Zusatzbeitrag-Pflicht: 76% der Versicherten wissen von Änderung nichts
Veröffentlicht am: 19.09.2026 um 18:00 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Bundesgesundheitsminister Linnemann (CDU) will gesetzliche Krankenkassen wieder dazu verpflichten, ihre Mitglieder bei einer Anhebung des Zusatzbeitrags aktiv zu benachrichtigen.
Die Information soll nach seinen Plänen entweder digital über eine App oder in schriftlicher Form erfolgen. Damit strebt der Minister an, die zuvor abgeschaffte Informationspflicht im Kern wieder einzuführen und im GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (BStabG) zu verankern.
Hintergrund der Neuregelung im Sparpaket
Die Streichung der Unterrichtungspflicht war ein Bestandteil des Sparpakets der schwarz-roten Koalition. Am 10. Juli 2026 hatte der Bundestag das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz beschlossen, wodurch der bisherige Paragraf 175 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) gestrichen wurde.
Seit Sommer 2026 sind die gesetzlichen Krankenkassen folglich nicht mehr verpflichtet, Versicherte auf postalischem Weg über Zusatzbeitragserhöhungen in Kenntnis zu setzen.
Ausschlaggebend für die damalige Entscheidung waren finanzielle Einsparungen: In der Branche werden die Kosten pro Informationsbrief auf 1 bis 2 Euro geschätzt. Entsprechend beziffern gesetzliche Krankenkassen die Entlastung durch den Verzicht auf die Briefinformation auf einen zweistelligen Millionenbereich. Für das gesamte Vorhaben nannte Ministerin Warken ein Einsparvolumen von fast 19 Milliarden Euro allein für das Jahr 2027.
Wer sich mit den Auswirkungen von Gesetzesänderungen auf die Lohnabrechnung befasst, sollte auch die aktuellen Grenzwerte kennen. Dieser kostenlose Überblick zeigt Ihnen sofort, ab welcher Gehaltshöhe keine weiteren Sozialabgaben mehr anfallen. Aktuelle Beitragsbemessungsgrenzen kostenlos herunterladen
Kritik an Transparenzverlust und gefährdetem Kündigungsrecht
Gegen den Wegfall der Pflicht regte sich jedoch rasch Widerstand. Verbraucherschützer hatten die Maßnahme bereits im Vorfeld scharf kritisiert. Verbraucherzentralen warnten davor, dass ohne eine gesonderte und aktive Information das Sonderkündigungsrecht der Versicherten faktisch ausgehöhlt werde. Dieses Recht können Mitglieder bis zum Monatsende jenes Monats ausüben, für den der erhöhte Beitrag erstmalig gilt.
Dass vielen Betroffenen die Neuerung bisher entgangen ist, untermauert eine Forsa-Umfrage: Rund 76 Prozent der Versicherten wissen demnach nicht, dass die Informationspflicht der Kassen weggefallen ist. Derzeit liegt der allgemeine Beitragssatz bei 14,6 Prozent des Bruttolohns, während der durchschnittliche Zusatzbeitrag gesetzlicher Krankenkassen 3,1 Prozent beträgt.
Die korrekte Kalkulation von Abgaben ist für eine sichere Gehaltsabrechnung unerlässlich. Der bewährte Gratis-Report liefert Personalverantwortlichen und Führungskräften alle wichtigen Grenzwerte und Rechenbeispiele kompakt auf einen Blick. Kostenlosen PDF-Report für die Gehaltsabrechnung sichern
Reaktionen von Kassen und Verbraucherzentralen
Der Vorstoß des Bundesgesundheitsministers stößt bei Interessengruppen auf Zustimmung, wirft aber auch Umsetzungsfragen auf. VZBV-Vorständin Pop begrüßte die Ankündigung zur Wiederbelebung der Mitteilungspflicht und drängte auf eine zügige gesetzliche Verankerung der Maßnahme.
Auch der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen signalisierte prinzipielle Gesprächsbereitschaft. GKV-Spitzenverband-Chef Blatt zeigte sich offen für eine Rückkehr der Informationspflicht, mahnte jedoch zur Vermeidung neuer bürokratischer Hürden. Er betonte, dass der digitale Informationsweg eine zentrale Rolle einnehmen müsse, und sprach sich für entsprechende digitale Verfahren aus.
