Deutschland, Energie

Zwei Gasumlagen sinken auf null Cent - Entlastungen möglich

23.08.2023 - 04:54:53 | dpa.de

Zum 1. Oktober soll es eine Senkung der Regelenergie-Umlage und der Konvertierungsumlage geben. Das Vergleichsportal Verivox rechnet mit möglichen Entlastungen.

Die Flamme eines Gasherdes brennt in einer Küche. - Bild: Frank Rumpenhorst/dpa
Die Flamme eines Gasherdes brennt in einer Küche. - Bild: Frank Rumpenhorst/dpa

Die geplante Absenkung von zwei Umlagen bei Erdgas kann nach Berechnungen des Vergleichsportals Verivox zu einer Entlastung von Kunden führen - vorausgesetzt, die Absenkungen werden von den Versorgern weitergegeben.

Die Senkung der Regelenergie-Umlage zum 1. Oktober bedeute bei 20.000 Kilowattstunden Jahresverbrauch eine Entlastung von 122 Euro, wie Verivox heute berichtete. Hinzu komme eine weitere Absenkung zum selben Datum, die acht Euro ausmache.

«Wir gehen davon aus, dass die Mehrheit der Anbieter diese Preissenkung weitergibt», sagte ein Verivox-Sprecher. In bestehenden Verträgen oder auch in der Grundversorgung könne es jedoch sein, dass diese Preisveränderung erst verzögert ankomme. Laut Verivox müssen Verbraucherinnen und Verbraucher mit einem Jahresverbrauch von 20.000 Kilowattstunden Gas derzeit im Schnitt 2500 Euro im Jahr bezahlen. Die Absenkung der Umlagen um insgesamt 130 Euro entspricht bei diesen Kosten einer Entlastung um gut fünf Prozent.

THE legt Umlagen und Entgelte fest

Für die Festlegung der Umlagen und Entgelte im deutschen Gasmarktgebiet ist das Unternehmen Trading Hub Europe (THE) zuständig. THE ist ein Gemeinschaftsunternehmen der Fernleitungsbetreiber. Es spielt eine zentrale Rolle, indem es etwa Abrechnungen der Gasunternehmen untereinander ermöglicht.

THE hatte in der vergangenen Woche unter anderem eine Absenkung der Regelenergie-Umlage von derzeit 0,57 Cent je Kilowattstunde (netto) und der sogenannten Konvertierungsumlage von derzeit 0,038 Cent je Kilowattstunde (netto) auf jeweils null Cent bekanntgegeben. Beides gilt ab dem 1. Oktober.

Die Regelenergie-Umlage wird für Kosten erhoben, die aus dem Einsatz von Regelenergie, also Gas, entstehen. Sie wird eingesetzt, wenn das Verhältnis zwischen ein- und ausgespeisten Gasmengen nicht ausgeglichen ist. Bei der Konvertierungsumlage geht es um Kosten, die THE durch die Anpassung des Erdgas-Energiegehalts an bestimmte Liefergebiete entstehen.

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