumutbarkeit in unterschiedlichen Regionen und Unterkunftstypen praktisch bewerten werde.
Übergreifend bestehe Einigkeit über die Begrenzung aufwendiger Checkout-Aufgaben. Unterschiede lägen vor allem in der Gewichtung von Gästeentlastung, Vermieterinteressen und der konkreten Durchsetzung.

